05. März 2009 Lange hat die große Koalition um schärfere Regeln für Managergehälter gerungen. Unterdessen sind etliche Unternehmen schon von sich aus tätig geworden und haben begonnen, ihre Vergütungssysteme umzubauen. Das gilt vor allem für die Banken, die im Zuge der Finanzkrise besonders in der Kritik stehen. Die Commerzbank will ihr neues Anreiz- und Vergütungssystem im Sommer vorstellen. Einzelheiten sind noch nicht bekannt, doch die Stoßrichtung steht fest: Auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg soll es ankommen.
Auch die Deutsche Bank reformiert ihr Vergütungssystem - und betont: Schon seit mehreren Jahren könnten die Mitarbeiter über die Aktien-Boni, die ihnen gewährt wurden, zumeist erst zwei bis vier Jahre nach Zuteilung verfügen. Bei vielen Mitarbeitern ist die Auszahlung des im Februar 2009 gewährten Bonus für das Geschäftsjahr 2008 über mehrere Jahre gestreckt. Nun will die Deutsche Bank auch für die Boni, die in Bargeld gewährt werden, eine langfristige Komponente installieren und einen gewissen Teil zurückhalten. Dabei könnten auch Abschläge erfolgen, falls später Verluste aus Positionen auftreten, für die zuvor noch eine Erfolgsprämie gewährt wurde, sagt ein Sprecher.
Vorreiter im Bankensektor
Als Vorreiter im Bankensektor gilt die Schweizer UBS. Ihr seit diesem Jahr geltendes Modell funktioniert folgendermaßen: Mitglieder der Konzernleitung sowie die oberen Führungskräfte erhalten eine feste Grundvergütung und einen variablen Anteil, bestehend aus Bargeld und Aktien. Werden die Geschäftsziele in einem Jahr erfüllt, wird bis zu einem Drittel des Baranteils sofort ausgezahlt. Der Rest fließt auf ein Sperrkonto. Erwirtschaftet die UBS oder der Unternehmensbereich in einem nachfolgenden Jahr Verlust, entsteht ein Malus, der vom Sperrkonto abgezogen wird. Ähnliches gilt für die Aktienzuteilung. Die Anteile unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren und werden auch nur dann frei, wenn die Leistungskriterien erfüllt sind. Im anderen Fall vermindert sich die Aktienzuteilung oder entfällt sogar ganz. Die Mitglieder der Führungsebene können darüber hinaus 75 Prozent der erhaltenen Anteile für weitere drei Jahre nicht verkaufen.
Auch Industriekonzerne sind nicht untätig geblieben, Siemens hat sein Vergütungssystem im vergangenen Jahr verändert. Vom laufenden Geschäftsjahr an werden Vorstandsmitglieder belohnt, die einen Teil ihres Bonus in Siemens-Aktien investieren. Außerdem wurde beschlossen, dass Vorstandsmitglieder von 2012 an ein Vielfaches ihrer Grundvergütung in Siemens-Aktien halten sollen - der Vorstandsvorsitzende 300 Prozent, Vorstandsmitglieder 200 Prozent.
Variable Managervergütungen
Welche Auswüchse variable Managervergütungen treiben können, zeigte sich in der Vergangenheit beim Stuttgarter Autokonzern Daimler. Jürgen Schrempp, der mit der Vision einer Welt AG gescheiterte Vorstandsvorsitzende, hat Schätzungen zufolge Aktienoptionen im Wert von 50 Millionen Euro kassiert, obwohl sein Verhalten die Aktionäre um ein Milliardenvermögen gebracht hat. Seit dem Jahr 2005 orientiert sich Daimler am Corporate Governance Codex.
Die Manager erhalten ein Basisgehalt, einen Jahresbonus und eine an der langfristigen Aktienkursentwicklung orientierte Vergütung. Bei der Erfolgsbemessung spielen auch Kennzahlen wie Kapitalrendite und Umsatzrendite im Vergleich zu anderen Autoherstellern eine Rolle. Der Bericht über die Vorstandsvergütung für 2008 sieht entsprechend aus: Der Jahresbonus von Vorstandschef Dieter Zetsche ist von 5,4 Millionen auf unter eine halbe Million Euro gesunken. Einschließlich der Phantomaktien, die erst in vier Jahren zu Geld werden und deren Wert jetzt nur fiktiv berechnet wird, verdient Zetsche gut 5,7 Millionen Euro, etwa halb so viel wie im Jahr zuvor.
Die neue Regeln für Managerbezüge
Die Bezüge von Vorständen sollen künftig nach strengeren Regeln festgelegt werden:
In Publikumsgesellschaften soll der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsverträge treffen.
Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge jedes Vorstandsmitgliedes sind künftig Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu setzen.
Aktienoptionen sollen künftig frühestens nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden können.
Der Aufsichtsrat soll Vorstandsvergütungen leichter herabsetzen können.
Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder sollen verschärft werden.
Die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen soll konkretisiert werden.
Ehemalige Vorstandsmitglieder dürfen die ersten drei Jahre nach ihrem Ausscheiden nicht einem Prüfungsausschuss angehören.
Text: du./loe./maf./sup./ F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa
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