Sozialwahl

Besser friedlich gekungelt als überflüssig gewählt

Von Carsten Germis

Wahl, ohne daß etwas gewählt werden kann

Wahl, ohne daß etwas gewählt werden kann

05. April 2005 "Alle wählen! Für Rente und Gesundheit." Mehr als 40 Millionen Wahlberechtigte haben in diesen Tagen diesen Aufruf in ihrem Briefkasten gefunden. Sie sollen die Männer und Frauen wählen, die ihre Interessen in der Selbstverwaltung der Renten- und Krankenversicherungen vertreten.

Doch kaum jemand weiß, wer da eigentlich wofür gewählt werden soll. "Ich hab' das gleich in den Papierkorb geworfen", berichtet die Berliner Architektin Christina Gräwe. "Ich habe in den letzten Jahren nie etwas von denen gehört", sagt sie, "wen sollte ich da also wählen?"

Pseudodemokratische Rituale und Wohlfühlfolklore

Die Mehrheit der Versicherten denkt so. Die Sozialwahl, die mit großem Spektakel inszeniert wird, läßt die meisten Menschen kalt. Vor sechs Jahren lag die Wahlbeteiligung bei unter 40 Prozent. Mehr werden es 2005 wohl kaum werden. "Die Sozialwahlen in dieser Form sind ein Musterbeispiel für erstarrte, heute sinnentleerte Regelungen, pseudodemokratische Rituale und Wohlfühlfolklore", sagt Michael Eilfort von der Stiftung Marktwirtschaft.

Dabei dürfen Menschen wie Christina Gräwe, die bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder bei einer der großen Ersatzkassen versichert sind, wenigstens wählen. Wer Mitglied bei der AOK, bei den Innungs- oder bei einer der großen Betriebskrankenkassen ist oder wer seine Rente von einer der Landesversicherungsanstalten bekommt, hat nichts zu entscheiden. Dort haben sich DGB-Gewerkschaften, der Sozialverband VdK und die kleinen Christlichen Gewerkschaften schon vor Monaten auf gemeinsame Vorschlagslisten geeinigt. Es gibt genauso viele Kandidaten wie Mandate in der Selbstverwaltung. Gewählt sind damit automatisch jene Kandidaten, auf die sich die Gewerkschaften vorab verständigt haben. Die Versicherten werden gar nicht mehr gefragt.

„Selbstverwaltung“ erhält einen ganz neuen Klang

"Friedenswahl" nennen die Verbandsvertreter diese Nichtwahl. "Das ist eine schöne Umschreibung des Begriffes Kungelei", sagt der FDP-Abgeordnete Heinrich Leonhard Kolb dazu. Denn die Gewerkschaften schieben einander die Aufsichtsämter zu. Das Verfahren gibt dem Begriff der "Selbstverwaltung" einen ganz neuen Klang. Damit alles so bleibt, wie es ist, soll niemand von draußen hineinkommen dürfen.

"Diese Wahl ist eine Farce", meint Kolb, "und das muß man auch so nennen dürfen." Der Sozialexperte der CDU/CSU-Fraktion, Karl-Josef Laumann, sieht das ähnlich. "Wenn die ganze Sache Sinn haben soll, müssen auch richtige Wahlen stattfinden", sagt er. Der Bonner Rechtsprofessor Raimund Wimmer nennt die "Friedenswahlen" sogar schlicht undemokratisch und verfassungswidrig.

Sektkorken können schon vor der Wahl knallen

Das Schöne an dem Verfahren: Wer vorher alles auskungelt, kann sicher sein, daß die Posten auch genau an die altgedienten Funktionäre verteilt werden, die dort seit Jahrzehnten das Sagen haben. Von den rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten sind gerade mal sieben Millionen in einer DGB-Gewerkschaft organisiert. Bei den "Friedenswahlen" ist die Dominanz der Gewerkschaften dennoch erdrückend.

Diese Kungeleien im Vorfeld der Wahl sind in der "Wahlordnung für die Sozialversicherung" ausdrücklich vorgesehen. In solchen Fällen gibt es eine "Wahl ohne Wahlhandlung", heißt es da. Dort dürfen die alten und neuen Vertreter schon vor der Wahl die Sektkorken knallen lassen. Wenn es keine "Wahlhandlung" gibt, macht der Wahlausschuß das Ergebnis nämlich schon am 107. Tag vor dem Wahltag bekannt.

Streit nicht mal bei kräftigen Gehaltserhöhungen für die Vorstände

Die mehr als 40 Millionen Menschen, die bis Ende April ihre Wahlunterlagen mit der Post bekommen, können wenigstens zwischen rivalisierenden Listen wählen. Doch in den Broschüren, in denen sich die Listen vorstellen, findet sich wenig Informatives. Der Wähler erfährt bestenfalls, wie der Spitzenkandidat heißt. Ansonsten finden sich dort Sätze wie "nicht das Rentensystem ist schlecht, sondern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind es". Was sie seit der Sozialwahl 1999 im Interesse der Versicherten bewirkt haben, teilen die Listen dem Wähler nicht mit. Dafür brauchten sie wohl auch nicht viel Platz.

