Von Manfred Schäfers und Jürgen Dunsch
02. Februar 2010Für deutsche Kunden der Credit Suisse, die Einnahmen am Fiskus vorbei in die Schweiz transferiert haben, könnte es eng werden. Nach unbestätigten Informationen der F.A.Z. betreffen die Daten 1500 Bankkunden der zweitgrößten Bank der Schweiz mit Sitz in Zürich.
Ein der Öffentlichkeit nicht bekannter Informant hat der deutschen Steuerverwaltung die Daten für 2,5 Millionen Euro angeboten. Die Credit Suisse teilte auf Anfrage mit, sie habe keine Hinweise auf einen Datendiebstahl. Die Bank war schon im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit einer Aktion gegen französische Bankkunden genannt worden. Damals hatte der Datenklau indes bei der HSBC in Genf stattgefunden.

In deutschen Medien war im aktuellen Fall spekuliert worden, ob es sich um Bankdaten der britischen HSBC handeln könnte. Auch die UBS war als Quelle genannt worden. Die größte Bank der Schweiz reagierte darauf mit dem Hinweis, dass es sich dabei um Spekulation“ handele. Sie verfüge über keine diesbezüglichen Informationen, hieß es in einer Mitteilung.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) telefonierte am Montag mit seinem Schweizer Amtskollegen Hans-Rudolf Merz. Man habe sich verständigt, ungeachtet der für die Vergangenheit bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen künftig das Problem durch eine engere Zusammenarbeit zu lösen, berichtete Schäubles Sprecher.
Wie es in Bern ergänzend hieß, hat Merz darauf hingewiesen, dass die Schweiz keine Amtshilfe auf der Grundlage gestohlener Kundendaten leisten werde. Zugleich wies er den Angaben zufolge auf die geplante erweiterte Zusammenarbeit in Steuerfragen nach Abschluss des neuen Doppelbesteuerungsabkommens hin. Mitte März wollen die Unterhändler aus Berlin und Bern abermals zusammenkommen. Deutschland strebt in den Verhandlungen über das neue Doppelbesteuerungsabkommen einen intensiveren Informationsaustausch an.
Bisher liefert die Schweiz nur in Fällen von Steuerbetrug Informationen, also wenn beispielsweise Urkunden gefälscht wurden, um das Finanzamt zu hintergehen, nicht aber wenn Einnahmen nur“ verschwiegen wurden. Deutschland will aber auch in solchen Fällen der Steuerhinterziehung künftig leichter an Daten aus dem Nachbarland kommen. Auch liefert die Schweiz bisher nur Informationen, wenn die deutschen Behörden schon einen begründeten Verdacht haben und Namen sowie Kontoverbindung nennen können. Nachdem der internationale Druck auf die Schweiz größer geworden war, hat der Bundesrat vergangenes Jahr beschlossen, künftig internationale Amtshilfe in Steuersachen nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu leisten.
Mit der geplanten Erweiterung der Amtshilfe auf alle Fälle von Steuerhinterziehung bestehe keine Veranlassung, sich auf illegale Weise Daten zu beschaffen, urteilte die Schweizerische Bankiervereinigung. Sie forderte, die Daten der Eigentümer zurückzugeben und gegen den Dieb strafrechtlich vorzugehen.
Erst in der vergangenen Woche hatte die Schweiz mit Frankreich eine Einigung über die Rückgabe gestohlener Bankdaten der britischen HSBC in Genf erzielt. Die Unterlagen über knapp 3000 französische Kunden sind inzwischen wieder in der Schweiz. Die Behörden in Paris verfügen allerdings ebenfalls über ein Exemplar, bei dem das Finanzministerium in Bern davon ausgeht, dass es zur Steuerfahndung benutzt wird.
Nach den weiteren Angaben eines Ministeriumssprechers sind folgende Vereinbarungen getroffen worden: Erstens wird Frankreich keine Amtshilfegesuche auf Basis der gestohlenen Daten an die Schweiz richten. Zweitens informiert sie die Eidgenossenschaft, wenn sie Unterlagen an Drittstaaten weiterreicht. Drittens macht Frankreich die Empfängerstaaten darauf aufmerksam, dass die Daten von der Schweiz in Amtshilfeverfahren nicht akzeptiert werden.
Mit dieser Einigung steht einer Ratifizierung des von der Schweiz und Frankreich schon ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommens, nach dem die Schweiz Amtshilfe auch bei mutmaßlicher Steuerhinterziehung gewährt, nichts mehr im Wege. Zugleich plant die Regierung aber ein Gesetz, mit dem die Amtshilfe in Fällen von Datendiebstahl verboten würde.
Im Steuerstreit mit den Vereinigten Staaten ist hingegen noch keine Lösung in Sicht. Hier hatte im Januar das Bundesverwaltungsgericht in Bern die Herausgabe von 4450 Datensätzen der UBS über mutmaßliche Steuersünder aus Amerika vorläufig gestoppt, da in den angerufenen Fällen wahrscheinlich nur Steuerhinterziehung, aber nicht das schwerwiegendere Delikt Steuerbetrug vorliege. Die Schweizer Regierung bemüht sich jetzt um neue Gespräche mit den Vereinigten Staaten. Sie will dabei insbesondere herausfinden, ob seit der Einigung im August vergangenen Jahres 10.000 amerikanische UBS-Kunden Selbstanzeige erstattet haben. In diesem Fall wäre der Vertrag ebenfalls erfüllt.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa
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