Von Werner Mussler
29. Februar 2008 Die deutschen Steuerbehörden erschweren den grenzüberschreitenden Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug in der EU. Das geht aus einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor, der vor kurzem im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der Hof wirft den deutschen Behörden vor, die Zusammenarbeit in der Betrugsbekämpfung mit anderen Ländern in mehreren Punkten zu erschweren. Am schwersten wiegt dabei nach Ansicht der EU-Finanzkontrolleure, dass rund die Hälfte der Auskunftsanliegen aus anderen Ländern verspätet beantwortet wird, was die Verfolgung von Delikten verschleppe. Nach Meinung der Luxemburger EU-Behörde verstößt Deutschland zudem gegen europäisches Recht, weil das Bundesfinanzministerium dem Rechnungshof das Recht verweigerte, im Rahmen seiner Untersuchung in Deutschland Prüfbesuche durchzuführen. Dies sei ein einmaliger Vorgang“, heißt es in Brüssel.
Vertragsverletzungsverfahren wird geprüft
Die Europäische Kommission prüft deshalb derzeit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Das hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso dem Präsidenten des Rechnungshofs, Hubert Weber, in einem Brief zugesagt. Es sei höchst bedauerlich“, dass die deutschen Behörden den Prüfungsantrag zurückgewiesen hätten, schreibt Barroso.
Die deutsche Seite begründet ihre Weigerung mit der fehlenden juristischen Grundlage des Prüfungsbegehrens. Da sich die Mehrwertsteuer nicht auf EU-Eigenmittel beziehe, habe die Behörde in allen diese Steuer betreffenden Fragen keine Prüfkompetenz. Zwar unterstütze auch die Bundesregierung den Kampf gegen den Steuerbetrug voll, heißt es in deutschen Diplomatenkreisen. Dieser müsse aber mit rechtlich einwandfreien Mitteln geführt werden. Ob dies der Hof mit Blick auf Deutschland tue, sei fraglich. Der Rechnungshof, der seine Kompetenz direkt aus dem EG-Vertrag ableitet, hält dagegen, dass der Mehrwertsteuerbetrug sich auch auf den EU-Haushalt auswirke, da die Mitgliedstaaten zum Ausgleich der entstandenen Haushaltslöcher Eigenmittel abriefen.
Vorwürfe von politischer Brisanz
Die Vorwürfe des Hofs sind nicht nur wegen des vermuteten Rechtsverstoßes, sondern auch aus politischen Gründen brisant. Der Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug in der EU ist seit Amtsantritt ein besonderes Anliegen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Nach einer Studie des Bundesfinanzministeriums wird der deutsche Fiskus durch diese Art des Betrugs um jährlich 17 Milliarden Euro geschädigt. Steinbrück hatte in den vergangenen zwei Jahren mehrfach vehement gefordert, die EU müsse mehr tun, um dieses Ziel zu erreichen. Die Europäische Kommission war daraufhin beauftragt worden, zu prüfen, wie vor allem der sogenannte Karussellbetrug besser bekämpft werden kann. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass derzeit die engere Zusammenarbeit der nationalen Behörden am meisten Erfolg verspreche und zugleich die einzige politisch realisierbare Methode sei.
Nach einer Beschlussvorlage der slowenischen Ratspräsidentschaft sollen sich die EU-Finanzminister bei ihrem Treffen in der kommenden Woche darauf verständigen, dass sich die EU-Staaten auf absehbare Zeit auf eine Verstärkung der Zusammenarbeit konzentrieren. Weitergehende Vorschläge, vor allem die von Steinbrück geforderte Möglichkeit zu einem kompletten Wechsel des Erhebungssystems bei der Mehrwertsteuer, gelten derzeit als nicht konsensfähig. Vor diesem Hintergrund sei der juristisch begründete deutsche Widerstand gegen das Prüfbegehren des Rechnungshofs politisch äußerst ungeschickt, heißt es in Brüssel.
Begünstigung von Karusselbetrug
Nach Einschätzung des Rechnungshofs wird derzeit Karussellbetrug nicht zuletzt dadurch begünstigt, dass die nationalen Behörden schlecht zusammenarbeiten. Karussellbetrüger machen sich den Umstand zunutze, dass Lieferungen über EU-Grenzen hinweg mehrwertsteuerfrei erfolgen, während im Inland auf jeder Stufe der Lieferkette die Mehrwertsteuer fällig wird und Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Sie kassieren im Verlauf grenzüberschreitender Lieferketten Vorsteuerabzüge oder Rückerstattungen für Mehrwertsteuer, die nie an den Fiskus abgeliefert wurde.
Nach Meinung des Hofs ist für die Bekämpfung des Karussellbetrugs nicht zuletzt das Tempo entscheidend, mit dem Auskunftsersuchen zwischen Mitgliedstaaten beantwortet werden. Dies ist deshalb der Fall, weil in den Betrug oft Scheinfirmen involviert sind, die es darauf anlegen, schnell von der Bildfläche zu verschwinden, bevor sie entdeckt werden. Die zügige Beantwortung von Auskunftsersuchen sorgt dem Bericht zufolge dafür, dass betrügerische Unternehmen identifiziert werden, und erschwert es Betrügern, ihre Gewinne aus dem Mehrwertsteuerbetrug zu verschleiern. Eine 2004 in Kraft getretene EU-Verordnung sieht deshalb vor, dass Auskunftsersuchen aus anderen Ländern spätestens nach drei Monaten beantwortet werden sollen.
46 Prozent zu spät beantwortet
In Deutschland war dies dem Bericht nach in fast der Hälfte der Fälle nicht so. Von 6929 Anfragen seien im Jahr 2006 3195 (46,1 Prozent) verspätet beantwortet worden. Im EU-Durchschnitt war der Anteil mit 49,6 Prozent sogar noch etwas höher. Da Deutschland aber mit Abstand die meisten Anfragen erhielt, schlägt die starke Verspätung hier besonders zu Buche. Der Hof bemängelt außerdem, dass das gemeinsame Verbindungsbüro, das als Anlaufstelle für ausländische Informationsersuchen fungieren soll, in Deutschland auf drei Stellen aufgeteilt sei.
Die deutsche Seite habe die anderen Mitgliedstaaten nicht informiert, wer das Büro leite. Auch hätten die deutschen Stellen keinen Überblick über die Zahl der eingegangenen Anträge aus dem Ausland. Die von den deutschen Behörden veröffentlichten Zahlen stünden nicht in Einklang mit den Meldungen aus den Ländern, die die Gesuche eingereicht hätten. Wegen der Verweigerung von Prüfbesuchen stammen die Informationen des Rechnungshofs ausschließlich aus zweiter Hand. Sie beruhen auf Prüfbesuchen der Luxemburger Beamten in anderen Mitgliedstaaten und auf öffentlich zugänglichen Informationen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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