Hessen

Minderheitsregierung oder baldige Neuwahlen?

07. März 2008 Nach dem Verzicht der hessischen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti auf eine Kandidatur für das Ministerpräsidentenamt werden die Karten in dem Bundesland neu gemischt. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) kann mit einer Minderheitsregierung weiterregieren, es könnte aber auch zu baldigen Neuwahlen kommen. Die Hürden dafür sind nicht allzu hoch.

Koch muss laut Artikel 113 der hessischen Landesverfassung zurücktreten, wenn der neue Landtag am 5. April zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht dann die Wahl eines neuen Regierungschefs ohne Aussprache vor. Kommt aber keine Wahl zustande, weil kein Kandidat die Mehrheit schaffte oder gar keiner antritt, bleibt Koch geschäftsführend im Amt.

Dies gilt auch für sein Kabinett. Theoretisch könnte dies die gesamte fünfjährige Legislaturperiode über so bleiben. Die Kompetenzen einer solchen Minderheitsregierung wären aber beschränkt, zumal Koch keinen „Tolerierungspartner“ hat, der ihm wenigstens bei wichtigen Entscheidungen zur Mehrheit verhelfen könnte. Darin würde sich ein Minderheitskabinett Koch von dem des früheren Amtsinhabers Holger Börner (SPD) unterscheiden, der sich in den 1980er Jahren eine Zeitlang von den Grünen tolerieren ließ - und damit grundsätzlich eine Mehrheit hatte.

Zudem hätte Koch damit zu kämpfen, dass der Landtag gegen seinen Willen Gesetze beschließen kann, die dann auch für die Landesregierung bindend wären. So könnten SPD, Grüne und Linke theoretisch die Abschaffung von Studiengebühren durchsetzen.

Mit mehr als der Hälfte der Stimmen kann der Landtag auch seine Auflösung beschließen, wie in Artikel 80 der Landesverfassung festgelegt ist. Geschieht dies, muss der Landtag binnen 60 Tagen neu gewählt werden. Allerdings haben weder CDU und FDP noch SPD und Grüne alleine eine ausreichende Mehrheit, um die Auflösung des Landtags durchzusetzen.



Text: FAZ.NET mit AFP
Bildmaterial: dpa

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