Luftfahrt

Nie mit Gaskartusche in den Jet

Von Rainer Schauer

Handgranaten und andere gefährliche Güter gehören nicht ins Bordgepäck

Handgranaten und andere gefährliche Güter gehören nicht ins Bordgepäck

23. Juni 2004 Wenn es nur um die sprichwörtlichen Nagelfeilen und -scheren ginge, die den Passagieren von den Flughafenkontrolleuren abgenommen werden - ja, dann wäre das Problem mit "Gefahrengütern" an Bord eines Flugzeuges kaum der Rede wert. Aber was Fluggäste in Koffern oder im Handgepäck in die Jets schleppen, läßt den Inspektoren gelegentlich kalte Schauer über den Rücken laufen. Da verstauen Urlauber in ihrem Koffer zum Beispiel ein ganzes Sortiment von Gaskartuschen für den Campingkocher. Da müsse nur eine Patrone undicht werden, dann könne sich in dem hermetisch abgeschlossenen Gepäckcontainer ein Gasluftgemisch bilden, das der Explosionskraft herkömmlichen Sprengstoffs nur wenig nachstehe, wissen die Fachleute.

Zwar warnen Behörden wie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Flughafenbetreiber und Vertreter von Fluggesellschaften immer wieder vor dem Transport gefährlicher Güter, aber kaum ein Passagier kennt die umfangreiche Liste dieser Gegenstände oder liest die Informationen. Dabei haben sich die Vorschriften noch verschärft. Das LBA weist alle Fluggäste "eindringlich darauf hin, daß seit dem 1. Februar 2004 auf Flügen, die von Deutschland ausgehen", fast achtzig verschiedene Produkte und Güter nicht mit an Bord der Flugzeuge genommen werden dürfen. Dabei unterscheidet das LBA zwei Kategorien: Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine und verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck.

Rattengift ist unerwünscht

Nicht in den Koffer gehören natürlich Granaten, Minen oder mit Propangas gefüllte Stahlflaschen. Aber auch "toxische oder infektiöse Stoffe einschließlich Rattengift" oder "infiziertes Blut" zählen zu den verbotenen Transportgütern, dergleichen Korrionsmittel, Quecksilber und Fahrzeugbatterien oder auch Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als siebzig Prozent. Auf der schwarzen Liste steht zudem die vor allem bei Frauen so beliebte Tränengasspraydose, die im Urlaub lästige Verehrer vom Leibe halten soll.

Daß sämtliche Feuerwaffen und deren Nachbildungen an Bord verboten sind, dürfte als Gemeinwissen bei den Passagieren vorausgesetzt werden. Harpunen, Armbrüste, Bolzenschußgeräte, Start- und Signalpistolen sowie Elektroschocker haben ebenfalls nichts in den Flugzeugkabinen zu suchen. Das gilt auch für "spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können". Darauf berufen sich die Kontrolleure an den Flughäfen, wenn sie die kleine Nagelfeile im Handgepäck oder das Schweizer Taschenmesser konfiszieren. Verboten sind in den Jet-Kabinen aber auch Sportgeräte, die durchaus als Waffe eingesetzt werden können: die scharf geschliffenen Kurven von Schlittschuhen zum Beispiel, der Eispickel von Bergsteigern, die Machete des Outdoor-Touristen oder die Ski- und Wanderstöcke von Nordic-Walking-Menschen.

Gummiknüppel braucht man nicht

Heimwerker, die in ihrem Häuschen auf Mallorca oder Teneriffa tätig werden wollen, müssen ebenfalls auf der Hut sein: Bohrer, Teppich- und Kartonmesser, Sägen, Zangen oder Schraubenzieher gehören nicht ins Handgepäck. "Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann", führt das LBA weiter aus, müsse gleichfalls am Boden bleiben. Dazu zählen ebenfalls bevorzugt Sportgeräte wie Base-, Softball-, Cricket-, Golf-, Lacrosse- und Hockeyschläger, aber auch Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billardstöcke und auch Angelruten. In die Kategorie der stumpfen Instrumente gehören ferner Schlagringe und -stöcke sowie Totschläger und Gummiknüppel. Diese Liste aus dem Horrorkabinett der Gewalt ließe sich noch erweitern, denn, so eine Stimme vom Frankfurter Flughafen, "bei Kontrollen werden Dinge gefunden, daß es selbst den Sicherheitsleuten den Atem verschlägt".

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.06.2004, Nr. 144 / Seite R2
Bildmaterial: dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche