Stellschrauben (2)

Eine Gratwanderung zwischen Beitragssatz und Rentenniveau

13. August 2003 Für den Bürger und die Wirtschaft hat das Rentensystem zwei entscheidende Größen: den Beitragssatz und die Entwicklung der Altersbezüge. Sie sind im geltenden Umlageverfahren zwei Seiten einer Medaille. Um angesichts der demographischen Entwicklung eine der beiden Größen langfristig stabil zu halten, müßten entweder die Beitragssätze verdoppelt oder aber die Renten halbiert werden. Beide Alternativen wären politisch nicht durchzusetzen. Die Suche nach einem Mittelweg innerhalb des Umlagesystems hat begonnen. Überdies soll es durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt werden.

Lohnnebenkosten sollen nicht weiter steigen

Die Bundesregierung will einen Anstieg des Beitragssatzes im kommenden Jahr unbedingt vermeiden. Die Lohnnebenkosten sollen nicht weiter steigen. Wegen der unzureichenden Einnahmen der Rentenversicherer war der Satz Anfang 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens gestiegen. Um die Auswirkungen der schlechten Konjunktur auf das Umlagesystem nicht noch dramatischer ausfallen zu lassen, hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel in einer Notoperation die Beitragsbemessungsgrenze auf 5100 Euro (im Osten: 4250 Euro) erhöht und die Schwankungsreserve, das Finanzpolster der Rentenversicherer, auf eine halbe Monatsausgabe gesenkt.

Weil die Einnahmen weiterhin unter den Erwartungen liegen, droht nach Berechnungen des Schätzerkreises, der sich aus Vertretern des Bundessozialministeriums und der Rentenversicherer zusammensetzt, zum nächsten Jahr ein Anstieg des Beitragssatzes auf bis zu 19,9 Prozent. Ihre Annahmen beruhen auf der optimistischen Wachstumsprognose von 0,75 Prozent für das laufende Jahr. Weil die Mehrzahl der Wirtschaftsforscher und die Bundesbank mittlerweile damit rechnen, daß das Wachstum kaum über Null liegen werde, könnte der Beitragssatz 2004 sogar auf mehr als 20 Prozent steigen.

Sparpotential von sechs Milliarden Euro gesucht

Wenn die Regierung eine solche Entwicklung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen vermeiden will, muß sie an anderen Stellschrauben drehen: Sie könnte abermals die Schwankungsreserve senken oder sogar abschaffen, die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen oder aber an die Bezüge der Rentner gehen. Dabei stehen ein Aussetzen der Rentenanpassung 2004, eine neuerliche Dämpfung des Rentenanstiegs über einen "Nachhaltigkeitsfaktor" in der Rentenformel ebenso zur Diskussion wie die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) will im Oktober, wenn präzisere Konjunkturschätzungen für das nächste Jahr vorliegen, die rentenpolitischen Maßnahmen ihrer Wahl präsentieren. Da Finanzminister Hans Eichel (SPD) von ihr außerdem verlangt, den Bundeszuschuß zur Rente um zwei Milliarden Euro zu entlasten, muß sie ein Sparpotential von sechs Milliarden Euro bei den Arbeitnehmern, Rentnern oder den Rentenkassen ausfindig machen.

Grundsätzlich werden beim 1957 eingeführten Umlageverfahren die Rentenausgaben eines Kalenderjahres durch die Beitragseinnahmen im selben Jahr gedeckt. Anders als beim kapitalgedeckten System werden die Beiträge also nicht angesammelt, um künftige Rentenansprüche zu erfüllen. Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf werden durch die Schwankungsreserve der Rentenversicherer überbrückt. Sie soll Liquiditätsschwierigkeiten der Rentenkassen und eine dauerhafte Abhängigkeit vom Bundesfinanzminister vermeiden.

Diese Abhängigkeit besteht allerdings bereits. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind seit langem nicht mehr die einzigen, die in das Umlagesystem einzahlen. Der steuerfinanzierte Anteil der Rente, der im "Bundeszuschuß" zusammengefaßt wird, ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen. Gleichzeitig stieg auch der Beitragssatz zwischen 1967 und heute um 5,5 Prozentpunkte. Mit dem Steuerzuschuß zur Rente werden jene Rentenbestandteile finanziert, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. Das gilt etwa für Kindererziehungszeiten, Phasen der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Studium, aber auch Kriegsgefangenschaft, Flucht und NS-Verfolgung. Ferner leistet die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eines Versicherten mit der Witwen- oder Waisenrente Ersatz für den entfallenen Unterhalt. Ist die Arbeitsfähigkeit eines Versicherten eingeschränkt, ersetzt eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente (Invalidenrente) die Einkommenslücke.

29 Prozent des Einkommens für die Rente

Der Zuschuß zu den Rentenausgaben machte im Haushalt 2002 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums knapp 30 Prozent der Gesamtausgaben aus. Im laufenden Haushalt sind 73 Milliarden Euro Bundeszuschuß eingeplant. Die Höhe des Bundeszuschusses wird für jedes Kalenderjahr entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und des Beitragssatzes fortgeschrieben. Steigt der Beitragssatz um einen Zehntelprozentpunkt, wächst der Zuschuß um 200 Millionen Euro. Die Deutsche Bank hat jüngst ausgerechnet, daß der Bürger - Rentenbeitrag und Steueranteil zusammengerechnet - inzwischen 29 Prozent seines Einkommens für die Rente ausgeben muß.

Das Rentenniveau bei der Altersrente liegt heute bei rund 70 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Ein Rentner in Westdeutschland erhielt Ende 2001 nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft eine durchschnittliche Monatsrente von 1041 Euro, eine Rentnerin 475 Euro. Im Osten bekamen die Männer mit 1011 Euro etwas weniger, die Frauen mit 634 Euro deutlich mehr. Das Alterseinkommen insgesamt liegt oft höher; Einkünfte aus anderen Quellen kommen hinzu.

Minusrunden nicht ausgeschlossen

In den kommenden Jahrzehnten wird das Rentenniveau deutlich sinken, so daß die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern wird. Für den gedämpften Anstieg wird nicht erst der "Nachhaltigkeitsfaktor" sorgen, den die Regierung als Ausgleich für die niedrigen Geburtenzahlen einzuführen erwägt und der den "demographischen Faktor" des früheren Sozialministers Norbert Blüm (CDU) ersetzen könnte. Schon der Ausgleich für die Aufwendungen der Jungen für die private oder betriebliche Vorsorge ("Riester-Rente") kürzt die Rentenanpassungen, beginnend in diesem Jahr, um jährlich rund 0,6 Prozentpunkte. Theoretisch sind damit Minusrunden bei den Rentenanpassungen nicht ausgeschlossen.

Eine erste Sonderseite zum Thema "Die demographische Zeitbombe" erschien am 7. August.

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Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.08.2003, Nr. 187 / Seite 10 , enn.
Bildmaterial: F.A.Z.

 

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