18. Juni 2007
Wo das Bezahlstudium bereits Realität ist, und wer sich von der finanziellen Last befreien kann:
Baden-Württemberg
Studiengebühren: 500 Euro
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 8 Jahren erziehen. Oder: Studenten mit zwei Geschwistern, die aktuell Studiengebühren zahlen oder in der Vergangenheit über mindestens 6 Semester gezahlt haben. Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erheblich erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag (für Einschreibung und Rückmeldung): 40 Euro pro Semester für alle
Bayern
Studiengebühren: 500 Euro (Ausnahme: Münchner Studenten und Studienanfänger in Bamberg zahlen nur 300 Euro, an den Fachhochschulen kostet das Studium 100 bis 500 Euro pro Semester.) Für fast alle wird es die Möglichkeit geben, die Studiengebühren erst nach dem Studium - allerdings verzinst - zu bezahlen.
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 10 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen. Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erheblich erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag (für Einschreibung und Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Hamburg
Studiengebühren: 500 Euro. Für fast alle wird es die Möglichkeit geben, die Studiengebühren erst nach dem Studium - allerdings verzinst - zu bezahlen.
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 14 Jahren erziehen. Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erheblich erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag (für Einschreibung und Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Hessen
Studiengebühren: 500 Euro, allerdings erst vom Wintersemester 07/08 an Langzeitgebühren? 500 bis 900 Euro pro Semester ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit.
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 14 Jahren erziehen (Befreiung für maximal 6 Semester). Oder: Studenten, die nahe Angehörige pflegen. Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erheblich erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag (für Einschreibung und Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Niedersachsen
Studiengebühren: 500 Euro, für fast alle wird es die Möglichkeit geben, die Studiengebühren erst nach dem Studium - allerdings verzinst - zu bezahlen. Langzeitgebühren: 600 bis 800 Euro pro Semester
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 14 Jahren betreuen. Oder: Studenten, die nahe Angehörige pflegen. Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag (für Rückmeldung): 75 Euro pro Semester für alle
Nordrhein-Westfalen
Studiengebühren: Das bestimmen die Hochschulen, die meisten verlangen 500 Euro pro Semester, die Uni Münster 275 Euro. Vier Hochschulen sind noch gebührenfrei (FH Düsseldorf, Kunstakademie Düsseldorf, Fern-Uni Hagen, Kunsthochschule für Medien in Köln). Für fast alle wird es die Möglichkeit geben, die Studiengebühren erst nach dem Studium - allerdings verzinst - zu bezahlen.
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind betreuen (Befreiung für maximal drei Semester). Oder: Studenten mit einer Behinderung, die das Studium erheblich erschwert.
Verwaltungskostenbeitrag: entfällt
Saarland
Studiengebühren: 500 Euro, allerdings erst vom Wintersemester 07/08 an. Erst- und Zweitsemester nur 300 Euro.
Wer kann befreit werden? Studenten, die ein Kind unter 10 Jahren erziehen. Verwaltungskostenbeitrag: entfällt
Berlin
Studiengebühren: keine
Verwaltungskostenbeitrag (für Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Brandenburg
Studiengebühren: keine
Verwaltungskostenbeitrag (für Rückmeldung): 51 Euro pro Semester für alle
Bremen
Studiengebühren: keine. Vorgesehen waren 500 Euro pro Semester vom dritten Semester an nur für jene Studenten, deren Erstwohnsitz nicht in Bremen liegt. Bremen scheiterte damit vor dem Verwaltungsgericht.
Langzeitgebühren: Je nach Studiengang gibt es ein Zeitkonto.
Wer das überschreitet, zahlt 500 Euro pro Semester.
Verwaltungskostenbeitrag (für Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Rheinland-Pfalz
Studiengebühren: in Form von Langzeitgebühren, und zwar 650 Euro pro Semester, sobald man die Regelstudienzeit um das 1,75-Fache überschreitet. Verwaltungskostenbeitrag: entfällt
Sachsen-Anhalt
Studiengebühren: in Form von Langzeitgebühren, und zwar 500 Euro pro Semester ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit.
Verwaltungskostenbeitrag: entfällt
Thüringen
Studiengebühren: in Form von Langzeitgebühren, und zwar 500 Euro pro Semester ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit.
Verwaltungskostenbeitrag (für Rückmeldung): 50 Euro pro Semester für alle
Schleswig-Holstein, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern
weder allgemeine noch Langzeit-Studiengebühren, kein Verwaltungskostenbeitrag.