Immobilien

Die Suche nach dem „Nahezu-Null-Energie-Haus“

Von Steffen Uttich

Das Passivhaus soll europäischer Standard werden

Das Passivhaus soll europäischer Standard werden

21. November 2009 In dieser Woche haben das Europaparlament und Vertreter der EU-Staaten in Brüssel einen Begriff erfunden, der in den nächsten zehn Jahren Aufnahme in den allgemeinen Wortschatz finden dürfte. Die Rede ist vom „Nahezu-Null-Energie-Haus“, das alle privaten Neubauten von 2020 an sein müssen. Die europaweiten Energiesparziele für Gebäude haben damit nun endlich eine Form gefunden. Das Problem ist nur der Inhalt: Es gibt derzeit keine konkreten Vorgaben, was ein Nahezu-Null-Energie-Haus eigentlich ausmacht. Gehört die Solaranlage dann standardmäßig aufs Dach? Müssen die Fenster besonders dicht sein? Ist nur die dickste Dämmung die beste?

„Wir haben es hier mit unbestimmten Begriffen zu tun, die erst noch mit Leben erfüllt werden müssen“, sagt Christian Bruch, Rechtsreferent beim Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), nach einem ersten Blick auf den nun in Brüssel gefundenen Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie. Dabei ist sogar der Ausgangspunkt für die künftigen Auflagen derzeit noch offen: Bezieht sich der Begriff der „Nahezu-Null Energie“ nun auf den tatsächlichen Energieverbrauch oder auf die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien? Ursprünglich wollte die EU die Methode vorgeben, wie die angestrebte Energieeinsparung zu berechnen sein sollte. Doch jetzt will sie lediglich noch einen Rahmen setzen: Die Mitgliedsländer dürfen in den kommenden Jahren selbst definieren, was der Begriff „Nahezu-Null-Energie-Haus“ bedeutet

Förderprogramm bietet Orientierung

Bislang wurde unter einem Null-Energie-Haus ein Objekt verstanden, das die benötigte Energie im oder am Haus selbst erzeugt beziehungsweise die zugeführte Energie von außen durch selbsterzeugte Energie - zum Beispiel über Sonnenkollektoren - im Jahresdurchschnitt ausgleicht. „So viel technische Revolution ist das gar nicht“, sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur. Über hocheffiziente Wärmeverbundsysteme seien die Anforderungen eines Null-Energie-Hauses schon darstellbar. Nach dem ursprünglichen Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Europaparlament hätte dies Standard werden sollen. Die Einschränkung „nahezu“ bietet nun einigen Interpretationsspielraum.

Auf jeden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die künftigen Klimaauflagen für Neubauten nicht hinter den gegenwärtigen Anforderungen zurückbleiben. Einen Ansatzpunkt zum Status quo liefern die Bedingungen, zu denen die staatliche KfW-Bankengruppe Finanzierungen im Rahmen ihrer Förderprogramme für energieeffizientes Bauen vergibt. Diese orientieren sich wiederum an der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist. Danach ist bei der KfW der günstigste Zinssatz für energieeffizientes Bauen zu haben, wenn der jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus höchstens 70 Prozent des in der EnEV vorgeschriebenen Niveaus beträgt.

Gute Aussichten auf staatliche Förderung

Entspannen können sich nach dem nun gefundenen Kompromiss die Eigenheimbesitzer, deren Häuser noch einen großen Nachholbedarf in Sachen Energieeffizienz haben. Ursprünglich sollte den EU-Ländern über die Richtlinie eine feste Quote vorgegeben werden, wie viele Bestandsgebäude den Null-Energie-Status zu erfüllen haben. Für Haus- und Wohnungseigentümer hätte das einen starken Modernisierungsdruck mit sich gebracht. Jetzt lautet das Motto aus Brüssel: Fördern statt fordern. Das heißt, von den Mitgliedsländern wird eine verstärkte staatliche Förderung für die Anschaffung von Solaranlagen sowie effizienter Heizungen beziehungsweise Klimaanlagen verlangt, um im Gebäudebestand die Energieeffizienz zu erhöhen.

Interessant ist die im neuen Richtlinienentwurf vorgesehene Vorreiterrolle für die öffentliche Hand bei der Umsetzung der strikteren Klimaauflagen. Öffentliche Neubauten müssen schon von 2018 an, also zwei Jahre früher als private Neubauten, „Nahezu-Null-Energie-Häuser“ sein. Damit ergibt sich für private Bauherren die Gelegenheit, Rückschlüsse auf die bevorstehenden Mehrbelastungen durch den höheren Aufwand zu ziehen. Zudem spüren die Behörden überzogene und unrealistische Anforderungen an „Nahezu-Null-Energie-Häuser“ zunächst am eigenen Leibe, so dass falsche Einschätzungen und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigiert werden könnten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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