30. Juni 2009 Das Bundesverfassungsgericht gilt vielen Bürgern als letzter Notanker, wenn sie sich von der Obrigkeit zu Unrecht gegängelt fühlen. Nun steht ein Urteil bevor, das - so die Sicht der Beschwerdeführer - ganz im Gegenteil den deutschen Staat vor dem Untergang retten soll: An diesem Dienstag verkündet der Zweite Senat in Karlsruhe seine Entscheidung über den Lissabon-Vertrag. Mit diesem Regelwerk, das die europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt unterzeichnet haben, soll die EU auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden.
Die Gegner der Reform sind in Deutschland eine bunte Koalition eingegangen. Die Schar derer, die eine Verfassungsbeschwerde einreichten, reicht von der Linksfraktion im Bundestag über den CSU-Politiker Peter Gauweiler bis zu einem kleinen Kreis von Ökonomen um den Wirtschaftswissenschaftler Joachim Starbatty. Dieser Gruppe hat sich auch der ehemalige CSU-Bundestags- und Europaabgeordnete Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg, Sohn des Hitler-Attentäters, angeschlossen. Ihr Rechtsvertreter, der Berliner Juraprofessor Markus Kerber, hat in der mündlichen Verhandlung unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle mächtig auf die Pauke gehauen.
Selbstreferentielle Eliten
Kerber sieht in Brüssel ein namenloses Regime selbstreferentieller Eliten an der Macht, falls die Verfassungshüter nicht Bundespräsident Horst Köhler die Weiterleitung der Vertragsurkunde verbieten; das Staatsoberhaupt hat sie inhaltlich ausdrücklich gebilligt, aber noch nicht ratifiziert. Längst sei die Europäische Kommission zu einer Hydra geworden, meint Kerber, die dem deutschen Volk die demokratische Teilhabe raube - nicht länger als bloße Hüterin Europas, sondern als dessen Herrin.
Ganz ähnlich klingt dies bei dem Gauweiler-Prozessbeauftragten Dietrich Murswiek, einem Freiburger Rechtswissenschaftler. Entscheidende Kompetenzen würden von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene übertragen, beklagte er, doch werde dieser Souveränitätsverlust bewusst verschleiert: Der Vertrag ist eine gigantische Camouflage. Sein Kollege Karl Albrecht Schatzschneider witterte gar einen Umsturz, gegen den (gewaltfrei) Widerstand zu leisten sei. Und für Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine bedeutet das bekämpfte Vertragswerk die Festlegung auf eine marktradikale Wirtschaftsordnung, ein Programm zur militärischen Aufrüstung und ein undemokratisches Europa der Konzerne.
Wie ernst das Gericht den Fall nimmt, zeigt sich schon daran, dass es zwei Tage lang verhandelt hat. Kein Wunder: Schon 1993 hat es in seinem Spruch zum Maastricht-Vertrag deutliche Grenzpflöcke für die Abgabe weiterer Zuständigkeiten des deutschen Parlaments an Europa eingerammt. Damals zuständiger Berichterstatter war der Steuerrechtler Paul Kirchhof. Der Heidelberger Juraprofessor sprach nach der Volksabstimmung in Irland, die die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags vorerst ins Stocken brachte, denn auch von einer einmaligen Chance. Das Abkommen solle so überarbeitet werden, befand Kirchhof, dass es keine Zuständigkeits-Anmaßungen mehr gebe. In dem jetzigen Gerichtsverfahren führt Udo Di Fabio die Feder - ein als konservativ geltender Richter, der schon einmal fragt, ob eine Kompetenzerweiterung Brüssels die Freiheit der Bürger wirklich mehre oder sie nicht sogar verringere.
