Von Marcus Theurer und Johannes Winkelhage
10. April 2006 Die Mobilfunkbranche hat ein neues Lieblingsspielzeug. Die Netzbetreiber wollen das Fernsehen auf dem Handy populär machen und sich damit neue Umsatzmöglichkeiten erschließen. Voraussetzung dafür: ein frei empfangbares Signal für das Handy-TV muß verhindert werden. Daher fordern die Netzbetreiber hierzulande mit Nachdruck unter anderem eine Verschlüsselung eines künftigen Fernsehsignals für das Handy. Erst wenn ein Kunde bereit ist, einen Grundpreis - ähnlich dem für das Kabelfernsehen - zu zahlen, soll er mit seinem Gerät die Programme empfangen können. Im Gespräch sind nach Angaben aus Branchenkreisen derzeit Beträge zwischen 5 und 10 Euro.
"Den Netzbetreibern stehen erhebliche Investitionen für den Sendebetrieb und die Subventionierung der entsprechenden Mobiltelefone ins Haus. Daher müssen die Mobilfunkunternehmen einen Zugangspreis für die Freischaltung des Handy-TV auf den einzelnen Endgeräten vom Kunden erhalten", betont Isabel Tilly aus der Rechtsabteilung von Vodafone und fügt hinzu: "Eine Verschlüsselung des Signals ist daher zwingend notwendig, um einen solchen Dienst abrechenbar zu machen." Auch Markus Haas, Bereichsleiter Regulierung beim Netzbetreiber O2, fordert: "Die Netzbetreiber müssen die Möglichkeit haben, ihre Investitionen wieder zu verdienen."
Netzbetreiber wollen die Regie übernehmen
Um dies durchzusetzen, planen die vier Mobilfunkunternehmen den Betrieb einer gemeinsamen Plattform für den Sendebetrieb und wollen damit die Hoheit über die Ausstrahlung des Programms weitgehend in die eigenen Hände nehmen. Hierfür ist nach Angaben von Tilly die Gründung einer eigenen Gesellschaft geplant. Eine Anfrage über die kartellrechtlichen Fragen einer solchen Gesellschaft sei dem Bundeskartellamt schon übermittelt und ein entsprechender Fragebogen beantwortet worden. Während die Mobilfunkanbieter in ihrer künftigen Gesellschaft die Inhalte sammeln und Programme zusammenstellen, soll der eigentliche Netzbetrieb von der Telekom-Tochtergesellschaft T-Systems übernommen werden, die schon heute einen großen Teil ihres Umsatzes mit den Übertragungs-Dienstleistungen für Fernsehsender erwirtschaftet.
Im Gegensatz zu den bisherigen Fernsehangeboten auf dem Handy soll das künftige System wie der klassische Rundfunk funktionieren. Bisher nutzen die Netzbetreiber für die Übermittlung der schon angebotenen Fernsehprogramme auf dem Handy ihre schnellen UMTS-Datennetze. Dabei wird eine Datenverbindung zu jedem einzelnen Handy aufgebaut, was sehr viel Kapazität in den Netzen blockiert, daher teuer ist und bei stark steigenden Nutzerzahlen gar nicht mehr funktioniert.
Aus diesem Grund wollen die Anbieter künftig auf eine Digital-Video-Broadcasting for Handhelds (DVB-H) genannte Technik setzen, die ähnlich funktioniert wie das schon in vielen Regionen ausgebaute terrestrische Digitalfernsehen DVB-T. Bei DVB-H wird ein Fernsehsignal über eigene Sender gleichzeitig an alle Nutzer ausgestrahlt und so die Kapazität der UMTS-Netze geschont, in denen die Mobilfunkunternehmen lieber individuelle Datenanwendungen verkaufen wollen.
Konkurrierende Standards
Möglich ist das Handy-TV auch über ein DMB (Digital Multimedia Broadcasting) genanntes System, das - im Gegensatz zu DVB-H - schon fast bundesweit verfügbar ist. DMB ist allerdings auf maximal 5 Fernsehkanäle begrenzt - zuwenig, finden die Netzbetreiber und setzen unisono auf ein DVB-H-Netz. Einzig der Service-Provider Debitel hat angekündigt, in Kürze mit einem DMB-Programm an den Start zu gehen, und wird dafür auch einen Grundpreis von etwa 10 Euro erheben.
In den DVB-H-Netzen hingegen könnten rund 20 Kanäle ausgestrahlt werden. Bisherige Überlegungen der Netzbetreiber gehen dahin, rund 9 dieser Kanäle mit normalen Fernsehprogrammen zu belegen und weitere 5 Kanäle an Bezahlfernsehsender mit Inhalten von Erotik bis Sport zu vergeben.
