04. April 2007 Es sieht aus wie der Ernstfall: Damen und Herren im Anzug betreten mit entschlossener Miene die Vertriebsabteilung, öffnen Schubladen, konfiszieren Akten, packen Verträge in Kisten und verschwinden wieder. Wenn dem ein oder anderen Angestellten dabei flau im Magen wird, kann er sich trösten, dass es viel schlimmer sein könnte. Es hätten auch echte Beamte des Bundeskartellamts oder der EU-Kommission ihre Abteilung auf Beweise für Kartellabsprachen filzen können. Stattdessen war alles nur ein Spiel: Die eigene Chefetage hat dafür bezahlt, dass Rechtsanwälte die Büros auf den Kopf stellen, um wettbewerbswidrige Absprachen ausfindig zu machen.
Mock dawn raid, eine Scheinattacke im Morgengrauen, so nennen Anwälte diese Razzien, die sie ihren Mandanten gegen teures Geld anbieten. Und die Unternehmen zahlen bereitwillig, denn sie wollen sich absichern gegen böse Überraschungen. Kartellabsprachen und den Missbrauch von Marktmacht hat es zwar schon immer gegeben, aber erst seit die Bußgelder der deutschen und europäischen Kartellbehörden in die Höhe schießen, sind die Vorstände sensibler geworden für die Prävention. 500 Millionen Euro muss Thyssen-Krupp für ein Aufzugskartell auf den Tisch legen, 418 Millionen Euro kosten Siemens Preisabsprachen über Hochspannungsschaltanlagen.
Bis zu 200.000 Euro für Gesamtpaket mit Prüfung
Anwälte kommen jetzt nicht erst zum Einsatz, um gegen Millionenbußen zu klagen oder Schadensersatzansprüche von Konkurrenten abzuwehren. Sie sollen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sich gar nicht erst wettbewerbswidrig verhalten. Oft trauen die Vorstände den eigenen Angestellten nicht. Die Kanzleien erfreuen sich an einem stark wachsenden Markt für Beratung, Seminare oder Handbücher zum Thema Compliance, also über die Einhaltung des Kartellrechts.
Die Preise richten sich nach den Stundensätzen der Berater, die zwischen 350 und 500 Euro verlangen. So kann der Preis für ein, zwei Schulungen und ein Handbuch nach Branchenschätzungen bis zu 20.000 Euro betragen. Für das Gesamtpaket inklusive Prüfverfahren (Audit) und Durchsuchungen könne ein Großkonzern bis zu 200.000 Euro berappen. Unter den Auftraggebern finden sich alle Branchen und Größen, vom mittelständischen Klebstofffabrikanten bis zum Chemiekonzern mit Vertriebspartnern in aller Welt.
In den Schulungen ist oft die Verwunderung groß
Oft müssen die Anwälte die Mitarbeiter erst über die Folgen ihres Tuns aufklären. Der Mitarbeiter eines Automobilzulieferers sagt sich vielleicht, dass seine Preisabsprache mit der Konkurrenz vom Hersteller ohnehin auf den Händler abgewälzt wird. Der wiederum verlangt vom Käufer einen Euro mehr. Wo liegt also der Schaden? Diese Rechnung geht seit der Kartellrechtsreform von 2005 nicht mehr auf: Die passing-on-defense, also die Ausrede, dass ein Schaden weitergegeben wurde, kann nicht mehr vorgebracht werden, um Schadensersatzansprüche der Vertriebspartner abzuwehren.
In den Schulungen ist oft die Verwunderung groß, welche alltäglichen Gespräche die Behörden schon als Kartellrechtsverstoß werten, berichtet Matthias Karl, Kartellrechtler bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. Der informelle Austausch über neue Projekte, Preise oder Kunden sei schließlich gang und gäbe im Rahmen von Verbandstreffen oder auf Messen. Dort unterhält sich vielleicht der Vertriebsleiter gemütlich beim Bier mit dem Kollegen von der Konkurrenz.
Handbücher auch für den letzten juristischen Laien
Und man ist sich schnell einig: Dieser neue Wettbewerber aus Tschechien ist schon eine Plage. Eigentlich sollte man sich auf dessen Kampfpreise gar nicht erst einlassen. Warum für X Paletten weniger als Y Euro verlangen? Und schon ist das Kartell in der Welt. Das Bauchgefühl sollte einem verraten, wo die Grenze liegt, sagt Karl. Mit Wettbewerbern darf es eben nicht zu kuschelig werden.
