Kunstmarkt im Ländle

Will Baden-Württemberg Staatsbesitz kaufen?

Ausschnitt aus der „Markgrafentafel” von Hans Baldung Grien

Ausschnitt aus der „Markgrafentafel” von Hans Baldung Grien

02. November 2006 Das Land Baden-Württemberg wirbt derzeit bei der Landesstiftung, bei seinen Kultureinrichtungen und bei Sponsoren ungefähr 8 Millionen Euro ein, damit Hans Baldung Griens „unbestritten“ (Ministerpräsident Oettinger) im Besitz des Hauses Baden stehende Markgrafentafel für das Land gekauft werden kann. Doch diese Version wird jetzt durch einen Aktenfund erschüttert.

Im Generallandesarchiv in Karlsruhe hat der Freiburger Historiker Dieter Mertens in den Akten des Badischen Ministeriums für Kultus und Unterricht ein Schriftstück aufgefunden, welches beweist, daß das bedeutende Kunstwerk bereits vor 76 Jahren in den Besitz des Landes Baden übergegangen ist.

Das „Drei-Säulen-Modell“ Oettingers

Der entscheidende Brief von Markgraf Berthold (Ausschnitt)

Der entscheidende Brief von Markgraf Berthold (Ausschnitt)

Es handelt sich um einen handschriftlichen Brief des Markgrafen Berthold von Baden an den Grafen Douglas-Langenstein, der in seinem Namen mit dem badischen Kultusminister Adam Remmele unterhandelte. In dem auf den 18. Februar 1930 datierten Schreiben heißt es, das Großherzogliche badische Haus sei „bereit auf das Votivbild von Hans Baldung Grien zu Gunsten des badischen Staates zu verzichten“. Am 1. April 1930 beschloß der badische Landtag ein Gesetz über die Vereinbarungen zwischen Land und Haus Baden zur Überführung von Kunstobjekten in das Eigentum des Landes.

Zur Vorbereitung des angestrebten Vergleichs hat Oettingers Regierung ein „Drei-Säulen-Modell“ entwickelt, um zunächst 30 Millionen Euro im Bereich der Kultur einzusparen, mit denen „unbestritten“ im Besitz des Hauses Baden stehende Kunstwerke erworben werden sollen. Damit soll der Erhalt der Anlage Schloß Salem sichergestellt werden. Zunächst verwies die Landesregierung auf ein Rechtsgutachten, das dem Land nahelegte, eine Einigung auf dem Vergleichsweg zu suchen; allerdings hat einer der beiden Verfasser, der Freiburger Rechtsprofessor Thomas Würtenberger, inzwischen vor dem Finanzausschuß des Landtags erklärt, die Expertise beschreibe „eines der möglichen Szenarien, die durch ein Gutachten abgefedert werden sollten“.

Unterwegs mit der Sammelbüchse: Oettinger

Unterwegs mit der Sammelbüchse: Oettinger

Grundsätzlich bestreiten Rechtsargumente die Notwendigkeit eines Vergleichs mit der markgräflichen Familie, nach denen der Fürstenbesitz spätestens 1919 als Patrimonialeigentum an den Staat fiel. An diesen Einwänden war der ursprüngliche Plan Oettingers gescheitert, die wertvollsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen.

Siehe auch: Kommentar: Mir gebbat nix!

Die Analyse von Dieter Mertens sowie seinen Aktenfund finden Sie im Feuilleton der F.A.Z. vom 2. November.



Text: rmg./F.A.Z., 02.11.2006, Nr. 255 / Seite 41
Bildmaterial: dpa, Generallandesarchiv Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe

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