Gesundheitsreform

Urlaubssperre im Kanzleramt

Von Andreas Mihm, Berlin

03. März 2006 Ein wenig erinnert dieser März an die Vorweihnachtszeit: Noch drei Wochen warten, dann darf das große gesundheitspolitische Reformpaket aufgeschnürt werden. Denn bis zum 26. März ist Stillschweigen angesagt. Wer sich, wie jüngst wieder einmal der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, mit eigenen Finanzierungsvorschlägen zu Wort meldet und beispielsweise einen „Gesundheitssoli“ verlangt, wird öffentlich abgestraft. Eine „Privatmeinung“ sei das, hieß es umgehend aus der SPD.

Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Ende März wollen SPD und Union die Wähler nicht mit eigenen Vorschlägen für die Gesundheitsreform erschrecken. „Deshalb herrscht da Schweigen im Walde“, sagte ein Ländervertreter. Andersherum gilt: Der Ausgang der Wahlen kann den Verlauf der Reformgespräche beeinflussen, wenn sich die Gewichte der politischen Lager verschieben sollten.

Jede Partei hat ihre eigenen Rezepte

Daß eine Reform der Krankenversicherung dringlich ist, haben die Koalitionäre schon in ihr Pflichtenheft für das laufende Jahr aufgenommen. Die jüngsten Jahreszahlen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem auf 1,8 Milliarden Euro mehr als halbierten Jahresüberschuß im vergangenen und absehbaren Kostensteigerungen im laufenden Jahr unterstreichen dies. Weil zudem der Steuerzuschuß von 4,2 Milliarden Euro gestrichen wird, die Mehrwertsteuererhöhung bei Arzneimitteln allein mit einer knappen Milliarde Euro zu Buche schlägt, wären ohne Finanzreform im nächsten Jahr höhere Beitragssätze unweigerlich die Folge. Das will die Regierung verhindern. Im Gegenteil, sie hat angekündigt, die auf den Arbeitskosten liegende Beitragslast von im Schnitt 14,2 Prozent zu mindern.

Unklar ist, wie das geschehen soll. Jede Partei hat ihre eigenen Rezepte, mit denn sie in den Bundestagswahlkampf gezogen ist - und für die sie keine Mehrheit erhalten hat. Die SPD nicht für die Bürgerversicherung, die Union nicht für ihr Prämienmodell, für das sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) so stark gemacht hatte.

Wer darf mit wem wann?

Jede Partei weiß, daß sie ihre Vorstellung nicht vollständig umsetzen kann. Allerdings will jede soviel wie möglich von ihrem Konzept „retten“. Die Minimallösung wäre demnach eine Reform, die die GKV-Finanzen noch einmal übergangsweise stabilisiert und nach der nächsten Wahl unter dann anderen Regierungsfarben eine neue Reform angeht. In diesem Sinne war unlängst Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zu verstehen.

Vor den Inhalten steht damit die parteipolitische Taktik. Wer darf mit wem und wann Inhalte und Ziele der Reform festlegen? Wer wird an der Ausarbeitung beteiligt? Wie werden die Länder eingebunden? In der Union spielt das - gerade in der Gesundheitspolitik - spannungsgeladene Verhältnis zwischen CDU und CSU noch eine ganz eigene Rolle.

„Nicht ganz so hoch gehängt“

Aus der Union war schon im Dezember der Vorschlag gekommen, Ziele der Reform sollten doch von den „Chefs“ - den Partei- und Fraktionsvorsitzenden - vorab festgelegt werden. Aufgabe der Fachpolitiker einschließlich der zuständigen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wäre es dann gewesen, diese umzusetzen, woran der verständlicherweise nicht gelegen ist.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Parteivorsitzenden, also SPD-Chef Matthias Platzeck, den CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber sowie Angela Merkel für die CDU (und damit auch die Kanzlerin), aus offiziellen Gesprächsrunden herauszuhalten. Das Thema würde „nicht ganz so hoch gehängt“, damit diese im Falle des Konfliktes moderieren könnten.

