Pendlerpauschale

Das Steuersparmodell des kleinen Mannes

Von Manfred Schäfers

Der Weihnachtsmann für Pendler: Richter Andreas Voßkuhle verkündet das Urteil

Der Weihnachtsmann für Pendler: Richter Andreas Voßkuhle verkündet das Urteil

09. Dezember 2008 Rechtzeitig zum Fest gibt es für Millionen Pendler die Vorfreude auf einen dicken Scheck. Wie es sich gehört, hatte der Weihnachtsmann eine rote Robe an. Die Rolle übernahm der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Andreas Voßkuhle verwarf im Namen des Zweiten Senats die umstrittene Neuregelung, nach der Fahrten zur Arbeit nur noch vom 21. Kilometer an „wie Werbungskosten“ steuermindernd berücksichtigt werden. Der Versuch von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), die Fahrt zur Arbeit als reine Privatsache einzustufen, ist damit erst einmal gescheitert. Wer gegen das von der großen Koalition im Steuerrecht verankerte Werkstorprinzip nach dem Motto argumentierte, „ohne Arbeit keine (Werbungs-)Kosten“, darf sich bestätigt fühlen. Sogar rückwirkend ist das alte Recht wieder in Kraft gesetzt worden.

Selten ist einer Urteilsverkündung mit so großer Spannung entgegengesehen worden. Es kommt nicht oft vor, dass Fernsehsender direkt aus dem Gerichtssaal in Karlsruhe übertragen. Doch die gefühlte Betroffenheit war und ist deutlich höher als die tatsächliche. Nicht jeder, der frohgemut in seiner Steuererklärung die Zeilen mit Angaben für die Fahrten zur Arbeitsstätte ausfüllte, wird von dem Urteil profitieren. Grund ist der Arbeitnehmerfreibetrag. Wer keinen Schreibtisch und keine Fachbücher kauft, sich nicht fortbildet und auch sonst nichts für seinen Beruf ausgibt, der muss mehr als 14 Kilometer zur Arbeit fahren, um Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Doch für die Fernpendler ist das Urteil bares Geld wert.

Der grundsätzliche Streit ist nicht entschieden

Die Steuererstattung ist ein kleines Konjunkturprogramm. Die CSU, die im bayerischen Wahlkampf für ein Zurück zur alten Pauschale geworben hatte, frohlockt. Doch das nutzt dem gescheiterten Tandem Erwin Huber und Günther Beckstein auch nichts mehr. Steinbrück macht gute Miene zum für ihn bösen Spiel. Er hatte lange gedroht, sich im Falle eines für ihn ungünstigen Urteils das Geld an anderer Stelle zurückzuholen. Nun hat er zusammen mit Koch angekündigt, die Finanzämter anzuweisen, schon bis Ende März die 2007 zu viel gezahlten Steuern zurückzuzahlen. Bis zu drei Milliarden Euro könnten allein dafür fließen.

Auf einmal zeigen sich die beiden großzügig. Alle, die dem Gesetz vertrauten und keine Angabe zu den Fahrten zur Arbeit machten, sollen dies nachholen können und ebenfalls profitieren. Steinbrück und Koch wollen „angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation“ (und wohl auch mit Blick auf nahende Wahlen) nichts tun, um die Ausfälle an anderer Stelle auszugleichen. Das ist vernünftig. In einer Rezession verbieten sich Steuererhöhungen, also auch eine Senkung des Arbeitnehmerfreibetrags oder des Satzes für die Pendlerpauschale.

Der grundsätzliche Streit über das Wesen der Fahrtkosten zur Arbeit ist mit dem Spruch aus Karlsruhe nicht entschieden. Das liegt in der Natur der Sache. Es gibt Bürger, die müssen weite Wege zur Arbeit fahren. Bei einem Ehepaar, bei dem der eine Partner in Köln und der andere in Koblenz arbeitet, ist es egal, ob es in der Nähe des einen oder des anderen Arbeitsplatzes oder in Bonn wohnt: Es kommt um das Pendeln nicht herum – es sei denn, es entschiede sich für zwei Wohnungen. In diesem Fall akzeptiert der Fiskus die Kosten der doppelten Haushaltsführung. Das Verfassungsgericht hat ihn einst sogar dazu verdonnert, den Mehraufwand aus der doppelten Haushaltsführung dauerhaft anzuerkennen. Da erscheint es folgerichtig, wenn das Finanzamt in der Köln-Koblenz-Kalamität auch die Fahrtkosten berücksichtigt.

Doch es gibt auch den gegenteiligen Fall: Ein Alleinverdiener, der unmittelbar neben seinem Arbeitsplatz wohnt und den es auf einmal nach draußen zieht, weil es dort billiger und grüner ist. Die Frage, warum die Gesellschaft sich an seinen Fahrtkosten, die er selbst verursacht hat, beteiligen soll, ist berechtigt. Die Pendlerpauschale berücksichtigt auch diesen Fall, deswegen ist sie so umstritten.

Das Tor zu einer neuen Regelung ist noch nicht zugeschlagen

Nun dürfen erst einmal wieder alle Steuerzahler Fahrtkosten geltend machen, gleichgültig ob sie freiwillig oder gezwungen pendeln. Es spielt auch keine Rolle, ob man mit dem teuer betankten Auto, in der günstigen Fahrgemeinschaft, mit der Monatskarte zum Festpreis oder fast kostenfrei mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommt. Es spricht tatsächlich nichts dagegen, den tatsächlichen Aufwand wieder stärker zu berücksichtigen, wie es früher einmal war. Doch wenn das Duo Steinbrück/Koch ankündigt, die Bundesregierung werde zu gegebener Zeit entscheiden, wie eine Neuregelung der Pendlerpauschale vom Veranlagungszeitraum 2010 aussehen werde, klingt das mehr nach Trotz als nach Realitätssinn. Dass im Wahljahr eine Partei dieses heiße Eisen noch einmal anfassen wird, ist unwahrscheinlich. Die Pendlerpauschale ist schließlich das Steuersparmodell des kleinen Mannes.

Doch gilt auch: Das Verfassungsgericht hat zwar die umstrittene Regelung gestoppt, die in sich und mit Blick auf andere Steuervorschriften widersprüchlich ist. Es hat aber das Tor zu einer neuen Regelung nicht zugeschlagen. Allein im Vertrauen auf die Pauschale sollte also niemand ohne Not vom Arbeitsplatz fortziehen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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