Wer dem Bauch der Mitarbeiter nicht traut, dem liefern die Anwälte Handbücher, die auch der letzte juristische Laie versteht. Sie prüfen stichprobenartig Verträge, untersuchen E-Mails auf Geheimcodes oder entwickeln Testfragen. Die stehen dann im Intranet, und Mitarbeiter in sensiblen Abteilungen werden alle sechs Monate per E-Mail zur Prüfung geladen. Das wichtigste Element zur Kartellprävention sind aber unabhängige Compliance-Abteilungen, die auch in kleineren Unternehmen zunehmend eingerichtet werden. Deren Mitglieder kontrollieren nicht nur die Kollegen, sie erteilen auch auf die Schnelle Rat zu problematischen Vertragsklauseln. Und sie nehmen anonyme Hinweise auf Kartellverstöße entgegen.
Und das kann richtig unangenehm werden
Die Unternehmen müssen sich natürlich bewusst sein, dass sie auf das Ergebnis von internen Compliance-Prüfungen auch reagieren müssen, sagt Alexander Rinne von der Kanzlei SJ Berwin in München. Und das kann richtig unangenehm werden. Man könne den Kartellbrüdern nicht einfach die Freundschaft aufkündigen.
Sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeskartellamt haben Kronzeugenregelungen für reuige Sünder erlassen: Wer sich selbst und die Mitverschwörer anzeigt, bleibt straflos. Seitdem stehen Unternehmen vor der Frage: Auspacken oder stillhalten, bis der Konkurrent auspackt? Verjährt ist eine Kartellabsprache erst nach fünf Jahren, bis dahin muss das Unternehmen fürchten, dass die andere Seite die Nerven verliert und zur Selbstanzeige greift.
Auch der Imageschaden fließt in die Kalkulation ein
Bei Mittelständlern kommt hinzu, dass die Wettbewerber vielleicht durch persönliche Freundschaften verbandelt sind, sagt Matthias Karl. Aber soll man für die Freundschaft ein Bußgeld von 110 Millionen Euro riskieren? Auch der Imageschaden durch negative Medienberichte fließt in die Kalkulation ein. Wer die Kronzeugenregelung nicht nutzt oder von den Behörden überführt wird, den bewahrt auch das beste Compliance-System nicht vor Strafe: Anders als etwa bei Antidiskriminierungsvorschriften im Arbeitsrecht kann sich das Unternehmen nicht hinter dem Argument verstecken, es habe doch alle Mitarbeiter stets sorgfältig geschult und kontrolliert.
In den Bußgeldleitlinien der Behörden sind Abschläge wegen Compliance-Programmen nicht explizit vorgesehen, sagt Rechtsanwalt Rinne. Das sei in den Vereinigten Staaten anders. Hierzulande könne die Vorsorge sogar nach hinten losgehen, denn die Beamten könnten die Umgehung von Compliance-Systemen als Hinweis für besondere kriminelle Energie werten.
Text: F.A.Z., 05.04.2007, Nr. 81 / Seite 22
Bildmaterial: AP
Bayern LB: Fahrenschon verteidigt sich gegen ![]()
Bettelei ist schließlich kein Verbrechen
| Name | Kurs | in % |
| DAX | 5.647,84 | −0,72% |
| TecDAX | 806,52 | −0,78% |
| MDAX | 7.228,36 | −0,84% |
| SDAX | 3.466,04 | −0,63% |
| REX | 376,86 | +0,01% |
| Eurostoxx 50 | 2.818,10 | −1,09% |
| Dow Jones | 10.305,20 | +0,19% |
| Nasdaq 100 | 1.775,19 | +0,14% |
| S&P500 | 1.091,94 | −1,03% |
| Nikkei225 | 10.004,70 | −1,34% |
| EUR/USD | 1,4699 | −0,02% |
| Rohöl Brent Crude | 73,11 $ | −3,04% |
| Gold | 1.146,75 $ | 0,00% |
| Bund Future | 123,44 € | +0,08% |