Karriereknick

Wenn der Staatsanwalt klingelt

Von Joachim Jahn und Julia Löhr

16. Februar 2008 Wäre der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser heute der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, wenn wegen seiner Millionenabfindung nach der Übernahme durch Vodafone nicht Strafverfolger sechseinhalb Jahre gegen ihn ermittelt hätten? Wenn er nicht monatelang im Rampenlicht des Mannesmann-Prozesses vor dem Düsseldorfer Landgericht gestanden hätte? Manche Branchenkenner glauben: ja. Zwar wurde das Verfahren gegen Esser am Ende eingestellt – doch Ermittlungen und Prozess kratzten am Image des einstigen Konzernlenkers. Heute arbeitet Esser fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit für eine Beteiligungsgesellschaft.

Esser ist nicht der einzige Top-Manager im Visier der Ermittler. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft Privathaus und Büro des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung durchsucht. Am Freitag legte Zumwinkel seine Ämter als Post-Chef sowie als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Postbank nieder. In Bielefeld ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vorstandsvorsitzenden von Gildemeister, in Wiesbaden steht der frühere Chef der Mediaagentur Aegis vor Gericht. Erst Ende Januar hat das Stuttgarter Landgericht einen früheren Daimler-Manager wegen Scheinrechnungen zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.

Regeltreue: Gesetze schärfer, Gerichte strenger

Regeltreue (Corporate Compliance) ist zum Modethema geworden, immer mehr Unternehmen richten vertrauliche Hotlines und Ansprechpartner für Verdachtsmeldungen von eigenen Beschäftigten, von Kunden und Auftraggebern ein. Gleichzeitig sind die Gesetze schärfer geworden, die Gerichte urteilen strenger, und die Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften packen entschlossener zu als früher. Strafrechtliche Fußangeln für Führungskräfte lauern überall – vom Kartell- über das Insolvenz- und Sozialrecht bis zum Steuer- und Korruptionsstrafrecht.

Die Begegnungen mit der Justiz bleiben nicht ohne Folgen für die Karriere. Schätzungen zufolge endet zwar mehr als die Hälfte aller Ermittlungsverfahren ohne Verurteilung, doch nur ein geringer Anteil der betroffenen Manager kehrt danach wieder in die ursprüngliche berufliche Position zurück. „Nach der Einleitung eines Strafverfahrens gibt es oft keine Möglichkeit mehr, in irgendeiner herausgehobenen Position tätig zu sein“, sagt der Frankfurter Strafverteidiger Eberhard Kempf. Selbst erlebt hat der Rechtsanwalt das im Fall eines früheren Vorstands aus einem großen Unternehmen, gegen den kürzlich Anklage erhoben wurde – fünf Jahre nach Beginn der Ermittlungen. „Und ein Ende des Verfahrens ist noch lange nicht in Sicht.“

Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt im Wirtschaftsleben oft nicht. „Ich kenne viele Fälle, in denen die Aufnahme von Ermittlungen eine vielversprechende Karriere beendet hat“, sagt Kempf. Wobei der Anwalt einräumt, dass sich der Verdacht im Nachhinein natürlich auch manchmal als berechtigt herausstellt. Dennoch: „Wir haben noch nicht gelernt, die soziale und wirtschaftliche Dimension eines Strafverfahrens richtig einzuschätzen“, bedauert er. Egal, was bei den Untersuchungen herauskomme – am Ende verliere mancher Manager durch die Ermittlungen seinen Beruf in den aktivsten und erfolgreichsten Lebensjahren. „Das ist der Justiz leider erst mal egal.“

„Manche Wirtschaftskreise brechen zu schnell den Stab“

Und auch den Unternehmen. „Manche Wirtschaftskreise brechen zu schnell den Stab“, sagt Kempf. Erst recht, wenn die Justiz einen mutmaßlichen Weiße-Kragen-Täter erst einmal ein paar Tage in Untersuchungshaft steckt, um zwischen Drogendealern und Gewaltverbrechern seine Aussagebereitschaft zu erhöhen.

Kempfs Rat: Aufsichtsräte und Vorstände müssten mehr als bisher daran denken, dass das Ergebnis von Ermittlungen oder Gerichtsprozessen ganz anders lauten könne als von den Anklägern zunächst behauptet. Auch wenn eine anfängliche Razzia frühmorgens im Privathaus oder – wie in Zumwinkels Fall – im Büro noch so spektakulär scheinen mag. Außerdem müssten Strafverfahren schneller werden, fordert der Strafverteidiger. „Der Staat muss seine Truppen verstärken – auch wenn das zusätzliches Geld kostet.“ Auch der Bundesgerichtshof hat schon bedauert, dass sich bei Wirtschaftsdelikten die Ermittlungen besonders lange hinziehen, weil Staatsanwälte und Richter sich durch Aktenberge und vertrackte Bilanzen wühlen müssen.

Zum Stress mit der Strafjustiz kommt für die Betroffenen oft noch ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber hinzu. Ob ein Manager wegen Anschuldigungen sofort aus dem Büro gejagt wird, hängt nach Kempfs Erfahrungen von der Art der Vorwürfe ab. Bestehe der Verdacht auf Korruption, distanzierten sich die meisten Unternehmen sofort. „Unternehmen haben aber eine Treuepflicht für ihre Manager“, unterstreicht der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Heinz Josef Willemsen. „Es ist Sache des Unternehmens, sich schützend vor sie zu stellen.“ Jedenfalls dann, wenn die Beweislast nicht erdrückend ist.

