Selbst die Stechpalme kennt den Täter

05. Juli 2008 Seit Max 1963 in Maurice Sendaks Buch "Wo die wilden Kerle wohnen" den Aufstand gegen seine Mutter probte, moralisch siegte und damit die Welt der illustrierten Kinderbücher revolutionierte, haben Kinderbuchautoren ein Dilemma.

Sollen sie für die Kinder schreiben, denen - als Opfer einer repressiven Welt, die sie zivilisieren will - ihre Sympathie gehört? Oder für die Eltern, die potentiellen Käufer? Die aber wollen Kinderbücher selbstredend pädagogisch einsetzen und achten deshalb darauf, dass das, was sie an Regeln und Gehorsamkeitsmechanismen mühsam etabliert haben, nicht durch emanzipatorische Erziehungsmittel unterminiert wird.

Ute Krauses visuell herrliches Buch "Darf das Ungeheuer rein?" gehört zur ersten Kategorie. Es will Kinder befreien, indem es Angstphantasien erzieherischen Ursprungs als Hirngespinste entlarvt. Auf der ersten Seite steckt die Mutter vor dem Ausgehen noch einmal den Kopf durch die Wohnungstür und sagt zu ihrem etwa sechsjährigen Jungen: "Ich bin gleich wieder da. Und lass niemanden zur Tür rein." Der Junge sagt "okay" und spielt weiter mit seinen Ungeheuerpuppen. Auf der nächsten Seite klopft es an die Tür. Sofort erfüllen Schreckensvisionen den Jungen (denn die Ermahnung der Mutter beruht ja auf ihrer Darstellung einer gefahrvollen Welt). Selbst der Schatten der Stechpalme rankt sich dabei wie ein Ungeheuer um den Spiegel.

Auf sein schüchternes "Wer ist da?" hört der Junge: "Das Ungeheuer! Lass mich rein! Ich will mit dir spielen." Sofort bläht sich in der Phantasie ein Ungeheuer auf, und der Junge verrammelt die Tür. Nun entspinnt sich ein Verführungsdialog. Mit vielen Tricks versucht das Ungeheuer, den Jugen zum Öffnen zu bewegen. Es verspricht alles, von Bonbons bis Zoobesuch. Auf jedes Angebot reagiert der Junge höflich mit einer Ausrede und fügt seiner Barrikade vor der Tür einen neuen Gegenstand hinzu.

Dies nimmt jeweils die linke Hälfte einer Doppelseite ein, während die Angstphantasie, die das durch die Tür säuselnde Ungeheuer auslöst, die rechte Hälfte einnimmt. Nach dem Satz "Lass mich rein! Dann koch' ich uns was Leckeres!" sieht der Junge sich auf dem Teller des Monsters unter einem Salatblatt Zuflucht nehmen, das eben mit roter Soße beträufelt und im nächsten Moment verspeist werden wird. Alle Seiten zeigen dieselbe starke Kompression des Raumes: Das Drama spielt sich auf engster Fläche vor einer Tür ab, doch die Spannung explodiert in einem Feuerwerk imaginierter Untaten, die sich ereignen würden, wenn der Junge den Instruktionen der Mutter zuwiderhandelte. Eine klassische Situation.

Längst ahnt der Leser, wie die steigende Spannung gelöst werden wird. Auf die ultimative Drohung "Wenn du mich nicht zur Tür reinlässt, dann komm' ich eben durchs Fenster!" erscheint dort ein handgroßes grünes Ungeheuerlein mit einer Tüte Bonbons. Da muss der Junge sich richtig blöd vorkommen, dass er auf seine Mutter hörte und sich einschüchtern ließ. Auf der letzten Seite nimmt die Mutter vom Ungeheuer, das nun auf der Hand des Jungen sitzt, ein Bonbon entgegen.

Und die Moral von der Geschicht? Fürcht dich vor dem Monster nicht! Das ist für den kindlichen Leser befreiend und wiegt ihn in trügerischer Sicherheit - so schlimm geht es in der Welt offenbar nicht zu, könnte man meinen, Eltern übertreiben eben immer, und ein Ungeheuer, das sogar der Frau Mama ein Bonbon anbietet, kann so schlecht nicht sein.

Das Bonbon, das Ute Krause für die Eltern bereithält, sind ihre verführerisch gescheiten und witzigen Illustrationen und die wirklichkeitsnahe Sprache des Dialogs. Man ist sehr geneigt, dieses Bonbon anzunehmen. Aber das geht eigentlich nur, wenn man den kleinen Lesern vernünftig erklärt, warum dieses Bonbon, wie so manches Angenehme, leider nicht gut für sie ist. Manchmal bleibt die Tür besser zu.

SUSANNE KLINGENSTEIN

Ute Krause: "Darf das Ungeheuer rein?" Bloomsbury Kinderbücher und Jugendbücher, Berlin 2008. 32 S., geb., 12,90 [Euro]. Ab 4 J.



Buchtitel: Darf das Ungeheuer rein?
Buchautor: Krause, Ute

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2008, Nr. 155 / Seite 36

 
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