Von Matthias Müller und Kerstin Schwenn
14. Juli 2008 Mit einer Verfassungsänderung wollen Bund und Länder die seit 2005 ausgeübte Kooperation der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen über 2010 hinaus sichern. Damit haben sich die Länder gegen die Pläne von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) durchgesetzt, der bisher eine Verfassungsänderung strikt abgelehnt hatte und sich zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit für die Schaffung kooperativer Jobcenter stark gemacht hatte.
Der Bund widersetzte sich bislang einer Verfassungsänderung, da er fürchtete, die Ausführungskompetenz zu verlieren, ohne die Finanzverantwortung aufgeben zu können. Der Entschluss der Länder fiel einstimmig, also auch die von der SPD regierten Arbeitsminister stimmten der Verfassungsänderung zu und votierten gegen das Ansinnen von Scholz.
Arbeitslose sollen weiter alle Leistungen aus einer Hand erhalten
Dieser sagte nach dem Treffen, er sei froh über die Entscheidung und sprach von einem großen Durchbruch. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat sind jeweils zwei Drittel Mehrheiten notwendig, um die Verfassung zu ändern. Nach den Worten von Scholz sollen sich Bund und Länder bis zum Ende der Sommerpause über die Gesetzestexte verständigen. Er sei zuversichtlich, dass im November oder Dezember die Gesetzte die beiden Kammern passierten, fügte Scholz an. Bis Ende 2010 muss der Gesetzgeber neue Strukturen schaffen.
Die Langzeitarbeitslosen könnten damit weiterhin durch die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) betreut werden, sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach dem Treffen der Arbeitsminister von Bund und Ländern am Montag in Berlin. Er sei froh, dass das Vorhaben der kooperativen Jobcentern vom Tisch sei. Die Arbeitslosen sollen weiter alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Betroffenen hätten auch künftig eine Ansprechstelle und diese erstelle auch die Bescheide.
Damit bleibt der Kern der Hartz-Reform, die Verbindung von Fördern und Fordern, erhalten. Nach dem Willen von Scholz hätten die kooperativen Jobcenter als eigenständige Geschäftseinheiten der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden sollen, in denen die Kommunen nur ein Mitspracherecht gehabt hätten. Das lehnt auch der Landkreistag entschieden ab. Zuvor hatte sich eine deutliche Mehrheit der Landräte dafür ausgesprochen, dass die Kreise die Langzeitarbeitslose künftig in eigener Regie betreuen sollten.
Die 69 Optionskommunen bleiben bestehen
Notwendig geworden war eine Reform der Struktur für die Betreuung der Bedürftigen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember vergangenen Jahres das System der insgesamt 353 Arbeitsgemeinschaften, in denen Hartz-IV-Empfänger von Arbeitsagenturen und Sozialämtern gemeinsam betreut werden, als unzulässige Mischverwaltung verworfen hatte. Die Bundesregierung hat bis Ende 2010 Zeit, die komplizierte Konstruktion wieder zu entflechten. Es geht dabei um viel Geld und Macht. Insgesamt verteilen die Arbeitsgemeinschaften jährlich rund 50 Milliarden Euro an mehr als 7 Millionen Menschen.
Die Einigung von Bund und Ländern sieht auch vor, dass die Optionskommunen bestehen bleiben sollen. Diese waren 2004 ein Kompromiss von Rot-Grün mit dem von der Union dominierten Bundesrat. Danach bearbeiten 69 Kommunen das Arbeitslosengeld II in eigener Regie. Bis 2013 ist das Experiment der Optionskommunen bislang noch gesichert. Zuvor hatte sich auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) für die Kommunen stark gemacht. Diese dürften nicht ins Hinterzimmer verabschiedet werden, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP
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