11. Juli 2006 Väter beklagen, daß ihnen in der Praxis häufig von den Müttern die Chance genommen wird, ihre Kinder nach einer Scheidung zu sehen. Dietmar Nikolai Webel Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder im Interview über das nach seiner Ansicht strukturelle Unrecht des Scheidungsrechtes.
Herr Webel, warum gibt es den "Väteraufbruch für Kinder"?
Weil es notwendig ist, auf die Benachteiligung der Väter nach einer Trennung hinzuweisen. Sie haben oft keine Chance, ihre Kinder zu sehen.
Warum?
Es gibt niemanden, der die dort verankerten Rechte durchsetzt.
Und das benachteiligt die Väter?
Ja, weil in fast allen strittigen Fällen die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt. Die Machtverhältnisse sind damit klar. Das Kind lebt bei der Mutter, und sie kann verhindern, daß der Vater das Kind sieht.
Das darf sie aber eigentlich nicht.
Sie tut es aber trotzdem oft. Wir haben einen Fall, wo der Vater sein Kind seit der Geburt zwei Jahre nicht gesehen hat. Er hat zwar einen OLG-Beschluß in der Hand, aber selbst der nutzt ihm nichts, weil die Mutter das nicht will.
Ist das nicht ein Einzelfall?
Nein. Die Hälfte der Trennungskinder sieht nach zwei Jahren den Vater kaum noch oder gar nicht.
Wieso landen die Kinder denn fast immer bei der Mutter?
Bei den Richtern herrscht noch das Weltbild vor, daß der Vater für die Geldbeschaffung und die Mutter für die Kinderbetreuung zuständig ist. Da die Kontinuität in der Erziehung bei der Entscheidung eine wichtige Rolle spielt, soll das Kind auch weiterhin von der Mutter betreut werden.
Mit der Konsequenz . . .
. . . daß wir in vielen Fällen zu Unterhaltsschuldnern degradiert werden. Dabei wollen wir auch erziehende Väter sein. Das braucht das Kind auch. Wir sind nie gefragt worden, ob wir lieber die Lohnarbeit oder die Familienarbeit machen wollen.
Juristen merken an, daß sich die Rechte für die Väter verbessert haben.
Es gab zwar in den vergangenen Jahren rechtliche Verbesserungen. Die haben im Ergebnis aber nur sehr wenigen Vätern etwas gebracht.
Ihr Verein hat also nichts bewirkt?
Wir haben sehr viel bewirkt. Die Väter fühlen sich angesprochen, haben eine Anlaufstelle. Sie merken, daß sie mit ihrem Problem nicht alleine sind. Früher dachten die Väter oft, daß sie einfach Pech mit dem Richter, dem Jugendamt oder der Mutter hatten. Jetzt wird ihnen klar, daß es ein strukturelles Unrecht gibt.
Wie könnte das behoben werden?
Nur mit beiden Eltern ist ein Kind ein ganzes Kind. Die Stärkung der Vaterrechte heißt, auch die Kinder und die Familien stark zu machen. Deswegen sollte es, von Geburt des Kindes an, immer ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern geben. Die Rechte im Umgang mit den Kindern müssen auch für den Vater gelten, egal ob das Kind aus einer Ehe stammt oder nicht.
Das BGH-Urteil dieser Woche . . .
. . . gleicht nur die Zahlungspflichten an, nicht aber das Recht auf elterliche Verantwortung. Der Anspruch des Kindes auf den Vater bleibt nach wie vor auf der Strecke.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.07.2006, Nr. 27 / Seite 51
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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