28. September 2006 Für Flugreisende in der Europäischen Union gelten voraussichtlich von November an verschärfte Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Handgepäck. Der für Luftverkehrssicherheit zuständige Ausschuß der EU-Staaten hat sich insbesondere darauf verständigt, daß künftig jeder Passagier höchstens 0,1 Liter Flüssigkeit mit an Bord bringen darf.
Die Gefäße müßten in eine durchsichtige, wieder verschließbare Plastiktüte mit einem Volumen von höchstens einem Liter passen, erläuterte die Europäische Kommission. Sie muß den Beschluß noch förmlich fassen, der 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Gesetzesanzeiger rechtswirksam werden dürfte.
Ausnahmen für Musikinstrumente
Die verschärften Sicherheitsauflagen sind eine Reaktion auf den in Großbritannien im vergangenen Monat vereitelten Versuch, Flugzeuge durch Flüssigsprengstoff im Handgepäck zu zerstören. Künftig muß der Inhalt der mitgeführten Tüten bei jeder Sicherheitskontrolle geprüft werden. Auch soll die - ohnehin schon verbreitete - Auflage gelten, daß bei der Sicherheitskontrolle Mäntel und Jacken abgelegt und mitgeführte tragbare Computer und größere elektrische Geräte aus den Taschen herausgenommen werden müssen.
Die Größe von Handgepäck darf höchstens 56 mal 45 mal 25 Zentimeter betragen. Ausnahmen sollen zum Beispiel für Musikinstrumente möglich sein. Die Vorschriften zur Größe des Handgepäcks dürften voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, erklärte die Kommission.
Praktikable Lösung
Unter bestimmten Bedingungen sollen Passagiere auch künftig nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle mit der Bordkarte größere Mengen an Getränken in Flughafengeschäften erwerben dürfen. Die derzeitigen Vorschriften zum Transport von Getränken in aufgegebenem Gepäck bestehen sollen bleiben sollten. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot bezeichnete die geplante Neuregelung als gelungenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen sowie den Bedürfnissen der Fluggäste und der Wirtschaft.
Den Ländern ist es freigestellt, schärfere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Vertreter von Luftfahrtgesellschaften reagierten zustimmend auf die Brüsseler Pläne. Ein Lufthansa-Sprecher sprach von einer "praktikablen Lösung". Mehrere Fluggesellschaften hatten sich gegen zu weitreichende Einschränkungen gewehrt, weil sie durch überzogene Sicherheitsauflagen erhebliche Verzögerungen bei der Abfertigung des Handgepäcks befürchteten. Die jetzt gefundene Regelung kommt insbesondere Geschäftsreisenden entgegen, die bei Kurzreisen innerhalb Europas meist nur Handgepäck mit sich führen.
Text: F.A.Z., 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 1
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