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Unter Bewerbern herrscht Verunsicherung

Mit oder ohne Bewerbungsfoto?

Von Margarete Hucht




02. April 2007 
In den Personalabteilungen sind die Zeiten, als gut- gelaunte Kandidaten aus Bewerbungsmappen strahlten, womöglich bald vorbei. Das prophezeien zumindest einige Auguren, seit im vergangenen Jahr das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ in Kraft getreten ist. Mit oder ohne Foto, das ist die Frage beim chancengleichen Bewerbungsprozedere. Derzeit ist noch unklar, wie sich die Bewerber in Sachen Lichtbild verhalten sollen.

Die Bewerbung mit Foto stirbt aus. Der Grund ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - kurz AGG. Das sagen die Juristen und müssen doch im Vagen bleiben. Denn Gerichtsurteile, die eine Benachteiligung von Jobsuchern aufgrund ihres Lichtbildes nachweisen, stehen noch aus und werden nicht vor Mitte des Jahres erwartet. So stützt man sich bei den Prognosen vor allem auf Erfahrungen jenseits des Atlantiks und in angelsächsischen Ländern.


„In den USA ist es gang und gäbe, dass Porträtfotos im Lebenslauf nicht akzeptiert und entsprechende Bewerbungen aussortiert werden“, sagt etwa Rechtsanwalt Marc Steffek aus Berlin. „Und da wir normalerweise binnen fünf Jahren nachahmen, was in den USA praktiziert wird, wird das hier wahrscheinlich auch so werden.“

Steffek berät Unternehmen bei der Umsetzung des AGG und mahnt zur Vorsicht. „Ich empfehle meinen Mandanten, offiziell kein Foto zu verlangen. Und die meisten Unternehmen werden derzeit sicher nicht explizit nach einem Foto fragen“, betont er. „Denn im Falle einer Klage wird der Richter nach Indizien für eine mögliche Diskriminierung suchen. Wenn nun das Foto beispielsweise deutlich macht, dass bei einem von der Papierform gleich qualifizierten Bewerber eine Gesichtshälfte gelähmt ist, könnte so etwas ein Indiz für eine Benachteiligung sein.“


Ähnlich argumentiert auch der Arbeitsrechtler Jan Häussling aus Heidelberg. „Ein Foto in der Bewerbungsmappe ist zwar nicht verboten“, sagt er, „aber es ist geeignet, den Personalentscheider zu beeinflussen. Sympathie und Antipathie schwingen beim Betrachten von Porträtfotos immer mit. Ein Foto liefert massenhaft Ideen für eine mögliche Diskriminierung.“

Bitte senden Sie uns deshalb auch keine unnötigen persönlichen Informationen wie Lichtbild etc. zu.“


Das neue Gleichbehandlungsgesetz ahndet Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, außerdem wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Doch gerät nun ein Unternehmen, das Bewerbungen mit Bild anfordert oder auch nur annimmt, bereits in eine juristische Grauzone?

Diese Angst besteht. Denn jung oder alt, hell- oder dunkelhäutig - das sind zumindest Kriterien, die aus Fotos ablesbar und im Zweifelsfall justiziabel sind. Unternehmen wie die Allianz oder die Deutsche Bank proklamieren daher den völligen Verzicht auf Bewerbungslichtbilder. So heißt es klipp und klar auf der Website der Allianz: „In unserem Bewerbungsverfahren sind allein fachliche Kriterien ausschlaggebend. Wir werden Ihr fachliches Profil mit unserem Anforderungsprofil abgleichen. Bitte senden Sie uns deshalb auch keine unnötigen persönlichen Informationen wie Lichtbild etc. zu.“

Auch Marion Dreßler aus der Presseabteilung der Deutschen Bank sagt: „Wir verlangen keine Bewerbungen mit Fotos. Sie sind für die Auswahl unerheblich.“ Dreßler hält es für wichtiger, dass die Bewerbungsstandards des jeweiligen Unternehmens eingehalten werden. Und für ihr Haus heißt das: „Die Bewerbung sollte online und in englischer Sprache eingereicht werden - ohne Foto.“

Unbefangener bleiben Mittelständler aus der Software-Branche, wenn sie auf das Thema „Bewerbungen und AGG“ angesprochen werden. Michael Christen, Konzernpersonalleiter der PSI AG in Berlin meint: „Wir stellen zumeist Hochschulabsolventen ein. Da ist es zweitrangig, ob jemand einen schönen Haarschnitt hat oder sich ordentlich eine Krawatte binden kann.“ Ebenso unberührt bleibt Berthold Krausert, Personalleiter des IT-Dienstleisters Datev eG in Nürnberg. „Trotz der ganzen Aufregung um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bin ich sehr gelassen geblieben“, sagt er. „Je öfter mich Anwälte anriefen und Krisenszenarien ausmalten, desto ruhiger wurde ich.“

Doch wie auch immer die offiziellen Stellungnahmen lauten, sowohl Großunternehmen als auch kleinere Firmen bekommen nach wie vor fast ausschließlich Bewerbungen mit Bild - nur in Ausnahmefällen wird ein Bild vergessen. Die juristische Debatte um das AGG geht an den Studierenden, Absolventen und Young Professionals damit offensichtlich vorbei. Oder man könnte auch sagen: Sie trauen dem Braten nicht. Schließlich wurde das Thema „Bewerbungsfoto“ hierzulande seit Jahrzehnten strenger als irgendwo sonst in der Arbeitswelt behandelt.

