05. Juli 2006 Mit der von der Regierungskoalition am Dienstag im Grunde beschlossenen Einführung eines Gesundheitsfonds von 2008 an wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) völlig umgebaut. Die Krankenkassen verlieren damit die ihnen bisher zugestandene Finanzhoheit. Statt Beitragssätze, die kassenindividuell kalkuliert sind und von ihren gewählten Verwaltungsgremien beschlossen werden, sollen sie künftig einen einheitlichen Zuschuß für jeden Versicherten erhalten. Das Beitragsinkasso obliegt dem neuen Fonds. Die Kassen lehnen das ab. Sie fühlen sich entmachtet und warnen vor einer Bürokratisierung des Gesundheitswesens. Für Versicherte und Kassen bleibt eine Reihe von Fragen:
Wie wird der Fonds finanziert?
In den Fonds zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen gleich hohen Grundbeitrag ein. Die Arbeitnehmer zahlen (wie heute) einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten auf ihr Arbeitseinkommen bis zur Bemessungsgrenze von 3652,50 Euro im Monat. Zudem erhält der Fonds einen Steuerzuschuß in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Jahre 2008 und 3 Milliarden Euro im Jahre 2009. Da der Fonds 95 Prozent seiner Ausgaben aus Beitragsmitteln finanzieren muß, bleibt der Steuerzuschuß begrenzt. Bei aktuellen Ausgaben von etwa 145 Milliarden Euro dürfte der Zuschuß die Marke von 7,25 Milliarden Euro nicht überschreiten. Das entspricht etwa der Hälfte dessen, was für die Versicherung der Kinder aufgewandt wird.
Was passiert, wenn die monatliche Pauschale nicht ausreicht?
Die Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden gesetzlich fixiert. Damit kann auch nur der Gesetzgeber die Beiträge erhöhen und dem Fonds aus der Quelle mehr Geld zukommen lassen. Reicht die Fondspauschale nicht aus, müssen die Kassen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen, heißt es lapidar in den Eckpunkten. Sollten Kostenreduzierungen nicht ausreichen, können die Kassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbetrag von ihren Mitgliedern erheben, der 1 Prozent des Einkommens nicht überschreiten darf. Andererseits können Kassen, die Überschüsse erzielen, diese an ihre Versicherten ausschütten.
Wie hoch ist der Beitragssatz 2008?
Dazu wird in den Eckpunkten keine Aussage getroffen. Er wird mindestens auf dem Niveau des Durchschnittsbeitragssatzes liegen, der Ende 2007 erreicht wird. Derzeit liegt er bei 14,2 Prozent. Um die Finanzlücke des kommenden Jahres von bis zu 8 Milliarden Euro zu schließen, hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Beitragssatzerhöhung von durchschnittlich 0,5 Punkten auf dann 14,7 Prozent angekündigt. Manche Kasse hält das nicht für ausreichend. Selbst wenn dieser Durchschnittssatz Basis für den Fondsbeitrag wird, bedeutet das für viele Versicherte, die bei einer preiswerten Kasse sind, eine weitere Erhöhung. Ihre Beiträge werden auf das Durchschnittsniveau angehoben; die derjenigen Kassen, die darüber lagen, allerdings auch gesenkt.
Sind die Startvoraussetzungen gleich?
Das sollen die Grundpauschale und der alters- und risikoadjustierte Zuschlag dazu sicherstellen. Zudem heißt es: In das neue Modell wird mit ausreichenden Finanzreserven gestartet. Dahinter verbirgt sich das noch ungelöste Problem jener knapp 80 Kassen, die Ende 2005 mit rund 4 Milliarden Euro verschuldet waren. Laut Gesetz müssen diese Schulden bis Ende 2007 abgebaut sein. Es dürfte deshalb nicht auszuschließen sein, daß das System noch eines Zuschlags bedarf. Die Umstellung von kassenbezogenen Beiträgen auf den Einheitssatz dürfte es Kassen, die heute einen unterdurchschnittlichen Beitrag erheben, sinnvoll erscheinen lassen, bei der bevorstehenden Erhöhung 2007 mehr zu verlangen, als notwendig wäre. Damit könnten sie 2008 mit höheren Rücklagen in das neue System starten.
Was leistet der Fonds?
Er gleicht die je nach Kasse unterschiedlichen Risiken der Versicherten wie Alter, Krankheit, Geschlecht durch risikoadjustierte Zuweisungen aus. Der alte Risikostrukturausgleich entfällt. Jeder Versicherte erhält im letzten Quartal eine Mitteilung über den Betrag, den seine Kasse für ihn aus dem Fonds erhält, zusammen mit Mitteilungen über einen eventuellen Zusatzbetrag oder Tarifangebote.
Wie ist der Beitragseinzug organisiert?
Der bisher bei den einzelnen Kassen liegende Beitragseinzug für die Kranken-, aber auch Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung soll auf regional organisierte Einzugsstellen verlagert werden. Derzeit sind von den 160.000 Beschäftigten der GKV rund ein Drittel damit beschäftigt. Dort herrscht Unruhe, auch über möglicherweise drohende betriebsbedingte Kündigungen.
Text: ami., F.A.Z., 05.07.2006, Nr. 153 / Seite 13
Bildmaterial: F.A.Z.
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