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| Informatiker aus Polen: Künftig auch Chancen in Deutschland |
08. Juli 2008
Die Bundesregierung will zu Beginn des kommenden Jahres den Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte deutlich öffnen. Außerdem soll ein neuer Index den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften ermitteln. Dies geht aus einem Aktionsprogramm des Innen- und des Arbeitsministeriums hervor, das dieser Zeitung vorliegt. Es soll noch im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Damit werden die Beschlüsse der Kabinettsklausur von Meseberg im vergangenen August zur Bekämpfung des Fachkräftemangels umgesetzt.
Die Programm sieht vor, dass Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erlangen sollen. Betroffen wären Arbeitskräfte aus Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien. Zu diesem Zweck entfällt die bisher übliche Vorrangprüfung. Dabei prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob für eine offene Stelle auch ein entsprechend qualifizierter einheimischer Jobsuchender zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird dem ausländischen Kandidaten die Arbeitsgenehmigung erteilt. Die Arbeitgeber halten diese Prozedur für bürokratisch und zeitaufwendig. Ein vereinfachtes Verfahren ist seit Jahresbeginn schon für Maschinenbauer und Elektroingenieure in Kraft. Für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern bleibt die Vorrangprüfung bestehen. Nur ihre Familienangehörigen sollen sich nicht mehr der Prozedur unterziehen müssen. Das jährliche Mindesteinkommen, an das die Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls gekoppelt ist, soll künftig von 86.400 Euro auf knapp 64.000 Euro sinken.
Nur für Akademiker wird es leichter
Akademiker und Facharbeiter, die künftig zwei Jahre lang in Deutschland in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Gleiches gilt für alle Absolventen einer Hochschule oder einer Berufsausbildung. Ein weiterer Punkt ist die formale Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dieser Vorgang soll erleichtert werden, ohne dass Details festgelegt werden.
Osteuropäer ohne Studium oder Fachausbildung sollen dagegen weiterhin nicht in Deutschland arbeiten dürfen. Das Aktionsprogramm sieht auch vor, die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU um zwei Jahre zu verlängern. Geringqualifizierte aus Bulgarien und Rumänien dürften dann nicht vor dem 1. Januar 2012, aus den anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten nicht vor dem 1.Mai 2011 in Deutschland tätig werden.
Der Arbeitskräftebedarfsindex soll aus einer Befragung von Personalverantwortlichen in der deutschen Wirtschaft hervorgehen. Der Prognosezeitraum beträgt ein halbes Jahr. Als Vorbild wird der Geschäftsklimaindex des Münchner Ifo-Instituts erwähnt, für den monatlich Einschätzungen aus rund 7000 Unternehmen eingeholt werden. Träger soll eine Allianz zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs sein, der Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, des Bundes und der Länder sowie verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen angehören.
Grundsätzlich richtig
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben auf das Aktionsprogramm positiv reagiert. Dieser Schritt sei grundsätzlich richtig, hieß es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Planungen der großen Koalition angesichts des drohenden Fachkräftemangels in Deutschland als einen notwendigen Schritt zur Stärkung des deutschen Arbeitsmarktes.
Die Zuwanderung von nicht qualifizierten Arbeitskräften beurteilen beide Lager jedoch unterschiedlich. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Regierung auf, mit Mindestlöhnen soziale Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie zu vermeiden. Es müsse verhindert werden, dass die Beschäftigten ausgenutzt würden und zu Hungerlöhnen arbeiten müssten, fügte Buntenbach an. Dagegen wollen die Arbeitgeber den deutschen Arbeitsmarkt auch für die nicht qualifizierten Beschäftigten aus den östlichen EU-Ländern möglichst schnell öffnen. Dabei müsse man allerdings auf die Bedürfnisse bestimmter Wirtschaftszweige und Regionen in Deutschland Rücksicht nehmen, schränkte der BDA ein. Ferner fordern die Arbeitgeber, die Mindesteinkommensgrenzen noch stärker auf 45.000 Euro zu senken und orientieren sich dabei an den Erfahrungen in den Niederlanden.