Reform der Unternehmensteuer

Die Einkommensteuer zerbröselt

Von Manfred Schäfers

Es bröckelt und bröselt an allen Ecken

Es bröckelt und bröselt an allen Ecken

06. Juli 2007 Bisher ist es grundsätzlich egal, ob der Bürger von seiner Arbeit, seinen Zinsen, seinen Gewinnanteilen oder eben aus einer Mischung von allem lebt, wie es im Leben zumeist ist. Alles kommt in einen Topf, darauf legt man den Steuersatz, und fertig ist die Sache. Das ist zumindest das Ideal.

Ausnahmen gab es zwar auch bisher schon, aber künftig erhalten sie einen anderen Stellenwert. An diesem Freitag hat die Unternehmensteuerreform im Bundesrat die letzte Hürde genommen - und das ist nichts weniger als ein Systembruch. Die Einkommensteuer, die man zu zahlen hat, hängt nicht mehr vornehmlich vom Gesamteinkommen ab, sondern auch davon, womit man sein Geld verdient.

Ist das gerecht?

Künftig gibt es unterschiedliche Steuersätze: 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne, 28,25 Prozent für einbehaltene Unternehmensgewinne (plus Nachversteuerung bei späteren Entnahmen) und den alten progressiven Tarif für Einkünfte aus abhängiger Arbeit, Vermietung oder selbständiger Arbeit. Je nach Verdienst liegt da die Belastung zwischen 15 bis 42 Prozent, für hohe Einkommen hat man zuletzt den neuen Spitzensatz von 45 Prozent aufgesetzt. In allen Fällen kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld hinzu – obwohl er als befristete Ausnahme gedacht war, hat er seinen festen Platz im deutschen Steuerrecht gefunden. Nicht zuletzt macht sich für viele noch die Kirchensteuer belastend bemerkbar.

Warum rückt Deutschland vom Prinzip ab, alle und alles einheitlich zu besteuern? Ist das gerecht? Macht das das Steuerrecht nicht noch komplizierter? Und öffnet das nicht Tür und Tor für weitere Gestaltungen? Es gibt einige Gründe für den Wechsel, ob sie gut sind, darüber lässt sich trefflich streiten. Mit den Sondersteuersätzen für Kapital und Unternehmen reagiert die große Koalition auf den internationalen Wettbewerbsdruck. Die Belastung von Kapitalgesellschaften ist in Deutschland bisher die höchste in Europa. Darüber hinaus dringen immer wieder süffisante Anmerkungen Schweizer Bankmanager zum deutschen Steuerrecht über die Grenze. Sie leben nach wie vor gut vom deutschen Geld.

Das Modell „flat tax“ ist politisch verbrannt

Da Bundesfinanzminister Peer Steinbrück große Steuerausfälle vermeiden wollte, was angesichts der prekären Lage der öffentlichen Haushalte verständlich erscheint, lehnte er umfassende Steuersenkungen ab. So gibt es nur für die mobilen Unternehmen und das scheue Kapital Rabatt.

Paul Kirchhof, der einmal Finanzminister für die Union werden wollte, vertrat mit der „flat tax“ mit nur einem Steuersatz ein radikal anderes Konzept: Danach bekommt der Staat stets nur ein Viertel vom gesamten Einkommen, egal, woher es stammt. Für Geringverdiener waren Abschläge vorgesehen. Um das finanzieren zu können, wollte der frühere Verfassungsrichter alle Ausnahmen im Steuerrecht streichen. Doch mit dem für die Union enttäuschenden Wahlausgang war das Modell politisch verbrannt.

Verzweiflung bei der Steuererklärung

Das Ansatz der großen Koalition war von Anfang an bescheidener. Er lautete: Erstens eine geringere Steuerlast nur für einbehaltene Gewinne; zweitens eine weitgehende Gegenfinanzierung durch schärfere Regeln an anderer Stelle; drittens die Abgeltungssteuer. Sie unterscheidet sich enorm von der bestehenden Abschlagsbesteuerung. Bisher ist das, was die Bank für ihre Kunden an den Fiskus abführt, nur eine Vorauszahlung. Wer höhere Kapitaleinkünfte hat, muss diese in seiner Steuererklärung angeben.

Von 2009 an hat der Bürger seine Steuerpflicht mit der Überweisung der Kreditinstitute an den Fiskus abgegolten. So mancher, der seine Steuererklärung selber ausfüllt und Fondsanteile und Zertifikate besitzt, hat in seiner Verzweiflung das Formular für Kapitaleinkünfte zerreißen wollen. Auch wenn die Banken inzwischen genau sagen, in welche Zeile und Spalte die Beträge einzutragen sind, wird der Betroffene zu schätzen wissen, wenn die Bank die Last mit den Abgaben für ihn erledigt. Doch besteht auch weiterhin die Option, sich mit seinen Kapitalerträgen veranlagen zu lassen. Das lohnt sich für Bürger, die neben Zinsen und Dividenden nur wenige andere Einnahmen haben.

Der Fiskus arbeitet wie die Fluggesellschaften

Die Vereinfachung ist das eine, die Belastung das andere. Denn so attraktiv, wie die Befürworter der Abgeltungssteuer meinen, ist die Sache für den gutverdienenden Bürger nicht unbedingt. Weil das Halbeinkünfteverfahren (es gleicht bisher die Vorbelastung der Unternehmensgewinne aus Körperschaftsteuer aus) für private Anleger ersatzlos gestrichen wird, steigt die Gesamtbelastung der Gewinne. Zudem werden private Veräußerungsgewinne aus neuen Kapitalanlagen generell steuerpflichtig. Das mindert die Rendite langfristiger Aktiensparpläne spürbar. Nur für Zinseinkünfte gibt es eine ordentliche Entlastung. Genau das ist ein Problem: Wenn risikolose Zinspapiere nur mit 25 Prozent, riskante und volkswirtschaftlich wertvolle Unternehmensbeteiligungen aber letztlich mit mehr als 48 Prozent belastet werden, macht die Koalition etwas falsch. Nicht zuletzt verfehlt sie damit ihr Ziel, Eigenkapital gegenüber Fremdkapital zu begünstigen.

So wie Fluggesellschaften ihre Preise nach Flexibilitätswünschen und Buchungslage staffeln, um mehr zu verdienen, so arbeitet künftig der Fiskus. Damit steht Deutschland nicht allein in Europa. Eine Abgeltungssteuer gibt es in vielen Ländern. Sie auch hier einzuführen war wohl unvermeidlich. Doch ist sie nicht der Weisheit letzter Schluss. Auch Arbeitnehmer sind zunehmend flexibel, insbesondere die hochqualifizierten, gut verdienenden. Im Wettbewerb um die Spitzenkräfte wird sich entscheiden, ob nicht auch für sie Nachlässe geboten sind. Das wäre ein Schritt hin zu niedrigeren Steuern für alle Einkunftsarten. Das wäre nicht nur effizient, sondern auch gerecht.

Alles in einen Topf und Steuersatz drauf. Das war einmal.
Jetzt zerbröselt
die Einkommensteuer.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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