10. Oktober 2007 Eine Erbschaft ist ein Geschenk aus voll versteuertem Einkommen, sagt Wirtschafts-wissenschaftler van Suntum. Deshalb gehört die Erbschaftsteuer abgeschafft - aber nicht ersatzlos, so sein Vorschlag. Statt dessen fordert er höhere Einkommensteuern für Erben wie Nichterben. Ein Interview.
Herr van Suntum, Sie fordern das hierzulande Undenkbare: die Abschaffung der Erbschaftsteuer und deren Umlegung auf die Einkommensteuer. Warum?
Schweden und Österreich erheben auch keine Erbschaftsteuer. So unvorstellbar ist das also nicht. Die Erbschaftsteuer stammt schließlich aus einer Zeit, in der es noch keine richtige Einkommensteuer gab. Heute haben wir aber ein ausgebautes Einkommensteuerrecht mit entsprechend hohen Sätzen. Deshalb erübrigt sich die zusätzliche Besteuerung der Erbschaften, zumal die Erbschaftsteuer in Wirklichkeit die Leistungsfähigkeit der Erben gar nicht berücksichtigt.
Wenn mir eine Erbschaft von einer Million Euro zufällt, erhöht das nicht meine Leistungsfähigkeit?
Die Leistungsfähigkeit bemisst sich an Ihrem Gesamteinkommen. Daran setzt die Erbschaftsteuer aber gerade nicht an. Wenn mein Nachbar beispielsweise 20.000 Euro erbt, zahlt er wegen der Freibeträge praktisch überhaupt keine Erbschaftsteuer. Wenn ich mir dagegen durch harte Arbeit 20.000 Euro dazuverdiene, muss ich davon bis zu 45 Prozent Einkommensteuer bezahlen. Was hat das mit Leistungsgerechtigkeit zu tun?
Deswegen gibt es viele, die lieber mühelos erworbene Erbschaften als erarbeitetes Einkommen besteuern wollen. Sprechen nicht gerade die Anreizeffekte für die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer vernichtet gezielt Kapital, das ist volkswirtschaftlich schädlich. Aber noch einmal zur Leistungsfähigkeit: Wenn ich dieses Leitbild ernst nehme, müsste ich die Erbschaft ins Einkommensteuergesetz aufnehmen. Dann würde ich sie mit den Steuersätzen wie bei jedem anderen selbstverdienten Einkommen belegen. Das wäre konsequent.
Würden dann nicht Erbschaften zu extremen Belastungssprüngen führen?
Das ist kein Problem. Man könnte die Erbschaft rechnerisch über ein paar Perioden strecken. Entscheidend ist die wirklich konsequente Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips, wenn man schon damit argumentiert. Es ist dann zum Beispiel nicht mehr zu rechtfertigen, Erbschaften im Wert eines Einfamilienhauses steuerfrei zu lassen.
Dagegen spricht, dass eine Erbschaft kein Einkommen ist, sondern nur eine Übertragung von Vermögen, das schon voll versteuert worden ist.
Eben, und darum passt hier das Leistungsfähigkeitsprinzip in Wirklichkeit auch gar nicht. Eine Erbschaft ist ein Geschenk aus bereits voll versteuertem Einkommen. Es würde sicher einen Proteststurm der Entrüstung hervorrufen, wenn man sie selbst wie Einkommen besteuern würde. Deswegen bringt man das Argument mit der Leistungsfähigkeit wohlweislich auch immer nur bei den großen Erbschaften. Die kleinen Leute stellt man ruhig, indem man ihnen sagt, dass sie davon ja gar nicht betroffen sind. Das ist steuersystematisch natürlich äußerst fragwürdig.
Deswegen argumentiert man auch, die Erbschaftsteuer hat für eine gewisse Chancengleichheit im Leben zu sorgen.
Das ist wieder so ein halbgares Argument. Nähme man es ernst, müsste man Erbschaften zu 100 Prozent wegbesteuern. Im Übrigen ist der Erbe heute im Durchschnitt 50, 60 Jahre alt - da kann es nicht mehr um Chancengleichheit im Leben gehen. Das gehört zu dem Sammelsurium von Begründungen für die Erbschaftsteuer, die alle nicht konsequent angewendet werden. Es regiert letztlich die reine Willkür, indem mal dieses, dann wieder jenes Argument in den Vordergrund gerückt wird. Dazu kommen noch die sogenannten Verschonungsregeln, die noch den letzten Rest von Steuergerechtigkeit beseitigen. Wer zum Beispiel ein Unternehmen fortführt, soll weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden. Derjenige, der Immobilien oder Barvermögen im selben Wert erbt, muss weiterhin Erbschaftsteuer zahlen. Das passt hinten und vorne nicht zusammen.
