Frank Bsirske hat die Brisanz seiner Freiflüge unterschätzt

Freiflug-Debatte

Transparency gegen Vergünstigungen für Aufsichtsräte

Aufsichtsratsmitglieder wie Frank Bsirske sollten nach Ansicht von Transparency International auf Sonderleistungen wie Freiflüge oder Rabatte beim Autokauf verzichten. „Meine Empfehlung an die Unternehmen lautet: Schafft diese Vergünstigungen ab“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Organisation, Peter von Blomberg.

Lesermeinungen zum Beitrag

05. August 2008 16:49

Schwachsinn ahoi !!!

Klaus Hundertmark (KlausHundertmark)

Ich denke Transparency hat schon genug Mist verzapft und sollte sich hier einfach ruhig verhalten. Glauben diese Pharisäer denn, das sich die Welt, nur auf Grund der Tatsache das es TRANSPERENCY gibt, nun anders dreht ? Da hat sich nichts geändert und da wird sich auch nichts ändern, außer, das wir uns mit deutscher Grundlichkeit vom Rest der Welt über den Tisch ziehen lassen. (siehe SIEMENS) Ganz generell haben Gewerkschaftsführer Nichts, aber absolut GARNICHTS in Aufsichtsräten verloren. Bsirske hat den durch diesen Streik entstandenen Verlust mit zu verantworten und muß aus diesem Grunde aus dem LH - Aufsichtsrat sofort entfernt werden. Er verletzt nicht nur seine Aufsichtspflicht sondern schädigt wissentlich das Unternehmen Lufthansa. Das Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden, ist hier sicherlich vernünftiger, da man in diesen Fällen zumindest Fachwissen voraussetzen kann und man nicht nur auf das vertreten von Ideologien limitiert ist und auch keine Beitragszahler bei der Stange halten muß. Auf geht's Herr Bsirske, nehmen Sie ihren Hut. Happy landing. Klaus Hundertmark

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05. August 2008 15:45

Endlich Betriebsfremde aus AR'en entfernen

Martin Stock (powerbaer2000)

Die Mitbestimmung Beschäftigter im Aufsichtsrat hat ihre guten Gründe. Es sollen dem Grundgedanken nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit guter Unternehmenskenntnis aus eigenem Erleben und damit auch Verantwortung für das "eigene" Unternehmen Kontrolle und Aufsichtsfunktionen übergeben werden. Was hier einfach seit Jahrzehnten stinkt, ist die Besetzung dieser "Betriebsangehörigen-Positionen" mit exterenen Gewerkschaftsfunktionären, die weder das Gespür, noch das eigene Erleben, geschweige denn die (im besten Sinne des Wortes) Betroffenheit haben. Wer mit mehreren Hunetrtausend Euro im Jahr als Gewerkschafter nach Hause geht, braucht wahrlich keine AR-Tandiemen mehr. Wenn sie es ehrenamtlich, quasi aus gewerkschaftlicher Verantwortung für die vertretenen Beschäftigen tun, na meinetwegen, aber dann bitte ohne zusätzliche Bonbons. Und auch die Zahlen über Tandiemenabtretungen an Stiftungen o.ä. (Hans-Böcker-Stift.) sind - wenn man tiefer blickt - geeignet, lange darüber einen Diskurs zu führen, ob diese tatsächlich in der genannten Höhe fließen. Glaubt man den Veröffentlichungen über die Mandate und ihrer Vergütung einerseits und den Veröffentlichungen der Stiftungen andererseits, dann tut sich da ein erhebliches Loch auf.

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05. August 2008 13:23

Die unverdienten Zusatzverdienste in die Gewerkschaftskasse

Herold Binsack (Devin08)

Man muss das Thema noch ein bisschen differenzieren: Ein Gewerkschaftler ist kein gewöhnliches Aufsichtsratsmitglied, denn er sitzt dort in Vertretung der Gegner eben dieses Aufsichtsrats! Damit sind solche Begünstigungen, zumindest in diesen Fällen, zugleich als Bestechungsoption auszulegen. Und Gewerkschaftler, d.h., die, die sich für solche halten, sollten von solchen Vergünstigungen die Finger lassen. Dass der Staat das nicht verbietet, liegt doch auf der Hand, denn auch Staatsunternehmen haben solche Gewerkschaftler auf der „Gehaltsliste“ und sind damit allein deswegen schon in einem Interessenkonflikt. Es läge damit an einem Ehrenkodex der Gewerkschaften, dem ein Ende zu bereiten, so wie überhaupt es an einem solchen läge, die (unverdienten) Zusatzverdienste ihrer Funktionäre in Richtung Gewerkschaftskasse abzuschöpfen.

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05. August 2008 12:03

Nicht neu

Kurt Schröder (Giubar)

Die Vergünstigungen für Angestellte und Aufsichtsräte von Unternehmen sind doch nicht neu, sondern schon lange bekannt. Unverständlich daher, warum jetzt plötzlich wegen Herrn Bsirske diese Aufregung entsteht. OK, schlechter Zeitpunkt und dann noch Reiseziel Südsee. Meines Wissens haben auch Lufthansaangestellte Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Standby-Freiflügen (wenn es denn noch aktuell ist). Warum TI (im übrigen auch eine keineswegs unumstrittene, private Institution) ausgerechnet jetzt daraus diese Forderungen ableitet bleibt deren Geheimnis.

