11. Dezember 2007 Innerhalb der großen Koalition ist ein Streit über das Thema Managergehälter entbrannt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte am Dienstag die von ihr angestoßene Debatte. Es gehe nicht um eine gesetzliche Obergrenze für Managergehälter, sagte Merkel auf dem Deutschen Arbeitgebertag in Berlin. Sie forderte die Arbeitgeber aber nachdrücklich auf, die gesellschaftliche Diskussion ernst zu nehmen und nicht als Neiddebatte abzutun. SPD-Chef Kurt Beck kritisierte, dass Merkel ihren Worten keine Taten folgen lasse. Die FDP bezeichnete die Debatte als reinen Populismus, Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nannte sie überflüssig.
Beck sagte, Merkel habe auf dem CDU-Parteitag in Hannover ziemlich heftige Töne von sich gegeben. Und jetzt höre ich: So sei das nun auch wieder nicht gemeint gewesen. Weil tun wolle man ja nichts, sondern nur so ein bisschen appellieren, sagte Beck. Er betonte, es habe niemand gefordert, die Managergehälter nach oben einfach zu deckeln.
Oettinger für Verschärfung der Offenlegungspflichten
Merkel unterstrich, dass niemand etwas gegen hohe Gehälter bei erfolgreichem Wirtschaften habe, allerdings sei es nicht verständlich, wenn Manager durch Entscheidungen erhebliche Risiken heraufbeschwörten und anschließend im Gegensatz zu den Arbeitnehmern ohne persönliches Risiko davon kämen.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) plädierte unterdessen für eine Verschärfung der Offenlegungspflichten aus. Im Aktienrecht sollte festgelegt werden, dass auch Aktienoptionen und nachträgliche Leistungen wie Abfindungen veröffentlicht werden müssen, sagte Oettinger am Dienstag in Stuttgart. Das bisherige Regelwerk sei löchrig. Eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Managergehälter lehnte der Ministerpräsident dagegen ab. Dies halte er aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht machbar, da die Vertragsfreiheit in Deutschland geschützt sei.
Umfrage: Mehrheit für Obergrenzen
Nach Ansicht der FDP muss sich der Staat komplett aus der Lohnfindung heraushalten. Die Grünen forderten, die Zahl der Aufsichtsratsmandate müsse auf höchstens fünf pro Person begrenzt werden. Auch solle die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen begrenzt werden. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Hundt sagte, wer glaube, das per Gesetz regeln zu können, ist auf dem Holzweg. Der BDA-Präsident sprach sich für eine Ethik der Verantwortung als Sperre gegen Kontrollverlust und Maßlosigkeit auf.
Nach Ansicht von 72 Prozent der Bundesbürger sollten sämtliche Bezüge von Spitzenmanagern einer generellen Offenlegungspflicht unterliegen. In einer Emnid-Umfrage für N24 sprachen sich außerdem 61 Prozent für eine Begrenzung der Chefgehälter und -abfindungen per Gesetz aus. 83 Prozent der Befragten hielten die Spitzengehälter in der deutschen Wirtschaft für zu hoch.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, reuters
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|---|---|---|
| Dax | 5.326,63 | -1,12 |
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| Nasdaq | 1.767,04 | -5,15 |
| STOXX 50 | 2.878,82 | +0,22 |
| Nikkei 225 | 10.155,90 | -3,03 |
| S&P 500 Zert. | 10,50 | -1,78 |
| Euro/Dollar | 1,36 | +0,78 |
| Bund Future | 117,30 | +0,27 |
| Gold | 884,10 | +2,60 |
| Öl | 85,76 | -1,06 |