13. Januar 2006 Der Streit um das richtige Konzept zur finanziellen Gesundung der Krankenversicherung spaltet auch die Wissenschaft. Der Systemstreit "Bürgerversicherung gegen Prämienmodell" hat schon die Arbeit der nach ihrem Vorsitzenden Bert Rürup benannten Kommission zur Reform der Sozialsysteme belastet. Die meisten Ökonomen favorisieren eindeutig den Weg in ein privatwirtschaftliches Versicherungssystem, in dem die Prämien die erwarteten Gesundheitsrisiken widerspiegeln und eine kapitalgedeckte Rücklage speisen. Der Staat hätte den Sozialausgleich aus dem Steueraufkommen zu tragen.
So weit geht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nicht. Doch versucht er mit seinem im November 2004 vorgelegten Konzept einer "Bürgerpauschale" einen Brückenschlag zwischen den Modellen, ähnlich dem Vorschlag des Berliner Sozialforschers Gert Wagner für eine "Bürgerprämie". Der Sachverständigenrat will eine allgemeine Mindestversicherungspflicht mit einkommensunabhängigen Pauschalen verbinden. Die Pauschale wäre von allen Erwachsenen zu zahlen. Die Leistungen würden auf das aktuelle Niveau der gesetzlichen Versicherung beschränkt. Eine Differenzierung nach Gesundheitsrisiken fände nicht statt. Alle Kassen, die die Basissicherung anböten, müßten jeden Bewerber annehmen. Unter den Kassen würde es einen Finanzausgleich geben, der die Krankheitsrisiken der Versicherten ausgliche. Für niedrigere Einkommen würde ein steuerfinanzierter Ausgleich organisiert. Dessen Volumen beziffert der Sachverständigenrat auf rund 30 Milliarden Euro. 16 bis 17 Milliarden Euro sollten aus der Versteuerung ausgezahlter Arbeitgeberbeiträge kommen. Die restlichen 13 Milliarden Euro könnten aus einer Erhöhung der Mehrwert- oder Einkommensteuer stammen - ein Weg, der seit der beschlossenen Anhebung der Mehrwertsteuer allerdings bis auf weiteres verbaut sein dürfte.
Sollten sich die Parteien darauf nicht einigen können, hat Politikberater Rürup einen anderen Vorschlag für eine GKV-Finanzreform unterbreitet: Er will den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung einfrieren, auszahlen und von den Versicherten versteuern lassen. Aus dem Steueraufkommen könnte in etwa die Krankenversicherung der Kinder bezahlt werden. Zudem sollte die Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro im Monat für die Haushalte verdoppelt werden. Damit würde der Beitrag nicht mehr an der Höhe des jeweiligen Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers anknüpfen, sondern am Haushaltseinkommen. So würden auch Einkommen oberhalb von 3562,50 Euro erfaßt, etwa wenn ein Partner 4500 Euro verdient, der andere dagegen kein Einkommen erzielt oder eines unterhalb der Bemessungsgrenze.
Text: ami., F.A.Z., 13.01.2006, Nr. 11 / Seite 12
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