„Im kleinen Kreis nach einer Lösung suchen“

Zugleich würde dadurch die Rolle der Fraktionen und ihrer Vorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) gestärkt. Die beiden sind darin einig, gemeinsam Vorgaben für die Reform ausarbeiten zu wollen. Struck hatte angekündigt, man werde „im kleinen Kreis nach einer Lösung suchen“, um dem Druck der Lobby zu widerstehen, der massiv auf die Politiker einwirken werde. Kauder hatte hinzugefügt, die Partei- und Fraktionsführungen würden „einige grundsätzliche Fragen“ entscheiden, bevor die Fachpolitiker loslegen könnten.

Das würde nicht ausschließen, daß Kauder und Struck sich einer Zuarbeit aus dem SPD-geführten Gesundheitsministerium und dem CDU-geleiteten Kanzleramt versichern würden. Hüben wie drüben wird an Konzepten gearbeitet. In der für Sozialpolitik zuständigen Abteilung III unter dem neuen Abteilungsleiter Ulrich Roppel sei schon eine Urlaubssperre verhängt worden, heißt es. Dies wird als Ausweis für die Bedeutung genommen, die das Kanzleramt dem Thema beimißt.

Verfassungsrechtlich schnell an Grenzen gestoßen

Schmidt hat den Fahrplan kürzlich wie folgt beschrieben: „Das Ministerium ist dabei, Leitlinien zu entwickeln, die zuerst mit der Kanzlerin, dem Vizekanzler und den Vorsitzenden von SPD, CDU und CSU abgestimmt werden. In der zweiten Jahreshälfte werden wir das Gesetz auf den Weg bringen.“ Sie jedenfalls will nach den Wahlen in die Offensive gehen und noch Ende März ihre „Eckpunkte“ vorstellen.

Worauf die hinauslaufen werden, läßt sich zumindest in groben Zügen erahnen. Ungeachtet der Begeisterung der Fachpolitiker für einen Steuerzuschuß zur GKV (etwa 15 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderversicherung) stehen die Chancen dafür schlecht. Der Finanzminister hat kein Geld, der Bundeshaushalt muß konsolidiert werden und der Ausweg über einen „Gesundheitssoli“ als Zuschlag zur Einkommensteuer stößt nicht nur ordnungspolitisch sondern vor allem verfassungsrechtlich schnell an Grenzen. Auch Schmidt ist da skeptisch: „Ein eigener Finanzierungsweg ist da unabhängiger; wichtig ist vor allem, daß künftig die Finanzierung nicht mehr allein von den Löhnen abhängt.“

Arme und Reiche, Gesunde und Kranke

Weil die Neigung zu spürbaren Leistungskürzungen in der GKV - die Arbeitgeber hatten ein solchen sich angeblich selbst finanzierenden Vorschlag unterbreitet - in der Koalition schwer durchsetzbar erscheint, gerät so vor allem die private Krankenversicherung ins Blickfeld. Die SPD würde diese gerne in den „Solidarausgleich“ einbeziehen, wie er innerhalb der GKV zwischen Armen und Reichen, Gesunden und Kranken, Jungen und Alten besteht. Zur Reform der defizitären Pflegeversicherung haben Union und SPD schon beschlossen, die PKV-Versicherten künftig einzubeziehen. Zwar ist bei der Krankenversicherung die rechtliche Lage nicht mit der der Pflegeversicherung vergleichbar, doch könnten Politiker sie gleichwohl als Vorbild nehmen.

Als Vorbild wird zuweilen auch das zu Jahresbeginn eingeführte Krankenversicherungsmodell in den Niederlanden genannt. Es wird finanziert aus vom Arbeitgeber gezahlten einkommensabhängigen Beiträgen und einer Prämie der Versicherten von 1000 bis 1100 Euro im Jahr. So könnte - zumindest dem Namen nach - eine Versöhnung aus Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie versucht werden.



Text: F.A.Z., 03.03.2006, Nr. 53 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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