Sabine Eckardt, Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen, hat sich unter Studierenden umgehört. Sie sagt: „Bei Bewerbungstrainings wird noch immer zu einem Foto geraten. Das AGG spielt in solchen Coachings offenbar keine Rolle.“ Ihrer Erfahrung nach gibt es derzeit eine Vielzahl von Studierenden, die einfach nicht glauben, dass sich „der Verzicht auf Bewerbungsfotos flächendeckend in allen Branchen durchsetzen wird. Sie denken, dass beispielsweise in der Kosmetik- oder Modeindustrie, wo der äußere Eindruck wichtig ist, der Trend zum Foto sicher noch lange bestehen bleibt.“ Dieser Ansicht ist auch die Karriereberaterin Doris Brenner. „Ich empfehle weiterhin, ein Foto beizulegen und dabei auf ein gepflegtes Äußeres zu achten“, sagt sie. „Man hat dadurch sicher ein Plus.“ Zudem, so meint Brenner, sei es keine Benachteiligung, ein gepflegtes Äußeres von einem Bewerber zu erwarten. „Oft lässt sich eine solche Anforderung aus der Notwendigkeit des Jobs begründen, zum Beispiel wenn es um Stellen im Außendienst oder im Verkauf geht.“

Auch Gabor Gottlieb, Mitglied der Studierendenvertretung der Bucerius Law School in Bremen, beobachtet eine große Skepsis. „Ich habe nicht das Gefühl, dass das AGG bei den Studierenden zu einem veränderten Bewerberverhalten geführt hat oder führen wird“, sagt er. „Die meisten wissen zwar, dass es im anglo-amerikanischen Bereich üblich ist, auf Fotos in Bewerbungen zu verzichten, um Diskriminierungen vorzubeugen. Sie bewerben sich jedoch in Deutschland nach wie vor mit Foto.“ Auch aus juristischer Sicht findet er den Verzicht auf Bewerbungsfotos ein wenig überzogen. Die Arbeitgeber müssten zwar Diskriminierungen vorbeugen, „dies heißt aber nicht automatisch, dass auf ein Foto verzichtet werden muss, nur weil aus diesem beispielsweise die ethnische Identität hervorgehen könnte“. Auch aus dem Namen ließe sich ja das Geschlecht ableiten, sagt Gabor, ohne dass darin die Gefahr für eine Benachteiligung gesehen würde. „Niemand käme auf die Idee, sich anonymisiert mit einem Postfach als Absender zu bewerben.“

Hinter vorgehaltener Hand gilt eine Persönlichkeit, auf die nicht zuletzt ein angemessenes Foto in der Bewerbungsmappe aufmerksam macht, nach wie vor als Ideal eines möglichen Bewerbers. Christoph Nefzger vom Career Service der TU Berlin sieht Deutschland hier in einer Tradition, die auf Äußerlichkeiten besonderen Wert legt. „Englische Personaler sind vielleicht wegen der bereits länger existierenden Antidiskriminierungsgesetze irritiert, wenn deutsche Kandidaten eine ausführliche Mappe mit Foto schicken“, sagt er. „Viele Unternehmen in Deutschland erwarten das jedoch stillschweigend immer noch. Und wir raten auch nicht davon ab, Fotos zu schicken. Aus Rücksprachen mit Unternehmen wissen wir, dass Bewerbungen ohne Foto tendenziell eher aussortiert werden. Wann sich die Situation ändern wird, ist schwer abschätzbar.“

Dem widersprechen etliche Unternehmen und verweisen darauf, dass in ihren Masken für Online-Bewerbungen von vornherein kein Platz für Bilder angelegt sei, sie also auch keines erwarteten. Nefzger sieht die Bewerbungswirklichkeit hingegen anders. „Wenngleich bei Online-Bewerbungen oft kein Foto verlangt wird, so machen wir dennoch die Erfahrung, dass kaum jemand zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, ohne dass Papier bewegt wurde“, stellt er fest. „Oft werden bei Interesse des Unternehmens Unterlagen in Papierform nachgefordert, und dann ist das Foto wieder dabei.“

Eins scheint immerhin klar: Wer ein Lichtbild mit einem freundlichen Lächeln mit seiner Bewerbung verschickt, der macht auf jeden Fall nichts falsch. Unternehmen, die Bewerbungen mit Foto zurückschicken, scheint es derzeit jedenfalls nicht zu geben. Und vielleicht hat ja auch Fotograf Jürgen Volkmann recht, wenn er sagt: „Einstellungen in Jobs passieren doch nie nur wegen der guten Zeugnisnoten. Menschen sind einfach keine Nummern und Zahlen.“

Das AGG
Seit dem 18. August 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Bundesregierung setzte damit Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht um. Das Gesetz soll verhindern, dass Arbeitnehmer, aber auch Bewerber diskriminiert werden. Zum Beispiel wegen Alter, Geschlecht, sexueller Vorlieben, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft. Wird jemand diskriminiert, drohen dem Unternehmen Klagen und Entschädigungsforderungen.

Trotz alledem: Tipps fürs Bewerbungsfoto
Die Regeln für ein gutes Foto haben sich in den letzten Jahren gelockert. Niemand mag mehr vorschreiben, ob ein Bewerber von rechts, von links oder frontal in die Kamera schauen soll. Auch ob man sich in Schwarzweiß oder Farbe, mit oder ohne Anschnitt präsentiert, bleibt dem Bewerber überlassen. Sogar die Größen der Fotos variieren. Werden sie vorn auf einem Extrablatt in die Mappe geklebt, übersteigen sie zumeist das Passfoto-Format. Kleinere Bilder finden sich häufig rechts oben auf dem Lebenslauf. Karriereberaterin Brenner rät: Das Foto sollte einen harmonischen Eindruck von der Person geben und in das Ambiente der angestrebten Position passen. Das heißt: In einem konservativen Umfeld schlicht, seriös und nicht zu künstlerisch. In kreativen Branchen sind die Spielräume weiter.

Text: Hochschulanzeiger Nr. 89, 2007
Bildmaterial: von Zubinski