WTO

Neuer Anlauf zur Lockerung von Pharma-Patenten

Demonstrationen für billiger Medikamente

Demonstrationen für billiger Medikamente

29. August 2003 Eine weitere Verzögerung der geplanten Lockerung von Pharma-Patenten hat die jetzt schon geringen Erwartungen an die Handelskonferenz in Mexiko verkleinert. Dem Rat der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf ist es wider Erwarten nicht gelungen, sich in der Nacht zum Freitag auf Ausnahmen vom Patentschutz für wichtige Medikamente gegen Aids, Malaria oder Tuberkulose zu einigen. Obwohl die Vereinigten Staaten, die seit Monaten als einziges Land eine entsprechende WTO-Vereinbarung verhinderten, von vier wichtigen Pharma-Produzenten aus Entwicklungsländern (darunter Indien und Brasilien ) Zusicherungen erlangt hatten, blockierten überraschend andere Entwicklungsländer eine Lösung.

Nach dem Debakel unternahm die Handelsorganisation am Freitag einen neuen Anlauf, um möglichst doch noch vor der Ministerkonferenz in Cancún, die am 10. September beginnt, einen Kompromiß zu finden. Anderenfalls ist ein Fehlschlag der Konferenz nicht auszuschließen, welche die bis Anfang 2005 laufende Doha-Handelsrunde voranbringen soll. Die Krisengespräche in Genf dauerten bei Redaktionsschluß dieser Ausgabe noch an. EU-Handelskommissar Pascal Lamy zeigte sich in einem französischen Rundfunk-Interview zuversichtlich, daß es vor oder in Cancún eine Lösung im Pharma-Streit geben werde.

Amerikanische Pharma-Industrie blockierte im ersten Anlauf

Ausnahmen vom Patentschutz in medizinischen Notlagen und damit die Erlaubnis zu Zwangslizenzen für Nachahmerprodukte (Generika) waren den Entwicklungsländern vor fast zwei Jahren auf der WTO-Konferenz in Doha zugesichert worden. Vor acht Monaten gab es eine Lösung, die jedoch die Vereinigten Staaten auf Druck ihrer Pharma-Lobby ablehnten. Die Industrie fürchtete, daß eine Aufweichung des WTO-Abkommens über geistige Eigentumsrechte (Trips) nicht nur zu Zwangslizenzen für billige Aids-Medikamente führt, sondern daß auch Nachahmerprodukte für das Potenzmittel Viagra hergestellt werden und auf den Weltmarkt gelangen.

Die Vereinigten Staaten wollten daher zunächst eine verbindliche Pharma-Liste für die Ausnahmen vom Patentschutz, was indes in der WTO abgelehnt wurde. Später verlangte man Zusicherungen von wichtigen Pharma-Produzenten. Diese sollten sich verpflichten, die Ausnahmen nicht zu mißbrauchen, wenn sie für Entwicklungsländer ohne eigene Pharmaindustrie in Notlagen billige Generika herstellten. Diese Staaten sicherten das auch zu, was als spezielle Erklärung dem Pharma-Abkommen beigelegt werden sollte.

Philippinen für einfachere Lösung

Die im kleinen Kreis vereinbarte Lösung fand jedoch plötzlich Widerspruch im WTO-Rat, der einstimmig entscheiden muß. Die Philippinen scharten dabei eine Gruppe von Entwicklungsländern um sich. Sie bemängelten, die vorgesehene Ausnahme vom Abkommen über geistige Eigentumsrechte ("Waiver") lasse zu viel Interpretationsspielraum. Beobachter werteten dies als Versuch, weitere Konzessionen zu erlangen und vor allem die Ausnahmeregelung zu vereinfachen. Die bisherige Lösung sieht vor, daß arme Länder, in denen eine Seuche ausbricht, ein anderes Land bitten müssen, eine Zwangslizenz zu beantragen und dann die Generika zu liefern, wobei strenge Auflagen zur Abwehr von Parallel-Importen zu beachten sind. Auch muß dies der WTO mitgeteilt werden.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.08.2003, Nr. 201 / Seite 11 , km.
Bildmaterial: AFP

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