Wenn Herr Webel meint: Gemeinsames Sorgerecht von Geburt an, dann heißt dies konsequenter Weise:
Ersatzlose Streichung des § 1671 BGB und § 1623a.
Durch die ersatzlose Streichung dieser beiden §§ wäre diese Forderung umgesetzt.
Warum fordert der VAFK nicht konsequent die Steichung dieser beiden §§?
Welche Gründe hat dies?
Im Übrigen von Sorgerecht und Umgangsrecht zu sprechen ist falsch. Der Gesetzgeber stellt die Pflicht vor das Recht sowohl was die Sorge und den Umgang betrifft.
Ich würde mir wünschen, dass der "Väteraufbruch für Kinder" nicht so sehr psychologisiert, sondern konsequent politisch wirkt. Erst damit ist den Vätern oder besser gesagt den Kindern geholfen.
als nichtehelicher Vater mit einem gerichtlichen Umgangsrecht erlebte ich über 14 Gerichtsinstanzen von unten nach oben eine verweigernde Mutter die alle Gerichtsbeschlüsse ignorierte und somit die Gerichte und das völlig überforderte Jugendamt Schach Matt setze.
Der staatliche Wächter bekam eine Art Kinderlähmung und wartete auf die Einsicht der Mutter.
Das Warten ging von 1994 bis 2002 dann schoss der Familienrichter in Pfaffenhofen Ilm den Vogel ab und setzte den Umgang Vater Kind aus. Er setzte einen Umgang aus auf raten des Jugendamtes der nie stattgefunden hat denn die Bilanz ist bis heute fünf Jahre mit dem Kind zusammengelebt und seit 1994 bis heute das Kind nicht mehr erlebt und keinen Umgang.
Das Kind entfremdet und will den Vater nicht mehr sehen.
Als Vater hat man ein garantiertes Recht in Germany man wird nur noch zum Dukatenesel reduziert wenn die Mutter nicht will.
Das Bürgerliche Gesetzbuch mag ja schonmal mit der Bibel verglichen worden sein (Autor leider vergessen), aber die Nachteile des "civil law" zeigen sich hier besonders deutlich im Vergleich zum "common law". Da sich mit den positivierten Gesetzen auch der Rechtsprozess nicht frei entfalten kann, besteht für die Richter keine Möglichkeit auf Entscheidungen nach ihrem Ermessen.
Natürlich würde eine andere Herangehensweise hier dem Richter eine Menge Macht zusprechen, allerdings sind Familien- oder Beziehungsprobleme bekanntermaßen dermaßen vielschichtig, dass kein Gesetzestext dem gerecht werden könnte. Hier bedarf es der Entscheidung eines Menschen aus Fleisch und Blut, der den sozialen Status von Menschen ins Verhältnis setzen kann. Es wäre doch angenehm zu wissen, dass ein Duovirat aus weiblichem und männlichem Richter in freier Entscheidung und nach Auseinandersetzung mit dem streitenden Paar eine Lösung besprechen könnte. Auch hier kann man schnell Probleme finden, aber diese Lösung scheint mir angenehmer als das bisherige diskriminierende und menschliche Interessen verachtende System kalter Gesetzestexte.
Wieso gilt hier nicht das Antidiskriminierungsgesetz und warum schaut Deutschland nicht mal zu seinen Nachbarn?
Im Konjunktiv 'solle das Kind...' meinte Herr Webel bestimmt, also nach der einfältigen Vorstellung mancher Richter, ist die Rolle des Vaters in der Erziehung bestenfalls minderwertig und deshalb auch im Streitfall eher zu vernachlässigen. Nach diesem verdrehten Weltbild, so die Devise, solle das Kind einfach 'bei der Mutter bleiben'.
Am Kern des Problems liegt unsere Vorstellung eines Vaters in der Familie. Während Bindung wohl eher bei Muttern besonders in den frühen Jahren festzustellen ist, sind Eigenschaften wie Durchsetzungskraft, Geduld, Verantwortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit eher bei Vätern zu beobachten. Bei Trennung ist deshalb nicht nachzufragen, welche Rolle für die Kinder wertvoller wäre, sondern vielmehr diese zwei Rollen in Wert nach dem verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebot gleichzustellen.
Hauptanliegen des Vereins Väteraufbruch betrifft also nicht nur Kinder und Vätern in Trennung, sondern vielmehr die Menschenwürde und somit durchaus auch die Lage in bestehenden Familien. Ziel soll es sein, anstelle Dominanz der Mutter in Erziehungsfragen gegenseitigen Respekt in der Ehe hervorzurufen, welcher der Gesundheit der Familie zu Grunde liegt.
Ich selbst habe eine 6-jährige Tochter, die ihren Vater noch nie gesehen hat - obwohl „wir“ seit über zwei Jahren einen OLG-Beschuss haben.
Was muss ich sonst noch tun, damit meine Tochter ihr Menschenrecht bekommt?
Mit Gruß Pantaleon Kraus
, bestärkt durch 'unwissende' Beteiligte aller Professionen ist selbst bei gemeinsamen Sorgerecht oft so stark, das Väter selbst hier ohne Schwierigkeiten ausgegrenzt und somit das Recht von Kindern auf beide Kinder verletzt werden können.
Dies ist meine Erfahrung als 2. Frau an der Seite eines 'gebrauchten' Mannes mit 3 Kindern aus 1. Ehe.
Um wieviel schwerer haben es da nichteheliche Väter!
Seit 2,5 Jahren bin ich nun Mitglied im Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de - und der Wert der Unterstützung und des Ausstausches für uns direkt oder indirekt Betroffene (Väter, Großeltern, Geschwister) lässt sich für mich gar nicht in Worte fassen.
Durch die aktive Mitarbeit im Väteraufbruch versuchen wir, dieses anhaltende Unrecht, welches jährlich viele tausende Väter und somit deren Kinder trifft, nachhaltig zu ändern. Das Cochemer Model sowie die für das tatsächliche Kindeswohl anzustrebende 50:50 Regelung (Wechselbetreung) sind dabei einige der wichtigsten Ziele.
Sabine Meseke
'Zweitfrau' und Mutter dreier 'mitentsorgter' Geschwisterkinder