Arbeitslosenversicherung (3)

Die Zweifel an der Arbeitslosenversicherung wachsen

18. August 2005 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) läßt derzeit kaum eine Gelegenheit aus, auf den "besorgniserregenden" Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hinzuweisen. Aus gutem Grund: Denn mehr als 95 Prozent der BA-Einnahmen stammen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was am Ende des Jahres im Haushalt der Nürnberger Behörde fehlt, muß der Bund beisteuern. Für 2005 ist ein staatlicher Zuschuß von 4 Milliarden Euro veranschlagt. Bis einschließlich Juli lag die BA mit einem Defizit von 2,3 Milliarden Euro noch unter den Vorgaben - dank hoher Einsparungen vor allem bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Doch die Ausgabenseite läßt sich nicht unbegrenzt reduzieren. Deshalb wird der Ruf nach einer grundlegenden Reform der Arbeitslosenversicherung immer lauter.

Selbst der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hat Anfang des Jahres die Frage gestellt, ob das Verhältnis zwischen Beitragszahlung (monatlich 6,5 Prozent des Bruttoeinkommens) und Versicherungsleistung (maximal zwölf Monate lang 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens) noch stimmt. Welche Leistungen sollen über Beiträge, welche müssen aus Steuergeldern finanziert werden? Diese Frage beschäftigt die Parteien derzeit im Wahlkampf. Und die Wissenschaft stellt sogar die Systemfrage: Wozu braucht man überhaupt eine staatliche Zwangsversicherung? Lassen sich die Leistungen nicht besser oder billiger privat absichern? Müßte man nicht in jedem Fall privatwirtschaftliche Elemente einführen?

Möglichst schnell wieder eine neue Stelle verschaffen

Die Arbeitslosenversicherung soll zwar den Verdienstausfall während der Phase der Erwerbslosigkeit absichern. Doch ist ihre Hauptaufgabe nicht, die Arbeitslosen möglichst lange zu alimentieren, sondern, ihnen möglichst schnell wieder eine neue Stelle zu verschaffen. Sie ist damit eine Risiko- und keine Ansparversicherung; zwischen Beitragsjahren und Leistungshöhe besteht, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, kein Zusammenhang.

Über die Elemente, die in eine solche Risikoversicherung gehören, gehen in Politik und Wissenschaft die Meinungen auseinander. Neben der Zahlung der Transferleistung wollen die einen nur die Vermittlung und Berufsberatung einbezogen wissen, andere würden auch eine Qualifizierung noch einschließen. Einig ist man sich nur, daß sozialpolitisch motivierte Maßnahmen gesamtstaatliche Aufgaben und daher nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind. Doch all diese Leistungen wären auch durch Private möglich, selbst die Entgeltabsicherung. Würde man den Arbeitgeberbeitrag an die Arbeitnehmer auszahlen und diese verpflichten, den gesparten Betrag beiseite zu legen, kämen nach einigen Jahren - möglicherweise noch aufgestockt durch eine Abfindung im Kündigungsfall - ähnliche Leistungen zusammen, wie sie jetzt noch von der BA gezahlt werden. Die Nürnberger Behörde würde damit überflüssig. So weit gehen bis jetzt nur Wissenschaftler, die Politik - auch die FDP - will die Entgeltsicherung in staatlicher Hand belassen.

Vorschlag der vollständigen Privatisierung

Das liegt möglicherweise auch daran, daß der Vorschlag der vollständigen Privatisierung ausgerechnet in der Versicherungswirtschaft auf Vorbehalte stößt. Die wenigen Versuche einer privaten Arbeitslosenversicherung sind entweder wegen zu geringer Nachfrage gescheitert oder beziehen sich nur auf eng abgegrenzte Teilbereiche. Denn eine weitgefaßte Absicherung des Lebensunterhalts für den Fall des Jobverlusts ist wegen der Eigenheiten einer Arbeitslosenversicherung schwierig. So ist der Versicherte weitaus besser über das Risiko eines Schadensfalls informiert als der Versicherungsgeber. Der Kunde kennt seinen Ausbildungsstand, seine Tätigkeit und sein Verhältnis zum Chef im Detail.

