Von Manfred Schäfers, Berlin
29. April 2007 Dürfen künftig nur noch Förster und Landwirte Geländewagen als Geschäftswagen fahren? Diese Frage stellt sich, nachdem Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) in seiner Regierungserklärung zum Klimaschutz mit Blick auf die von ihm geforderten Haushaltsmittel ausführte: Es gibt Vorschläge zur Gegenfinanzierung: Ist es eigentlich sinnvoll und gerecht, dass nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe inzwischen drei von vier der großen Geländefahrzeuge mit sehr hohem Spritverbrauch als Dienstkraftfahrzeuge vom Steuerzahler subventioniert werden? Der SPD-Politiker beantwortete indirekt seine eigene Frage, indem er anfügte: So viele Revierförster und Landwirte wird es unter den Käufern dieser CO2-Schleudern wohl kaum geben.
Aber ist die steuerliche Behandlung von Dienstwagen und Geschäftsautos tatsächlich eine Subvention? Umweltorganisationen sagen ja, Finanzwissenschaftler verneinen das. Im Schwarzbuch über klimaschädliche Steuervergünstigungen von fünf Umweltverbänden findet sich auch die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen. Ihre geringe Besteuerung gebe Unternehmen und Arbeitnehmern einen Anreiz, einen Teil des Lohns als Dienstwagen auszuzahlen.
Komplizierte Regelung bei privat genutzten Autos
Wegen der Steuervergünstigung werden im Vergleich zu privat angeschafften Pkws höherpreisige Fahrzeuge mit einem höheren Benzinverbrauch und Schadstoffausstoß beschafft. Die Umweltverbände schlagen vor, die pauschale Besteuerung um 50 Prozent zu erhöhen, wie es die SPD schon einmal in der vergangenen Legislaturperiode wollte. Derzeit denken die Sozialdemokraten eher daran, die Kosten zu deckeln.
Aktuell können Kosten für Geschäftsautos, die nur betrieblich genutzt werden, grundsätzlich voll steuerlich geltend gemacht werden. Komplizierter ist es bei Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden. Ein Unternehmer, der seinen Geschäftswagen auch zum eigenen Vergnügen fährt, muss dies wie eine Entnahme versteuern. Beim Arbeitnehmer ist die private Nutzung ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls zu versteuern ist. In beiden Fällen gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Der Steuerpflichtige kann entweder mit einem Fahrtenbuch die Kosten auf die beruflichen und privaten Anteile aufteilen oder kann pauschal vorgehen.
Ich würde aber nicht von Subvention sprechen
Im zweiten Fall hat er jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern, hinzu kommt ein Aufschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Seit dem vergangenem Jahr gibt es zudem eine wichtige Einschränkung: Selbständige und Unternehmer können von dieser Regelung nur profitieren, wenn sie deutlich machen, dass sie das Auto mehr als zur Hälfte betrieblich nutzen. Für Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, gibt es eine solche Einschränkung nicht.
Der Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven wertet die Ein-Prozent-Regel nicht als Subvention. Jede Pauschalierung hat Gewinner und Verlierer, sagte er dieser Zeitung. Die Tatsache, dass die Dienstwagenregelung viel genutzt werde, deute darauf hin, dass sie attraktiv sei. Ich würde aber nicht von Subvention sprechen, sagte der an der Universität Mainz lehrende Ökonom dieser Zeitung. Es handele sich um eine Pauschalierung, die verhindere, dass der Aufwand für die Steuerzahler und die Finanzämter zu groß werde.
Das Gerede von Subvention ist hierbei Unsinn
Eine Deckelung nach Fahrzeugklassen lehnt er als unpraktikabel ab. Er stellte die rhetorische Frage: Wollen Sie für jede Berufsgruppe speziell festlegen, welches Auto sie fahren darf? Wenn man damit anfange, könne man als nächstes vorschreiben, wie groß ein Büro sein oder welche Telefonanlage man benutzen dürfe.
Auch der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang, Mitverfasser eines der wichtigsten Standardwerke zum deutschen Steuerrecht, widerspricht Umweltminister Gabriel entschieden: Das Gerede von Subvention ist in diesem Zusammenhang Unsinn. Es geht um betrieblichen Aufwand. Deren Anerkennung hat mit steuerlicher Privilegierung nichts zu tun. Wenn der Minister bestimmte Fahrzeuge ausklammern wolle, weil er sie aus irgendwelchen Gründen nicht für angemessen finde, dann verstoße er gegen das Nettoprinzip.
Muss man eine Drehbank aus Gold anerkennen?
Man kann nicht dicke Schlitten nur begrenzt als Betriebsausgaben zulassen. Lang zieht einen Vergleich mit der Behandlung von Politikern. Ihre gepanzerten Dienstfahrzeuge sind groß, schwer, umweltschädlich. Was man ihnen zugestehe, könne man dem Vorstand einer Großbank nicht versagen.
Reine Betriebsausgaben sind nach Auskunft des Steuerrechtlers stets voll anzuerkennen. In seiner Habilitationsschrift hat sich Lang mit der Frage befasst, ob das Finanzamt die Anschaffung einer Drehbank aus Gold steuerlich anerkennen muss. Sein Ergebnis: Es muss. Wenn der Kauf ausschließlich beruflich veranlasst ist, darf man dem Betriebsinhaber nicht verbieten, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Dies ist allgemein anerkannt, betont der Steuerrechtler.
Für teure Fahrzeuge wird ein Fahrtenbuch geführt
Sobald Betriebsausgaben privat mitveranlasst sind, wird es schwieriger. Doch stuft Lang die Pauschalierung als eine sachgerechte Vereinfachungsregel ein. Wenn man sie erhöhe, werde der Druck größer, ein Fahrtenbuch zu führen. Für teure Fahrzeuge wird schon heute oft ein Fahrtenbuch geführt. Bei einem Porsche im Wert von 120.000 Euro, der zu 90 Prozent geschäftlich genutzt wird, liege der Vorteil schnell bei 25.000 Euro im Jahr.
Da lohnt sich der Aufwand, meint Lang. Nach seiner Einschätzung ist der Vorschlag von Gabriel nicht nur steuersystematisch verfehlt, sondern auch umweltpolitisch wenig erfolgversprechend: Bei den dicken Fahrzeugen sind die ökosteuerlichen Lenkungseffekte sehr gering.
Text: F.A.Z., 28.04.2007, Nr. 99 / Seite 10
Bildmaterial: dpa
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