Krankenkassen

„200.000 Euro als Vergütung sind angemessen“

02. Januar 2006 Die Verdienstmöglichkeiten von Vorständen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen stärker als bisher begrenzt und kontrolliert werden. Das geht aus einem Schreiben der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern an die Verwaltungsräte der betroffenen mehr als 250 gesetzlichen Krankenkassen hervor. Die Neuregelung gilt für neu abzuschließende Verträge.

Allerdings behalten sich die Aufsichtsbehörden in ihrem Anschreiben vor, „bestehende Verträge im Hinblick auf die im Arbeitspapier dargelegten Kriterien zu überprüfen“. Gemessen daran fallen die Bezüge vieler Kassenvorstände zu hoch aus. Das Gesundheitsministerium appellierte an die Kassen, die Höhe der bisherigen Bezüge kritisch zu überprüfen. Ein Sprecher verband das mit dem Hinweis, daß nun zum 1. März die „konkreten Vorstandsgehälter“ der Kassenchefs im Bundesanzeiger veröffentlicht werden sollten.

Gegen die Veröffentlichungspflicht gewehrt

Ende Januar solle zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die auch die Bezüge der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen genauer analysiere, sagte der Ministeriumssprecher. Diese Vereinigungen werden über eine Umlage aus den ärztlichen Honoraren finanziert, die wiederum von den Kassen bezahlt werden.

In der Vergangenheit hatten sich einige Kassenvorstände gerichtlich gegen die 2004 eingeführte Veröffentlichungspflicht gewehrt, die in den vergangenen Jahren zu Debatten über die Höhe und Angemessenheit der Bezüge von Ärzte wie Krankenkassenfunktionären geführt hatte. Bei letzteren reichten die Honorare samt Prämien bis zu 270.000 Euro im Jahr.

Neuregelung orientiert sich an Kassengröße

Das für die bundesweit tätigen Kassen zuständige Bundesversicherungsamt sei bisher bei der Kontrolle der Vorstandsgehälter bereits so vorgegangen, wie es nun schriftlich festgehalten sei, sagte dessen Sprecher. Neu sei, daß man sich mit den Aufsichtsbehörden der Länder auf ein einheitliches Verfahren geeinigt habe.

Die neue Leitlinie, die auf den heutigen Grundvergütungen basiert, differenziert die zulässigen Einkommen nach Kassengröße. Bei bis zu 25.000 Mitgliedern wären damit Jahresbezüge von knapp 100.000 Euro akzeptabel, bei 500.000 Mitgliedern etwas mehr als 140.000 Euro. Bei Großkassen von 6 Millionen und mehr Mitgliedern - Technikerkasse, DAK und Barmer Ersatzkasse - gelten 200.000 Euro als angemessen.

Keine erfolgsunabhängigen Prämien

Hinzukommen können variable Zahlungen. Allerdings muß die Prämie sachgerecht und meßbar sowie ihr Erreichen vom Vorstand beeinflußt worden sein. Erfolgsunabhängige Prämien sind unzulässig. Das gilt auch für Mehrfachvergütungen für Manager, die mehrere Kassen gleichzeitig leiten und dafür jeweils Bezüge kassieren. Dies war im vergangenen Jahr bei einigen Betriebs- und Innungskassen der Fall.

Nur bei einer Fusion oder Sanierung könnten mehrere Ämter gleichzeitig ausgeübt werden, stellen die Aufsichtsbehörden nun klar. Aufwandsentschädigungen sind nicht zulässig, Übergangsgelder beim Ausscheiden aus der befristeten Tätigkeit für sechs Monate. Privat genutzte Dienstfahrzeuge müßten „im Hinblick auf die jeweilige Kassengröße“ angemessen sein.

Bestimmung von Verdienstgrößen schwierig

In dem Papier weisen die Aufsichtsbehörden auf die Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Verdienstgrößen hin. Weder könnten sich die Verwaltungsräte der Kassen bei der Bestimmung der Vorstandsbezüge an denen von Managern der Privatwirtschaft orientieren noch an der Besoldungsstruktur des öffentlichen Dienstes. Beides werde den Besonderheiten der Kassenvorstände „mit eingeschränkter Produktverantwortung, aber hoher Unternehmens- und Personalverantwortung nicht gerecht“.

Mangels anderer Kriterien könne die Vergütung nur am Markt ausgerichtet werden. Eine Honorierung gelte als wirtschaftlich, wenn sie von Kassen vergleichbarer Größe gezahlt würde. Die Unternehmensberatung Kienbaum hatte vor zwei Jahren als Vergleichsmaßstab für die Kassenchefs die Bezüge von Vorständen der Sparkassen, ebenfalls öffentlich-rechtlichen Körperschaften, herangezogen. Die verdienten mit 245.000 Euro im Schnitt über die Hälfte mehr.



Text: ami. / F.A.Z., 03.01.2006, Nr. 2 / Seite 11
Bildmaterial: F.A.Z.

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