23. Februar 2004 Wer ein Rechtsproblem hat, kann möglicherweise bald zu einem geprüften Spezialisten für jeden beliebigen Fall gehen. In der Anwaltschaft mehren sich die Stimmen, die die Zahl der bislang acht Fachanwaltstitel drastisch ausweiten wollen. Mitglieder der neu gewählten Satzungsversammlung, die dies beschließen könnte, haben sich auf einer Tagung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin mit diesem Grundsatzstreit beschäftigt.
"Der Riß geht quer durch die Kollegenschaft - doch er bewegt sich." So beschrieb Michael Streck, bis vor kurzem Präsident des Deutschen Anwaltvereins, den Konflikt. Für viele Advokaten rührt dieser an ihrer eigenen Existenz. Die Fachanwaltstitel sind als Marketinginstrument heiß begehrt, denn sie bescheren ihren Trägern ein deutlich höheres Honorareinkommen als dem Rest des ständig weiter wachsenden Berufsstands. Die kleinen Kanzleien mit ihren "Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälten" dagegen leiden schon jetzt unter einer Anwaltsschwemme. Sie fürchten, daß ihnen erst recht nicht mehr genug Fälle und Mandanten zum Überleben übrigbleiben, wenn auch noch etwa Miet-, Bau-, Verkehrs- und Medizinrecht in den Katalog möglicher Fachbezeichnungen aufgenommen werden.
So grottenschlecht, daß es zum Weglaufen ist"
Eine Umfrage der Kölner Anwaltskammer hat deutlich gemacht, daß sich die Robenträger dabei in zwei annähernd gleich große Lager spalten. Ulrich Scharf, Vizepräsident BRAK, in der indirekt sämtliche 126 000 deutschen Anwälte Pflichtmitglied sind, forderte: "Der Katalog muß gewaltig ausgeweitet werden." Noch radikaler geht die Hamburger Anwaltskammer vor. Ihr Geschäftsführer Hartmut Scharmer plädierte dafür, den Themenkanon überhaupt nicht mehr zu beschränken.
"Bei Existenzgründern gibt es sogar einen Bedarf für den Fachanwalt für Gaststättenrecht", wirbt Scharmer für eine völlige Freigabe. Jeder, der sich auf irgend einem Gebiet fit fühle, solle sich zu einer Prüfung anmelden dürfen. Fortfallen sollen neben der Themenbeschränkung auch die bisher vorgeschriebenen Lehrgänge sowie die Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle. "Manche Fachanwälte haben diese Mandate nur dadurch zusammenbekommen, daß sie alle 100 Prozesse auf diesem Rechtsgebiet verloren haben", lautet die Kritik des Hanseaten am bisherigen System der Titelvergabe. "Diese Kollegen sind so grottenschlecht, daß es zum Weglaufen ist."
Allgemeinanwälte mit eigener Lobby
Daß das aktuelle Konzept nicht länger durchzuhalten ist, glauben auch Verfassungs- und Europarechtler. Als "Dammbruch" betrachten es viele Advokaten, daß die Satzungsversammlung kürzlich auch noch den Fachanwalt für Versicherungsrecht erlaubt hat. Damit hat das Anwaltsparlament das alte Modell gesprengt, nach dem es für jeden Gerichtszweig nur einen einzigen Experten geben durfte.
Nun könnten Anwälte, die sich auf anderen Gebieten spezialisieren wollen, womöglich auf das Gleichheitsgebot pochen und den begehrten Titel einklagen, mutmaßt Christian Kirchberg, Vorsitzender des BRAK-Verfassungsrechtsausschusses. Sein Kollege Hans-Jürgen Hellwig erinnerte an die Attacken von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti auf die reglementierten Freiberufler. "Die Werbung ist Teil der Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit", mahnte Hellwig. Aus Sicht des Europarechts sei das Anwaltsparlament ein Kartell, das den Bürger "durch Vorenthalten von Informationen entmündigen" wolle.
Die Allgemeinanwälte haben unterdessen eine eigene Lobby zusammengetrommelt. Gitta Kitz-Trautmann von der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein erinnerte daran, daß ihre Berufsgruppe immer noch das Gros der Anwaltschaft stelle - gerade auf dem Land und in kleineren Orten. "Wir sind die Grundpfeiler der anwaltlichen Versorgung der Bevölkerung", warb sie. Wer wolle, könne schließlich mit Tätigkeitsschwerpunkten und Interessengebieten werben; diese beruhen allerdings nur auf Selbsteinschätzung. Statt einer weiteren "Atomisierung" der Zunft sei eine stärkere Qualifizierung erforderlich, meint Kitz-Trautmann. "Viele Kollegen stehen sonst vor dem Aus."
Fachanwälte
Fachanwalt kann sich nur nennen, wer sich einer Prüfung unterzieht sowie einschlägige Praxiserfahrung nachweist. Bis vor kurzem war dies nur auf den Rechtsgebieten Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht, Familien-, Straf-, Verwaltungs- und Insolvenzrecht zulässig, nun auch im Versicherungsrecht. Besonders die Fachanwälte für Familien- und Arbeitsrecht (jeweils rund 5000) erleben einen Boom.
Text: jja., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.02.2004, Nr. 46 / Seite 11
Bildmaterial: dpa
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