Große Koalition

Neuer Streit über Mindestlöhne

10. März 2008 Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen den Mindestlohn für die Postbranche ist in der großen Koalition der Streit über gesetzliche Lohnuntergrenzen wieder aufgeflammt. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lobte das Urteil als „Sieg für den Wettbewerb“, während das Arbeitsministerium unter Führung von Olaf Scholz (SPD) sofort Berufung einlegte, ohne die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Der parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner (SPD) stellte klar, dass der Mindestlohn vorläufig in Kraft bleibe.

Das Bundesarbeitsministerium wies am Montag Forderungen aus der Union zurück, seine Gesetzespläne zu Mindestlöhnen auch in anderen Branchen zurückzuziehen. Das Urteil ändere nichts daran, dass man das „gemeinsam vereinbarte Anliegen“ der Regierung weiterverfolgen werde, sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Wettbewerber der Deutschen Post reklamieren für sich einen wichtigen Etappensieg. „Das Urteil ist eine Blamage für die große Koalition. Das Verwaltungsgericht hat das Versagen ihrer Politik korrigiert“, sagte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, dieser Zeitung. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, welche die Mindestlöhne von bis zu 9,80 Euro in der Stunde mit einem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband ausgehandelt hatte, warf dem Gericht vor, Dumpinglöhne zu unterstützen. Es habe die „Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung

Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleistungsbranche für rechtswidrig erklärt. Mit der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium die gesetzliche Ermächtigung überschritten, entschieden die Richter (Gericht: Mindestlohn für Briefträger ist rechtswidrig).

Diese erlaube nur Verordnungen, die nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Damit gaben die Berliner Richter den Post-Konkurrenten Pin und TNT sowie dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. recht. Diese hatten mit der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn ausgehandelt. Seine Tarife liegen mit 7,50 Euro in Westdeutschland und 6,50 Euro in den neuen Bundesländern deutlich unter den von Verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste vereinbarten Lohnuntergrenzen.

Post-Aktie unter Druck

Wegen des Urteils geriet am Montag die Aktie der Post unter Druck geraten. „Das Urteil belastet die Post“, sagte ein Händler. Die Titel verloren im frühen Handel 1,3 Prozent auf 21,36 Euro.

Einen großen Raum nahm in der mündlichen Verhandlung die Frage ein, ob die Wettbewerber Pin und TNT durch den Mindestlohn in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit eingeschränkt wurden. Nach der Entscheidung für einen Post-Mindestlohn hatten mehrere Pin-Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Fast 3000 Beschäftigte sind entlassen worden. Die Kammer sah deshalb Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung, ließ diese Frage in ihrer Entscheidung jedoch ausdrücklich offen.

„Guter Tag für den Wirtschaftsstandort Deutschland“

Der Insolvenzverwalter der Pin-Gruppe, Bruno Kübler, hofft nun auf einen neuen Schub für die Verhandlungen mit Investoren, welche die Pin-Gruppe ganz oder teilweise übernehmen wollen. Der Axel Springer Verlag, der nach der Einführung des Mindestlohns seine Zahlungen an die mehrheitlich zum Konzern gehörende Pin eingestellt hatte, prüft eine Klage auf Staatshaftung für seine wirtschaftlichen Verluste. Der Deutschland-Chef des niederländischen Briefkonzerns TNT, Mario Frusch, sprach von einem „guten Tag für den Wirtschaftsstandort Deutschland“. TNT erwägt wegen des Mindestlohns den Rückzug vom deutschen Markt.

Die Gerichtsentscheidung kann auch für die Zeitarbeit richtungsweisend sein. Schon im Jahr 2006 hatten die DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen, der Lohnuntergrenzen von 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten vorsieht. Dem Antrag auf Aufnahme ins Entsendegesetz ist das Arbeitsministerium bisher nicht nachgekommen.

Als Hauptgrund für das Zögern gilt die Tarifkonkurrenz mit dem zwischen den Christlichen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister (AMP) abgeschlossenen Flächentarifvertrag. Dort liegen die Einstiegslöhne für Helfertätigkeiten bei 7 Euro und 5,77 Euro. AMP und Christliche Gewerkschaften hatten sich stets auf die Position gestellt, dass ein auf der Tarifautonomie des Grundgesetzes basierender Vertrag nicht durch eine Verordnung gekippt werden könne.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

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