Hartz IV

Übergänge und Zuschläge

Antragsformulare für das Arbeitslosengeld II

Antragsformulare für das Arbeitslosengeld II

12. August 2004 Wer seine Arbeit verliert, erhält Arbeitslosengeld. Das wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Es ist eine Versicherungsleistung. Sie wird aus den Beträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gespeist. Das Arbeitslosengeld (I) beträgt 60 (mit Kindern 67) Prozent des letzten Nettoeinkommens. Es wird für 12 Monate gewährt, 18 Monate bei Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre sind.

Die Langzeitarbeitslosen können dann bislang Arbeitslosenhilfe beantragen, deren Höhe sich auch am bisherigen Einkommen orientiert. Die klingt ähnlich, wird aber anders finanziert als das originäre Arbeitslosengeld, nämlich aus Steuermitteln. 2003 hat der Bund dafür etwa 16,5 Milliarden Euro ausgegeben. 2,2 Millionen Menschen beziehen diese Hilfe.

Klingt nach Versicherung, ist aber Hilfe

Weil Arbeitslosengeld besser klingt als Sozialhilfe, hat der Gesetzgeber die von Januar an zusammengefaßten Leistungen aus der (vom Bund finanzierten) Arbeitslosenhilfe und der (kommunal finanzierten) Sozialhilfe "Arbeitslosengeld II" genannt. Das klingt nach Versicherungsleistung ("Dafür hab' ich schließlich jahrelang eingezahlt"), ist aber nichts anderes als eine steuerfinanzierte staatliche Hilfsleistung. Dafür gilt von Januar an der einheitliche Basissatz für einen Erwachsenen von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Wohngeld und Sonderausgaben kommen hinzu.

Bisherigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe wird der Übergang auf das neue, Arbeitslosengeld II genannte Sozialhilfeniveau erleichtert. Sie erhalten maximal 24 Monate lang Zuschläge. Die machen bei Alleinstehenden höchstens 160 Euro, bei nicht getrennt lebenden Paaren 320 Euro und für minderjährige Kinder 60 Euro aus. Der Zuschlag wird nach einem Jahr halbiert, nach zwei Jahren gestrichen. Für Arbeitslose ändert sich also mit Hartz IV im ersten Jahr gar nichts, da die Versicherungsleistung des Arbeitslosengeldes (I) weiter gilt, und es wird auch nicht jeder Langzeitarbeitslose sofort schlechtergestellt.

Text: ami. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.08.2004, Nr. 183 / Seite 4
Bildmaterial: dpa

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