Ein Beschäftigter, der vom Jobverlust unmittelbar bedroht ist, wird daher eher einen Vertrag abschließen als jemand, der sorglos in die Zukunft blickt. Mit anderen Worten: Die großen Risiken werden angezogen, was zu höheren Prämien führt und damit dazu beiträgt, daß Versicherte mit geringen Risiken noch bessere Gründe haben, den Abschluß zu verweigern. Hinzu kommt, daß der Versicherungsnehmer das Risiko selbst beeinflussen und den Schadensfall bewußt oder fahrlässig herbeiführen kann. Allerdings ließen sich diese Schwierigkeiten durch eine private Versicherung ausräumen, die nur unverschuldete Arbeitslosigkeit absichert, zum Beispiel bei betriebsbedingten Kündigungen. Die Versicherungswirtschaft meide das potentielle Geschäftsfeld aber auch deshalb, weil die Rahmenbedingungen zu stark von politischen Entscheidungen abhingen, sagt Oskar Goecke, Leiter des Kölner Instituts für Versicherungswesen.

Als Zwischenlösung scheint derzeit realisierbar, in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zumindest einige privat- wirtschaftliche Elemente wie Selbstbehalte und Karenzzeiten, Boni oder Beitragsrabatte einzuführen. Ob jemand sein Leben lang bei einem Arbeitgeber gearbeitet oder oft die Stelle gewechselt, ob er sich permanent weitergebildet oder seine Kündigung provoziert hat, ob er über einen Hauptschulabschluß oder eine Promotion verfügt - all das hat zur Zeit keine Auswirkungen auf den Beitragssatz. Das gleiche gilt für die Arbeitgeber; sie zahlen alle den gleichen prozentualen Beitrag, egal ob sie durch intelligente Personalplanung Entlassungen vermieden oder in großem Umfang Stellen abgebaut und damit die Versichertengemeinschaft belastet haben.

Werkzeugkasten

Der radikalste Vorschlag stammt von der Bertelsmann-, Heinz-Nixdorf- und Ludwig-Erhard-Stiftung: Sie wollen die Arbeitslosenversicherung ersatzlos abschaffen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) auflösen und alle Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik streichen. Das Arbeitslosengeld II reiche als Sicherungsnetz aus, heißt es; wer möchte, kann sich privat gegen den Einkommensverlust absichern. Die Arbeitnehmer bräuchten keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen, ihre Bruttolöhne würden um den Arbeitgeberanteil aufgestockt.

Eine private Arbeitslosenversicherung hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) vorgeschlagen. Die Arbeitnehmer sichern sich privat gegen den Einkommensverlust im Kündigungsfall ab. Die Arbeitgeber zahlen, je nach Entlassungsverhalten, in einen Versicherungsfonds ein. Wer wenig Personal abbaut, muß wenig zahlen; wer neue Stellen schafft, erhält einen Bonus. Dieses „experience rating“ wird auch vom Sachverständigenrat empfohlen, allerdings ohne den IfW-Bonus. Auch soll die Belastung begrenzt werden.

Die Aufteilung in Grund- und Wahlleistungen wird von vielen Ökonomen gefordert. Der Würzburger Wirtschaftsprofessor Norbert Berthold plädiert für ein verpflichtendes Grundpaket aus Geldleistung, Beratungs- und Vermittlungsanspruch, das durch Wahlpakete beispielsweise für längere oder höhere Zahlungen, laxere Zumutbarkeitskriterien, einen Qualifizierungsanspruch oder den Verzicht auf Karenzzeiten aufgestockt werden könnte. Um den Äquivalenzgedanken zu stärken, sollen die Beiträge der Arbeitnehmer nach individuellen Risikomerkmalen wie Beruf, Branche, Region und Qualifikation differenziert, unveränderbare Risiken wie Alter, Herkunft oder Geschlecht aber von allen Versicherten gemeinsam getragen werden.

Auch eine geänderte Finanzierung der Beiträge wird häufig empfohlen. Berthold will neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch die Gewerkschaften beteiligen, das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordern den Rückzug des Staates aus der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.

Text: F.A.Z., 18.08.2005, Nr. 191 / Seite 11
Bildmaterial: F.A.Z.

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