Im Porträt: Ulrich Fischer

Der Anwalt der Lokführer

Von Melanie Amann

Anwalt Ulrich Fischer vertritt die GDL im Tarifstreit mit der Bahn

Anwalt Ulrich Fischer vertritt die GDL im Tarifstreit mit der Bahn

07. August 2007 Bei Kurt Tucholsky verlor die Richterin die Geduld. Das Gedicht über die „Eisenbahner“ durfte Ulrich Fischer vor dem Arbeitsgericht Frankfurt nicht mehr vortragen. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte der Rechtsanwalt der Gewerkschaft der Lokführer das Gericht, die Vertreter der Deutschen Bahn und diverse Journalisten schon mehrere Stunden in Atem gehalten mit seinen Ausführungen zum Arbeitskampf seiner Mandanten.

Dass die Lokführer von Donnerstag an voraussichtlich den Güterverkehr lahmlegen werden, verdankt die Bahn nicht nur der Dickköpfigkeit des Gewerkschaftschefs Manfred Schell, sondern auch der Beharrlichkeit von Rechtsanwalt Fischer. Gemeinsam hat das Duo schon in Gerichtssälen in Mainz, Husum, Chemnitz, Düsseldorf, Hagen, Stuttgart und Frankfurt für ein Streikrecht der Lokführer gekämpft. Dabei ist es dem grauhaarigen Anwalt aus Frankfurt immer wieder gelungen, die Vertreter der Bahn zur Weißglut zu bringen.

Findiger Verteidiger

Der Grundsatz der Tarifeinheit werde verletzt, wenn die Lokführer ihren eigenen Abschluss bekommen, argumentierte die Bahn. „Na wo ist er denn, Ihr Tarifvertrag mit Transnet? Rücken Sie ihn raus“, konterte Fischer sogleich mit seiner leicht heiseren Stimme. Natürlich wusste er, dass der Abschluss existierte und es nur wenige Tage dauern konnte, bis er veröffentlicht wurde. Aber bis dahin stellte Fischer sich eben stur.

In Chemnitz überzog er das Gericht mit Befangenheitsanträgen und drohte Verfassungsbeschwerden an, im Frankfurter Gerichtssaal wählte er sich ins Internet ein, um per Google-Suche Beweise zu finden, dass Hartmut Mehdorn mit markigen Sprüchen den Lokführern in der Urabstimmung Angst einjagte. So wie die GDL der Bahn „Prozesshanselei“ vorwirft, weil sie an Arbeitsgerichten in ganz Deutschland gegen den Streik vorgeht, könnte man Ulrich Fischer „Verhandlungshansel“ nennen.

Der Einzelkämpfer kennt die Winkelzüge

Der GDL kommt zu gute, dass Fischer alle prozessualen Winkelzüge beherrscht. Denn welches Gericht für den Fall zuständig ist, ist fast so wichtig wie die Entscheidung selbst. Fischer will den Konflikt nach Frankfurt bringen, die Bahn will ihn überall sonst führen, nur nicht dort. In Frankfurt hat Fischer der GDL 2003 zu einem Überraschungssieg verholfen. Das Landesarbeitsgericht erlaubte den Lokführer-Streik und stellte sich gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Fischer hat sich 1978 als Einzelanwalt in Frankfurt niedergelassen. Der Vater von zwei Kindern hat nie einen Partner oder Kronprinz in sein Büro aufgenommen, obwohl sein 60. Geburtstag schon hinter ihm liegt. Fachlich ist der Einzelkämpfer sehr anerkannt, er schreibt regelmäßig für Fachzeitschriften, engagiert sich in den Gremien des Deutschen Anwaltvereins und besetzt in den Rankings der Arbeitnehmer-Anwälte Spitzenplätze.

Zu seinen Mandanten zählen die IG Metall sowie die Betriebsräte der Lufthansa und der Software AG. Vor den Arbeitsgerichten, wo schon der Kleidungsstil ein Politikum sein kann, setzt er sich mit Krawatten und Sakkos in froschgrün und grellorange auch optisch von den Großkanzlei-Anwälten in dezentem Tuch ab.

Schells letzter großer Kampf

Nun unterstützt Fischer den GDL-Chef Manfred Schell bei dessen letzten großen Kampf vor dem Ruhestand. Schell, Sohn eines Lokführers, ist 1970 in die GDL eingetreten. Schon wenige Jahre später wurde er Berufsfunktionär. Es wird auch seinem rhetorischen und organisatorischen Talent zugeschrieben, dass die Mitgliederzahlen seitdem deutlich gestiegen sind.

In seinen ersten Jahren beim Staatsbetrieb Bahn schleppt Schell noch Kohlebrocken und reinigte die Rohre von Dampfloks. Vielleicht kämpft er deshalb gegen eine privatisierte High-Tech-Bahn, die „Hungerlöhne“ zahlt. 1994, während einem kurzen Zwischenstop als CDU-Mitglied im Bundestag, stimmte er als einziges Mitglied seiner Fraktion gegen die Bahn-Privatisierung.

Ein Denkmal setzen

Kritiker behaupten, dass sich Schell auf Kosten der Bahnkunden ein Denkmal vor seinem Abgang setzen will. Dann erwidert Schell, dass er nur die Rechte der Lokführer wahrt. Von denen haben sich zwar nur 75 Prozent an der Urabstimmung beteiligt, dafür stimmten sie zu 96 Prozent für den Arbeitskampf.

Außerdem sei die Epoche der Großgewerkschaften vorbei, jetzt sei Zeit für gezielte Interessenvertretung. „Das ist Marktwirtschaft“, sagt Fischer. Und Schell verweist auf den auch nicht gerade kleinen Dickkopf Hartmut Mehdorns, den er dennoch „abgöttisch“ liebe. Das schlechte Verhältnis der beiden Verhandlungspartner gilt als Haupthindernis für eine friedliche Beilegung des Tarifstreits. „Den Kopf hinhalten vor Gericht; Maul halten, wenn der Richter spricht“, beschrieb Tucholsky 1930 die Lage der Eisenbahner. 77 Jahre später, in der Ära Fischer-Schell kann davon keine Rede mehr sein.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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