Viel zu bestimmen haben die Versichertenvertreter nicht. Sie nicken ab, was die Politik vorgibt. "Wenn die Selbstverwaltung wirklich etwas zu entscheiden hätte, würden die Sozialwahlen automatisch Aufmerksamkeit finden", meint Eilfort. "Statt dessen stoßen sie - zu Recht - auf gähnendes Desinteresse." Die Höhe der Beitragssätze, die Rentenformel - darüber entscheidet allein der Bundestag. Die Vertreterversammlung der BfA kann gerade mal über einzelne Fragen bei Rehabilitationsmaßnahmen entscheiden. Auch bei den Krankenversicherungen ist der Spielraum der Selbstverwalter sehr eng. Gerade mal fünf Prozent der Ausgaben sind Satzungsleistungen, die über die gesetzlich bestimmten Leistungen hinausgehen.

Entsprechend still ist es um die Selbstverwaltung auch immer wieder geworden, wenn die Sozialwahlen vorüber sind. Streit gibt es so gut wie nie. Auch als vor wenigen Wochen die kräftigen Gehaltserhöhungen der Kassenvorstände bekannt wurden und Empörung auslösten, war von den Versichertenvertretern nichts zu hören.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 03.04.2005, Nr. 13 / Seite 39
Bildmaterial: www.sozialwahl.de

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Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung, die bei den Krankenkassen Verwaltungsräte heißen, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung. Sie stellen den Haushaltsplan der Sozialversicherungen auf und wählen den Vorstand. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dabei in den meisten Fällen paritätisch vertreten. Eine Ausnahme sind die Ersatzkassen. Dort gibt es nur Arbeitnehmervertreter. Die Sozialwahl findet bei allen Kranken- und Rentenversicherungen statt.

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Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Mitglieder der Vertreterversammlung bestimmt werden. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern haben sich die bisherigen Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite bereits darauf geeinigt, wer in den kommenden sechs Jahren weiter in der Vertreterversammlung sitzen soll. Dort finden sogenannte "Wahlen ohne Wahlhandlung" statt, die auch "Friedenswahlen" genannt werden. Das heißt, mit Ablauf des Wahltages gelten diejenigen als gewählt, auf die man sich vorher geeinigt hat.

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Wo gibt es noch richtige Wahlen?

Nur bei acht von 351 Versicherungsträgern wird es richtige Wahlen geben. Das sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bei der Rentenversicherung und unter den Krankenkassen die großen Ersatzkassen wie Barmer, DAK, Techniker-Krankenkasse und Kaufmännische Krankenkasse (KKH). Hinzu kommen kleinere Betriebskrankenkassen.

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Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Versicherten der acht Sozialversicherungen, bei denen es noch richtige Wahlen gibt.

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Wie wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Die Wahlberechtigten bekommen ihre Unterlagen bis Ende April zugeschickt. Bis zum Wahltag, dem 1. Juni 2005, muß der verschlossene Wahlumschlag mit dem Stimmzettel dann wieder beim zuständigen Wahlausschuß eingegangen sein.

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Wie hoch war die Wahlbeteiligung bisher?

Bei der letzten Sozialwahl 1999 haben knapp 40 Prozent gewählt. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Ersatzkassen versuchen mit einer großen Sozialwahlkampagne, auch in diesem Jahr eine akzeptable Wahlbeteiligung zu erreichen.

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Welche Kandidaten können gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern nur die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch andere Verbände, in denen sich Arbeitnehmer und Versicherte organisiert haben.

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Wer wählt die Vertreter der Arbeitgeber?

Auf Arbeitgeberseite gibt es nur die sogenannten "Friedenswahlen". Hier haben sich die bisherigen Vertreter der Arbeitgeberseite erneut auf einheitliche Listen geeinigt.

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Bekommen die Gewählten Diäten wie die Bundestagsabgeordneten?

Wer als Vertreter der Versicherten gewählt wird, arbeitet ehrenamtlich. Bis zu 52 Euro Sitzungsgeld gibt es pro Tag, der Vorsitzende erhält das Doppelte.

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Welche Aufgaben haben die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte?

Da in der Rentenversicherung alles gesetzlich geregelt ist und auch die Krankenversicherungen wenig eigenen Spielraum haben, kann die Selbstverwaltung in der Praxis nur sehr wenig gestalten. Sie wählt aber den Vorstand und die Geschäftsführung, hat damit also erheblichen Einfluß auf die Personalpolitik der Sozialversicherungen.