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05. August 2008 12:00

Gesetzlich erlaubte Korruption gibt es nur in der Politik.

norbert doerre (ndoerre)

Jeder, der in einem Unternehmen arbeitet und die Früchte dieses Unternehmens mit Zustimmung der Geschäftsleitung genießen darf, tut grundsätzlich nichts Verwerfliches, außer, daß er den Neid derer schürt, die dieses Privileg nicht nutzen können. Dieses Thema hat mit unserem desolaten Bildungssystem zu tun und dem Sozialneid, der damit vermittelt wird. Was aber nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, daß ein Gewerkschaftsführer gleichzeitig als Aufsichtsrat in seiner Branche fungieren kann. Hier verquicken sich Aufgaben und bilden eine Konzentration von Macht, die als zumindest nicht als förderlich bezeichnet werden kann. Die Beschaffenheit der deutschen Aufsichtsräte in Personalunion mit einer politischen oder gewerkschaftlichen Funktion erbringt sehr schnell einen Konfliktfall mit der Korruption. Daß Herr Bszirske diese Möglichkeiten zu seinem persönlichen Vorteil ausnutzen kann, liegt nicht an ihm selbst, sondern an den bestehenden, eigens von Politikern für Politiker gemachten Gesetze. Gesetzlich erlaubte Korruption gibt es nur in der Politik.

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05. August 2008 11:50

Also Herr Keim,

Thomas Grunwald (tho_mi)

ich weiß ja nicht, ob oder wo Sie im Aufsichtsrat sitzen. Der einzige, der hier über das Ziel hinaus geschossen ist, ist wohl Herr Bsirske. Ich glaube, dass niemand etwas dagegen hat, wenn mal vergünstigt geflogen oder ein Auto gekauft wird, solange es im Rahmen bleibt. Aber 20.000 Euro für Erste-Klasse-Flüge in den Urlaub ist wohl sehr weit über die Stränge geschlagen, finden Sie nicht auch? Dumm nur, dass es jemand gemerkt hat bzw. es ausgeplaudert hat. Auf der einen Seite Mindestlöhne für Geringverdiener fordern und selbst schon mal aus dem Vollen schöpfen. Den Flug zahlt doch nicht die Lufthansa, den zahlen doch dann wir, wenn wir wieder in den Urlaub fliegen mit.

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05. August 2008 10:06

Freiflüge für Herrn Bsirske!

Frank Pöpplow (Poepplow)

Die Debatte um den Freiflug von Herrn Bsirske nimmt interessante, für unsere in Deutschland geübte Neiddebatte aber typische Züge an. Dabei scheint der eigentliche Konflikt völig aus dem Focus zu geraten. Es ist nicht verwerflich, wenn ein Gewerkschaftsboss in die Karibik fliegt um Urlaub zu machen. Dies tun wahrscheinlich viele Gewerkschaftler ebenso. Die einen in der "DomRep", Herr Bsirske bestimmt etwas gediegener. Er ist immerhin der Chef von Verdi und trägt viel Verantwortung. Ich gönne es ihm! Es ist auch nicht verwerflich, dass er umsonst fliegt, meinetwegen auch 1. Klasse. Alle Lufthanseaten fliegen vergünstigt (ca. 10% des originären Preises). Zwar nicht erster Klasse, was sie dürften, aber Herr Bsirske ist auch stv. Aufsichtsratsvorsitzender. Das steht ihm zu! Drittens: Aufsichtsräte sind Teil des Unternehmens. Von daher kann es durch "Deputate" bestimmt keine Interessenskonflikte geben. Aufsichtsräte sind nicht und waren nie neutral. Der eigentliche Problembereich ist: Was macht ein Gewerkschaftsfunktionär, der aufgrund seiner Aufgabe per se eine unternehmenskonträre Sicht hat, im Aufsichtsrat der Lufthansa. Zudem nicht gewählt wird er diesen Interessenskonflikt auch mit bezahlten Flügen nicht lösen können.

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05. August 2008 10:02

Geldwerte Vorteile...

Lutz Grellmann (Lumi1)

sollten nach den Grundsatz des "arm length principle" von WP's bewertet und als Vergütungsbestandteil in der Jahresberichterstattung ausgewiesen werden. Damit werden dann die Kosten von Aufsichtsorganen transparent.

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05. August 2008 09:53

Transparency schiesst über das Ziel hinaus

B. Keim (bkeim)

Aufsichtsräte sind nicht weniger für ein Unternehmen tätig, wie jeder Angestellte auch. Was soll auszusetzen sein, wenn ein Aufsichtsrat Flüge mit der Airline absolviert, um die er sich zu kümmern hat? Wo bitte solle der Vorteil liegen, wenn man Aufsichtsräten z.B. Rabatte auf Fahrzeuge in einem Automobilunternehmen streicht? Leidet deshalb seine Objektivität in der Wahrnehmung seines Mandates mehr, als bei der üblichen Vergütung? Müsste man dann nicht generell alle Entlohnung streichen? Und wären Frinch-Benefits dann nicht generell bei allen Beschäftigten einer Firma zu streichen?

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05. August 2008 08:42

freiflug-debatte

Peter Weingartz (PeterWeingartz)

dieser vorgang, wie zahllose gleichgelagerte, zeigt exemplarisch, daß dieses land weniger ein anti - diskriminierungsgesetz gebraucht hätte, sondern stattdessen ein anti - privilegierungsgesetz.

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