Ermittlungsverfahren allein reicht nicht für eine Kündigung

„Die bloße Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, reicht nicht für eine Kündigung des Dienstvertrags“, sagt der Rechtsanwalt. Schließlich lasse sich ein Verdacht gegen jemanden blitzschnell konstruieren und in die Öffentlichkeit bringen. Das Unternehmen muss zwar nicht immer das Ende des womöglich langjährigen Strafverfahrens abwarten, bevor es einem Manager den Stuhl vor die Tür setzen kann. „Doch die Arbeitsgerichte haben die Trauben für eine Kündigung wegen eines bloßen Verdachts sehr hoch gehängt.“

Meist enden solche Konflikte allerdings nicht mit fristloser oder ordentlicher Entlassung, sondern mit einem Vergleich. Welcher Arbeitgeber möchte schon in einem öffentlichen Gerichtstermin mit Schmutz auf eine gefeuerte Führungskraft werfen? Ausstehende Gehaltszahlungen und die Möglichkeit zu einer Abfindung bieten Verhandlungsspielraum. Manches wird da unter den Teppich gekehrt. Ob gleich die Rote Karte gezückt wird, wenn jemand in die Schusslinie der Behörden oder Medien gerät, hängt nach Willemsens Einschätzung maßgeblich vom Rückhalt des Betroffenen im Aufsichtsrat ab. „Auch die Arbeitnehmervertreter spielen eine große Rolle dabei – am ehesten stehen es diejenigen durch, die über deren Unterstützung verfügen.“

Ewiger Makel: War da nicht mal was?

Wenn ein Manager erst einmal die Unterstützung seines Arbeitgebers verloren hat, fällt es schwer, später in vergleichbarer Position in einem anderen Unternehmen wieder Fuß zu fassen. „Wer einmal im Mittelpunkt eines Verfahrens stand, hat für immer einen Makel, ganz gleich, wie es ausgegangen ist“, sagt Kajus Rottok, Partner der Personalberatung Ray & Berndtson. „Es gibt immer irgendwen, der fragt: War da nicht mal was?“ Besonders Finanzdienstleister seien in dieser Hinsicht extrem vorsichtig, aus Angst vor der medialen Aufmerksamkeit, die die Einstellung eines prominenten Ex-Beschuldigten mit sich bringt.

Mittelständler seien manchmal etwas offener, weil sie nicht so sehr im Interesse der Öffentlichkeit stehen und weniger Entscheidungs- und damit Bedenkenträger haben. Der Personalberater erinnert sich an einen Fall, in dem ein Mittelständler einen Geschäftsführer einstellte, der zuvor im Gefängnis gesessen hatte – mit den Worten: „Das hätte doch jedem von uns passieren können.“ „Das sind aber ganz große Ausnahmen“, sagt Rottok. „Das hängt sehr von der Persönlichkeit des Unternehmers und des Kandidaten ab.“

Flucht in den Hintergrund - oder nach Asien

In den meisten Fällen bleibt den Gescholtenen nur die Flucht in den Hintergrund, die Tätigkeit als selbständiger Berater – schließlich ist ihre fachliche Kompetenz oft unbestritten. Eine Alternative sei es, sich einen Job im Ausland zu suchen, sagt ein Headhunter, der in diesem Zusammenhang lieber nicht namentlich genannt werden möchte. Der Personalberater denkt da zum Beispiel an Asien oder Osteuropa. Nicht nur, weil dort die Nachfrage nach erfahrenen Führungskräften hoch ist. „In diesen Wirtschaftsräumen verzeiht man solche Vergehen eher.“

Manager im Visier

  • Manche Strafverfahren ziehen sich ewig hin. So hat die Justiz erst vor drei Monaten ihre Ermittlungen gegen den TUI-Vorstandsvorsitzenden Michael Frenzel gegen die Zahlung von 750.000 Euro eingestellt. Acht Jahre waren da bereits verstrichen, seit es durch die Übertragung des Anlagen- und Schiffbaus an Babcock-Borsig zu „schwerer Untreue“ und „Insolvenzverschleppung“ gekommen sein soll. Und der langjährige Babcock-Chef Klaus Lederer ist deshalb nun erst angeklagt worden.
  • Im vergangenen Jahr eingestellt wurde das Strafverfahren gegen den früheren MLP-Chef Bernhard Termühlen gegen Zahlung einer sogenannten Geldauflage. Der Hintergrund: eine angebliche Bilanzfälschung in den Jahren 2000 und 2001. Eine Schadensersatzklage von Anlegeranwälten über mehr als 32 Millionen Euro läuft noch.
  • Wenig Freude hat auch der Ex-Vorstandschef von EnBW, Utz Claassen, mit der Staatsanwaltschaft. Durch das Verschenken von Freikarten zur Fußball-WM soll er Politiker begünstigt haben. Das Gericht sprach ihn zwar frei. Doch nun läuft die Revision.



Text: F.A.Z.

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