Unterhaltsrecht

Adieu, meine Teure

Spezial Wenn Eltern sich trennen, ist die Beziehung nicht vorbei: Wer die Kinder betreut, hat einen eigenen Anspruch auf Unterhalt. Dabei werden kaum Unterschiede zwischen Verheirateten und Ledigen gemacht.

Lesermeinungen zum Beitrag

11. Juli 2006 15:10

Halbwahrheiten und Augenwischerei!!

Emmanuel Declerq (Declerq)

Es ist erstaunlich wie gleich zwei Personen, die sich als Journalisten bzeichenen, so wenig informiert und kritisch sind wie eine Leie wie mich??

Zum einen sind ledige Mütter bereits überpreveligiert. Auch wenn sie den Unterhalt nur für drei Jahre beanspruchen, so haben sie das Rechtmonopol auf die Kinder. In Deutschland haben nichteehliche Väter NULL Rechte. Wenn die Mütter dagegen sind, so kann mancher Vater, sein eigenes Kind nicht mal im Krankenhaus besuchen. Also statt den ledigen Alleineziehenden noch mehr zu preveligieren, sollte man lieber den nichtehlichen Väter ein Paar Menschenrechte zugestehen, u.a. automatisches Sorgerecht, und Aufenthaltsmitbestimmungsrecht!!!

Zum anderen hat Zypries erkannt, daß geschiedene Männer lieber Unterhalt für die Kinder bezahlen, als für ihre Ex-Frauen. Ihre Reform erhöht die Kindesbeiträge und reduziert den Unterhalt für die Ex. Zweiteres kann man steuerlich absetzen, Ersteres nicht. Ergebnis: Netto greifen die Unterhaltpflichtigen (mehrheitlich Väter) tiefer in die Tasche, Die "Mütter" erhalten einen umetikettierten aber beinah gleichen Betrag, der Staat gewinnt die nicht mehr absetzbare Beträge und Frau Zypries lacht sich ins Fäustchen.

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