16. Dezember 2003 Die einzelnen Reformbeschlüsse des Vermittlungsausschusses:
Einkommensteuer: Grundfreibetrag steigt auf 7664 Euro, Eingangssatz sinkt 2004 von 19,9 auf 16 Prozent, Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. 2005 bewegt sich das Belastungsspektrum zwischen 15 und 42 Prozent.
Entlastung: 7,8 Milliarden Euro zusätzlich zur unumstrittenen zweiten Steuerreformstufe, 2005 folgt die zweite Hälfte der dritten Steuerstufe.
Finanzierung des halben Vorziehens: An Privatisierungserlösen werden nunmehr 5,3 (bisher 2) Milliarden Euro eingeplant, davon soll die Hälfte an die Länder weitergereicht werden.
Eigenheimzulage: Neubau wir künftig nicht mehr stärker als der Erwerb einer Altimmobilie gefördert.
Unternehmensteuerrecht: Eingrenzung der Verlustverrechnung (eine Million noch voll, danach nur noch zu 60 Prozent), abgeschwächte Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (Freigrenze steigt auf 250 000 Euro), Abschaffung der Halbjahresabschreibung für Abnutzung.
Pendler: Entfernungspauschale sinkt von heute 36 Cent (ersten zehn Kilometer) beziehungsweise 40 Cent auf 30 Cent.
Raucher: Die Tabaksteuer wird in drei Schritten zu je 1,2 Cent auf jede Zigarette erhöht (1. März 2004 und vermutlich 1. Dezember 2004 sowie 1. August 2005).
Steueramnestie: Die Umstände der Steuerhinterziehung sind zu spezifizieren, dafür ist die Möglichkeit auf das Jahr 2002 erweitert worden, sich nachträglich zu einem attraktiven Pauschalsteuersatz steuerehrlich zu machen.
Gemeindefinanzreform: Wird aufgeschoben. Freiberufler werden nicht in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen, "ertragsunabhägige Elemente" wie Zinsen, Mieten und Pachten werden nicht besteuert. Der Umsatzsteueranteil der Kommunen bleibt unverändert. Statt dessen werden sie durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage um 3 Milliarden Euro entlastet.
Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Der Bund übernimmt die finanzielle, die Arbeitsämter die organisatorische Zuständigkeit für alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen. Die Kommunen erhalten ein Optionsrecht, sich selbst um die Betreuung zu kümmern. Einzelheiten werden Anfang 2004 in einem Bundesgesetz geregelt. Im Saldo sollen die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden, die Ost-Länder erhalten bis 2009 zusätzlich eine Milliarde Euro jährlich. Die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes verzögert sich voraussichtlich bis Anfang 2005.
Hinzuverdienstmöglichkeiten: Langzeitarbeitslose sollen einen höheren Anteil ihres Erwerbseinkommens behalten dürfen. Die Anrechnung auf das Transfereinkommen soll nicht mehr von der Haushaltsgröße abhängen, sondern nach der Einkommenshöhe gestaffelt werden.
Zumutbarkeit: Grundsätzlich ist jede angebotene Arbeit zumutbar. Das zusätzliche Erfordernis einer tariflichen oder ortsüblichen Bezahlung wird gestrichen.
Kündigungsschutz: Die Schwelle, bis zu der Betriebe vom Kündigungsschutz ausgenommen sind, wird von fünf auf zehn Beschäftigte erhöht. Diese Regelung gilt allerdings nur für neu eingestellte Mitarbeiter. Die Nichtanrechnung befristet Beschäftigter auf den Schwellenwert ist obsolet und wird wieder gestrichen.
Tarifrecht: Gesetzliche Öffnungsklauseln wird es nicht geben. Arbeitgeber und Gewerkschaften werden in einer Protokollerklärung aufgefordert, freiwillig eine Flexibilisierung der Flächentarifverträge zu vereinbaren. Was geschieht, wenn Erfolge ausbleiben, wird nicht gesagt.
Versicherer: Lebens- und Krankenversicherer dürfen Verluste aus Aktienanlagen rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2003 zu 80 Prozent geltend machen.
Text: mas./enn./nf./ruh., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.2003, Nr. 292 / Seite 12
Bildmaterial: dpa
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