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Erbstreit bei Springer: Witwe gewinnt gegen Enkel

Sieg vor Gericht: Friede Springer

Sieg vor Gericht: Friede Springer

22. Januar 2008 Nach einem jahrelangen Erbstreit hat sich die Hauptaktionärin des Axel Springer Verlags, Friede Springer, vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) gegen Axel Sven Springer, den Enkel des Verlagsgründers, durchgesetzt. Das Gericht sei überzeugt, dass Verleger Axel Springer (1912-1985) seinen letzten Willen so testieren wollte, wie es die Erben nach Springers Tod vereinbart haben, sagte der Vorsitzende Richter des 2. Zivilsenats am Dienstag. Der Enkel Axel Sven hatte die Erbvereinbarungen angefochten.

Das OLG wies nun seine Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz vom September 2004 zurück. Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Axel Sven Springer kann jedoch gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Axel Sven Springer, der seit Beginn der juristischen Auseinandersetzung im Sommer 2002 seine Tätigkeit im Management der „Bild“-Zeitung ruhen ließ, und seine Schwester Ariane halten derzeit je fünf Prozent an der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik. Die übrigen 90 Prozent sind in Händen der Witwe Friede Springer. Die Gesellschaft besitzt 51,5 Prozent an Europas größtem Zeitungshaus.

Ein zweiter letzter Wille

Der Verleger Axel Springer hatte in seinem Testament seiner Frau Friede 50 Prozent sowie seiner Tochter Barbara und seinem Enkel Axel Sven je 25 Prozent seiner Verlagsanteile vermacht. Nach seinem Tod wurde jedoch ein anderer letzter Wille bekannt, in dem die Anteile anders aufgeteilt wurden. Danach sollte Friede Springer 70 Prozent und Axel Sven Springer nur fünf Prozent der Anteile bekommen. Obwohl diese Verfügung laut Gericht „nicht formgerecht“ festgehalten wurde, einigten sich die Erben auf diese Aufteilung. Als Folge dieser Regelung gab Axel Sven unter anderem zehn seiner 25 Prozent an Friede Springer ab.

Im Sommer 2002 ging der Springer-Enkel dann aber gegen die Erbvereinbarungen vor. Dem Gericht zufolge fühlte er sich unter anderem „arglistig getäuscht“, weil Axel Springer „einen der vereinbarten Erbaufteilung zugrunde gelegten letzten Willen gar nicht gehabt habe“. Friede Springer klagte daraufhin auf Feststellung, dass ihr der Anteil von zehn Prozent wirksam übertragen worden sei. Das OLG gab ihr Recht. „Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben, dass Vereinbarungen, die von den Beteiligten nach dem Tode von Axel Springer getroffen wurden, unwirksam sind“, sagte der Richter. Er verkündete - wie in Zivilprozessen üblich - lediglich den Tenor des Urteils, das nach seinen Angaben 68 Seiten umfasst. Wegen des großen Medieninteresses erläuterte er die Entscheidung aber noch in einigen Sätzen. Ein Rechtsvertreter von Friede Springer, der zur Verkündung erschienen war, wollte das Urteil nicht kommentieren.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: AP

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