Dafür lässt die Erbschaftsteuer es zu, die Steuer nach dem Verwandtschaftsgrad zu staffeln. Passt Ihnen das auch nicht?
Der eine kann Millionär sein, ist aber ein naher Verwandter, der zahlt möglicherweise überhaupt keine Erbschaftsteuer. Der andere ist Hartz-IV-Empfänger, aber eben nur Patenkind, der kriegt das gleiche Erbe, muss aber davon Erbschaftsteuer zahlen. Das Einkommen wird in beiden Fällen nicht berücksichtigt. Deswegen bin ich dafür, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, aber dafür die Einkommensteuer anzuheben. Dies sollte bei den Einkommensklassen geschehen, die auch von der Erbschaftsteuer überwiegend betroffen sind. Die vier Milliarden Euro, auf die der Staat nicht verzichten will, bekommt er damit leistungsadäquater, viel einfacher und sehr viel systematischer wieder herein.
Warum soll jemand, der kein Erbe zu erwarten hat, aber relativ gut verdient, mehr zahlen?
Weil die Leistungsfähigkeit sich nun mal am laufenden Einkommen orientiert.
Die einen erben Millionen, für sie sollen die anderen mitbluten. Ist das gerecht?
Wenn ich eine ungerechte Steuer wie die Erbschaftsteuer abschaffe und dafür eine gerechte Steuer erhöhe, nämlich die wirklich an der Leistungsfähigkeit orientierte Einkommensteuer, dann ist klar, dass der eine oder andere mehr als vorher zahlen muss. Es sei denn, man pfeift auf die vier Milliarden Euro. Das will man aber auch nicht.
Warum erhöhen Sie nicht die Einkommensteuer nur für Erben, für fünf oder zehn Jahre?
Das wäre nichts anderes als eine verkappte Erbschaftsteuer, das kann nicht der Sinn der Sache sein. Es reicht, dass alle Erträge aus einem Erbe voll versteuert werden, nach meinem Vorschlag ja sogar mit etwas höheren Einkommensteuersätzen.
Dem steht das Gefühl in der Bevölkerung entgegen, wer viel erbt, soll auch etwas mehr zahlen. Das macht den Zuschlag auf die Einkommensteuer nur für Erben attraktiv.
Wie gesagt, dann könnten Sie auch die Erbschaftsteuer so lassen, wie sie ist.
Wenn es nicht das immense Bewertungsproblem gäbe. Aber zurück zu Ihrem Konzept: Um wie viel würde denn danach die Einkommensteuer steigen?
Um maximal knapp 2 Prozentpunkte. Die unterste Einkommensgruppe würde überhaupt nicht zusätzlich belastet. Erst ab einem Einkommen von 12.740 Euro stiege die Belastung leicht an. Jemand, der zum Beispiel 30.000 Euro verdient und heute rund 5800 Steuer zahlt, müsste künftig 100 Euro mehr abführen. Obwohl wir den psychologisch wichtigen Spitzensteuersatz von 45 Prozent nicht erhöhen, würden auch die ganz Reichen zur Kasse gebeten. Bei 250.000 Euro Jahreseinkommen wären schon mehr als 5000 Euro zusätzliche Einkommensteuer fällig - pro Jahr!
Die SPD-Linke beharrt auf einer stärkeren Umverteilung über die Erbschaftsteuer. Muss man das nicht als Ökonom tolerieren, auch wenn man selbst anderer Ansicht ist?
Nein, weil die Umverteilung über das Einkommen viel zielgerichteter und gerechter ist. Vermögensteuer und Erbschaftsteuer reduzieren die Substanz, das kann nicht sinnvoll sein.
Genau das ist doch die Absicht.
Als liberaler Ökonom habe ich ja nichts gegen Umverteilung. Aber man muss es systematisch machen und nicht willkürlich. Die Erbschaftsteuer ist ein Musterbeispiel für die fiskalische Ausbeutung des Bürgers, dem mit wechselnden Mehrheiten ungehemmt in die Taschen gegriffen wird. Dagegen schützt nur eine Steuerpolitik nach festen Prinzipien, die für alle gelten und konsequent befolgt werden.
Das Gespräch führte Manfred Schäfers.
Text: F.A.Z., 10.10.2007, Nr. 235 / Seite 14
Bildmaterial: dpa, Universität Münster
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