Binnenmarkt schafft Zuständigkeit
Dass jedenfalls der Europäische Gerichtshof keine Bastion zum Schutz einzelner EU-Länder und der Rechte ihrer Bürger darstellt, haben die Luxemburger Richter ausgerechnet während der Karlsruher Lissabon-Verhandlung deutlich gemacht. Sie billigten eine umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat, mit der islamistische Terroristen bekämpft werden sollen. Die vermeintliche Zuständigkeit der Union bestätigten sie mit dem Argument, dass es sich bei der Regelung vor allem um Wirtschaftsrecht handele; sie schaffe für Telefon- und Internetanbieter europaweit gleiche Marktbedingungen. Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte es an den Haaren herbeigezogen, dass sogar eine solche Direktive am Funktionieren des Binnenmarktes gemessen werde und nicht an den Zuständigkeitsregeln für die Kriminalitätsbekämpfung.
Dementsprechend kritisch betrachtet auch der frühere Bundespräsident und Bundesverfassungsgerichtspräsident Roman Herzog die Entwicklung. Stoppt den Europäischen Gerichtshof!, forderte er wiederholt zusammen mit dem Ökonomen Lüder Gerken, Vorstand des Centrums für Europäische Politik und zuvor der Stiftung Marktwirtschaft. Brüssel mischt sich mit seiner Regelungswut inzwischen in Sachen ein, die wirklich keine Aufgabe der EU sind, klagt Gerken etwa mit Blick auf das Glühbirnenverbot, das das Europaparlament verfügt hat. Gerken, auch Vorstandsmitglied der Hayek-Stiftung, vermisst daher am Lissabon-Vertrag glasklare Schranken für die Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Auch bemängelt er, dass durch diesen das Missverhältnis bei den Wahlen sogar noch wachse: Heute entfielen auf Malta, in Relation zur Bevölkerung, zehnmal so viele Abgeordnete wie auf Deutschland - künftig verschlechtere sich diese Schieflage auf das Dreizehnfache.
Verantwortungslose Brandstifter
Dies sind freilich Stimmen, die manch jüngeren Wissenschaftler auf die Palme bringen. Der Jenaer Staatsrechtler Matthias Ruffert schimpft gegenüber dieser Zeitung über Herzog und Gerken: Das sind verantwortungslose Brandstifter. Ruffert, zu dessen Forschungsschwerpunkten die europäische Wirtschaftsverfassung gehört, hält es sogar für fernliegend, dass das Bundesverfassungsgericht das Vertragswerk von Lissabon kassieren werde. Wenn überhaupt, so Ruffert, hätte dies geschehen können, als einst im Zuge der Euro-Einführung wirtschaftspolitische Kompetenzen in nennenswertem Umfang verlagert worden seien.
Sorgen bereitet dem Juristen eher, dass Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy im letzten Moment die Bestimmungen zur Wettbewerbsfreiheit abgeschwächt habe. Dass diese nun kein erklärtes Ziel der Union mehr sei, hält Ruffert zwar für unschädlich: Diese Vorgabe steht nun in einem der Protokolle zum Lissabon-Vertrag und hat damit gleichfalls den Rang von Primärrecht. Eher könnten Protektionisten aus einer anderen Vorschrift Honig saugen: Mit einer Ausnahmeklausel für öffentliche Dienste werde ein unglaublich weites Feld nicht nur zugunsten von Sparkassen oder der Energieversorgung eröffnet, fürchtet der Hochschullehrer.
Eine Prognose lässt sich aus dem Verlauf der Verhandlung in Karlsruhe nicht ableiten. Am ersten Tag fielen skeptische Fragen auch von dem Senatsmitglied Herbert Landau auf, etwa an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und dessen Kollegen im Innenressort, Wolfgang Schäuble (CDU). Am zweiten glaubten dann manche Beobachter, der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag habe die Stimmung gewendet. Doch mag all dies mehr mit der Eigendynamik einer solchen Anhörung und auch mit dem Bemühen zu tun haben, die eigene Unvoreingenommenheit unter Beweis zu stellen. Dass Karlsruhe das Inkrafttreten der EU-Reform ausgerechnet an Deutschland scheitern lässt, scheint wenig wahrscheinlich - auch wenn es damit selbst einen weiteren Teil seiner Macht abgibt. Ein paar strikte Vorgaben, in welche Richtung die deutschen Politiker bei ihrer Rechtsetzung auf europäischer Ebene weiterzumarschieren haben, werden jedoch vielfach erwartet.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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