11. September 2009 Wer den Architekten Franco Stella in den vergangenen Monaten bei öffentlichen Auftritten erlebt hat, traf einen bedächtigen, vorsichtigen, aber im Kern entschlossenen und selbstsicheren Mann. Stella berief sich auf Schlüter und Schinkel, wenn er über seine Konzeption für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses sprach, und er hatte allen Grund dazu, denn sein Entwurf ist ein Muster an stilistischer Geschlossenheit und zugleich ein Raumwunder auf vergleichsweise knapper Fläche. An Stella, so schien es, konnte der Schlossbau nicht scheitern, ganz gleich, welche deutschen Architekturbüros er mit den Einzelheiten der Bauplanung und -ausführung beauftragen würde.
Jetzt sind das Ansehen des Architekten Stella beschädigt, sein Auftraggeber, das Bundesbauministerium, bloßgestellt und der Zeitplan seines Projekts gefährdet. Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hat gestern den Vertrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit Stella für nichtig erklärt und die Wiederholung des Vergabeverfahrens vom Zeitpunkt der Entscheidung der Wettbewerbsjury im vergangenen November an gefordert. Damit hängt nicht nur das inhaltliche Konzept des Humboldt-Forums, das den Schlossbau füllen soll, sondern auch das Bauvorhaben selbst in der Luft. Der Anlass der Entscheidung, eine Klage des Berliner Architekten Hans Kollhoff, der sich als Drittplazierter des Schlosswettbewerbs durch den unangemeldeten Vertragsabschluss mit Stella und seinen deutschen Partnern (siehe Berliner Schloss: Kartell und Kabale) übergangen fühlte, tritt weit hinter ihre symbolische Bedeutung zurück.
Als wäre nichts geschehen
Die oberste wirtschaftliche Kontrollbehörde des Landes hält das Vergabeverfahren beim Berliner Schloss für rechtswidrig: Das ist die Lage. Sie wird dadurch nicht besser, dass sich der Bundesbauminister durch seinen Sprecher nun auf eine seit langem bewährte und nie in Frage gestellte Vergabepraxis beruft. Denn ein Bauprojekt wie das Schloss in Berlin hat es für den Bund noch nicht gegeben, weder in architektonischer noch in geschichtspolitischer Hinsicht. Hier steht so viel an staatlicher Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, dass sich die Verantwortlichen lieber dreimal hätten überlegen sollen, wie sie eventuellen juristischen Einwänden begegnen könnten. Von solcher Voraussicht ist in der Erklärung Wolfgang Tiefensees nichts zu spüren. Es klingt wie Pfeifen im Wald, wenn sein Sprecher nun trotzig ankündigt, man gehe davon aus, dass das mit der Revision des Falles betraute Oberlandesgericht in Düsseldorf die bisherige Praxis des Bundes bestätigen werde. Denn selbst wenn das Gericht den Spruch des Kartellamts aufhebt, wird das Schlossprojekt weiter im Zwielicht stehen - und mit ihm jene, die es tragen.
Hans Kollhoff sieht das Bundesbauministerium nun in der Pflicht, die umstrittene Teilnahmeberechtigung Stellas am Schlosswettbewerb neu zu prüfen und gegebenenfalls mit den weiteren Preisträgern - also auch mit ihm - zu verhandeln. Das Ministerium dagegen will mit Stella weiter an der Schlossplanung arbeiten, als wäre nichts geschehen. Aber wie soll ein Architekt einen Bauauftrag ausführen, von dem er nicht weiß, ob er überhaupt noch gültig ist? In einem Jahr sollte mit dem Neubau des Schlosses begonnen werden. Bis vor kurzem erschien dieser Termin vernünftig und plausibel. Seit heute ist er eine Utopie.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa