27. Juli 2007 Im Grunde ist alles klar. Vor einem Jahr hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel Sportwetten privater Anbieter für illegal erklärt. So stützten die Richter das staatliche Glücksspielmonopol. Dieses sei in seiner jetzigen Ausgestaltung zwar nicht nicht mit der Berufsfreiheit des Sportwettenvermittlers vereinbar – doch dürfe das geltende Recht übergangsweise bis Ende dieses Jahres angewendet werden, befanden die obersten Verwaltungsrichter des Landes.
Zum 31. Dezember muss dann ein neues Lotterierecht stehen, das den Kampf gegen die Spielsucht in den Mittelpunkt rückt. So will es das Bundesverfassungsgericht, wie aus dessen Urteil vom März 2006 folgt. Infolgedessen mussten in Frankfurt und andernorts in Hessen reihenweise private Wettbüros, die Sportwetten zumeist an Anbieter im Ausland vermittelt hatten, den Betrieb einstellen. Die CDU-Landesregierung zeigte sich im August zuversichtlich, bis Oktober 2006 auch das letzte Wettbüro zu schließen. Das klappte zwar nicht. Frankfurts Rechtsdezernent Boris Rhein (CDU) wagte dennoch im November in der F.A.Z. die Prognose: Im Frühjahr schließt das letzte Wettbüro.“
Neue Läden eröffnen
Dazu ist es aber nicht gekommen. Im Gegenteil: In Frankfurt etwa bieten sogar neue Wettbüros ihre Dienste an. Gut 130 private Vermittler gibt es derzeit landesweit, wie es bei der staatlichen Lotterietreuhand-Gesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden heißt. Den Hintergrund bilden fortgesetzte Rechtsstreitigkeiten und zwei neuere Beschlüsse von Verwaltungsgerichten. So haben Frankfurter Richter im Juni eine von der Stadt verhängte Schließungsverfügung gegen einen Sportwettenvermittler aus dem europäischen Ausland kassiert.
Und zwar unter Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einem Italien betreffenden Verfahren das Verbot, Sportwetten aus Ländern der Europäischen Union nach Italien zu vermitteln, für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Das Gießener Verwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet: Dieser soll auf den Vorlagebeschluss der Richter hin klären, ob Sportwetten von Hessen aus an die mit einer östereichischen Erlaubnis ausgestatteten Firma Happybet GmbH vermittelt werden dürfen.
Nun hat die Stadt Frankfurt gegen den Beschluss des örtlichen Verwaltungsgerichts vom Juni inzwischen Beschwerde eingelegt, wie ein Sprecher des Kasseler Gerichts bestätigte. Doch solange der Verwaltungsgerichtshof darüber nicht entschieden hat und auch der Europäische Gerichtshof sich nicht zu der Gießener Vorlage äußert, bleiben die Schließungen aufgeschoben, wie Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Hessen-Lotto, sagt. Private Vermittler öffnen derweil wieder ihre Geschäfte und nutzen so die rechtliche Unsicherheit, die aus den schwebenden Verfahren folgt. Kundschaft locken sie mit attraktiven Quoten: Sie schütten in der Regel rund 90 Prozent der Wettbeträge wieder an die Gewinner aus, während bei der staatlichen Oddset-Sportwette die Gewinnquote bei etwa 50 Prozent liegt.
Umsatz der staatlichen Lottogesellschaft sinkt
Die Folgen sind an den von Januar bis Ende Juni mit Oddsetwetten erzielten Umsätzen von Hessen-Lotto abzulesen: Die Einsätze fielen von 26,1 Millionen Euro vor Jahresfrist auf 9,56 Millionen Euro. Auch die klassische Toto-Auswahlwette ist weniger gefragt gewesen. Die Umsätze sanken von 4,9 Millionen Euro auf 3,28 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr nahm Hessen-Lotto mit seinen Angeboten insgesamt 290,5 Millionen Euro an Spieleinsätzen ein, 6,5 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Mithin entfielen gut drei Prozent davon auf Oddsetangebote, die in Konkurrenz zu den privaten Sportwetten stehen.
Die staatliche Lottogesellschaft macht sich über die Vertriebsstellen im Lande, die sich etwa in Bäckereien oder in Tabakläden befinden, auf die Suche nach der missliebigen Konkurrenz, wie Sundermann freimütig sagt. Zu den privaten Wettbüros, die noch oder wieder offen sind, kommen immer wieder neue. Ein Teil davon wird im Familienkreis der Betreiber herumgereicht: Kassiert ein Vermittler eine Schließungsverfügung, dann verkauft er das Geschäft weiter – etwa an den Bruder oder einen Bekannten. Der Adressat ändert sich. Dann geht das Verwaltungsverfahren von vorne los“, sagt der Hessen-Lotto-Chef. Ähnliches war schon in der Vergangenheit aus dem Frankfurter Ordnungsamt zu vernehmen.
Wie lange private Wettbüros in Hessen, anders als in Bayern oder Niedersachsen, noch ihr Geschäft betreiben können, ist nicht vorherzusagen. Zwar haben mittlerweile alle Bundesländer den neuen Lotteriestaatsvertrag unterzeichnet, der das Monopol zementiert. Sundermann erwartet, dass das hessische Ausführungsgesetz im Herbst verabschiedet wird und das Land die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist einhält. Aber er sagt auch voraus: Die Prozessflut wird 2008 nicht aufhören.“
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Julai Zimmermann
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