Hierfür müßte der Nutzer dann zusätzliche Kosten in Kauf nehmen, wenn er die Programme sehen will. Vier weitere Kanäle sollen dann für jeweils ein Spezialprogramm der einzelnen Netzbetreiber vorgesehen werden. Hier könnten die Anbieter zum Beispiel Programme unterbringen, für die sie allein die Rechte erworben haben. So hat zum Beispiel T-Mobile die Rechte an der Übertragung einiger Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft erworben.
Lizenzen sind beantragt
Bis das Handy-TV auf den Mobiltelefonen der Kunden landet, müssen die Netzbetreiber jetzt vor allem rundfunkrechtliche Verfahren bestehen. So müssen sie in jedem Bundesland eine Sendelizenz für die DVB-H-Plattform beantragen. In den nördlichen Bundesländern laufen die Vergabeverfahren für diese Lizenzen inzwischen, und es wird damit gerechnet, daß hier in den nächsten zwei Monaten eine Entscheidung fällt.
Für diese Lizenzen haben sich die vier Netzbetreiber bei den Landesmedienanstalten jeweils einzeln beworben. Wie zu hören ist, findet sich der Grund hierfür allerdings allein in der noch nicht abgeschlossenen kartellrechtlichen Prüfung einer gemeinsamen Gesellschaft.
Hans Hege, der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), unterstützt die Verschlüsselungspläne der Mobilfunkbetreiber. "Das ist zur Refinanzierung der notwendigen Vorinvestitionen nötig, anders wird DVB-H nicht funktionieren", sagte Hege.
Sollten die Mobilfunkanbieter die Rundfunklizenzen erhalten, wären die anderen Bewerber, darunter die Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD) aus Düsseldorf oder die Neva GmbH, eine Gesellschaft des Pixelpark-Gründers Paulus Neef, außen vor, da derzeit keine über eine Lizenz hinausgehenden Frequenzkapazitäten für solche Sender zur Verfügung stehen.
Regulierung soll zurückgefahren werden
Neben der Verschlüsselung, die ein Abrechnungssystem ermöglicht, haben die Netzbetreiber nach Angaben von Tilly aber noch weiter gehende Forderungen. So soll das Handy-TV aus der klassischen Rundfunkregulierung durch den Rundfunkstaatsvertrag in Teilen entlassen werden. So könnten zum Beispiel zu strikte Vorgaben für die Belegung der Kanäle mit einzelnen Programmen - wie sie zum Beispiel in den Kabelnetzen üblich sind - die Entwicklung dieses neuen Marktes behindern. Auch sei es notwendig, eine bundeseinheitliche Vergabe an einen Plattformbetreiber zu erreichen, da sonst ein bundesweites Geschäftsmodell für das Handy-TV nicht erreichbar sei. Zudem solle das komplexe Vergabeverfahren der 15 Landesmedienanstalten vereinheitlicht werden, um in allen Ländern schnell zu einer Lizenzvergabe zu kommen.
Mit der zersplitterten und aus den Rundfunkgebühren der Bürger finanzierten deutschen Fernsehaufsicht haben freilich die deutschen Privatsender schon seit den achtziger Jahren zu kämpfen. Versuche, den teuren Kontroll- und Genehmigungsapparat zu vereinheitlichen und zu verschlanken, sind bislang freilich immer im Sande verlaufen. Zu stark waren bislang die Standortinteressen der Bundesländer.
Auf entschiedenen Widerstand stoßen unterdessen die Verschlüsselungspläne für das Handy-TV bei der öffentlich-rechtlichen ARD. "Wir werden einer Verschlüsselung auch bei DVB-H nicht zustimmen", kündigte ein ARD-Sprecher an. "Die Zuschauer bezahlen für die ARD-Programme bereits mit ihren Rundfunkgebühren", sagte er. Eine Verschlüsselung, um ein weiteres Entgelt verlangen zu können, komme deshalb nicht in Frage. Die ARD und der Schwesterkanal ZDF verweigern auch im digitalen Kabel- und Satellitenfernsehen anders als die großen Privatsendergruppen RTL und Pro Sieben Sat.1 die Verschlüsselung ihrer Programme.
Keine zusätzliche Rundfunkgebühr
Das ZDF zeigt sich dagegen zumindest bei DVB-H flexibler. "Daß sich die Zuschauer dafür freischalten lassen müssen, ist für uns akzeptabel", sagte ein Sprecher. Auch daß die Netzbetreiber eine Gebühr für die technische Übertragung der Programme verlangten, sei nachvollziehbar. "Im Kabelfernsehen bezahlen Sie als Zuschauer schließlich Ihren Netzbetreiber", sagte er. Doch poche auch das ZDF darauf, daß für seine Programme darüber hinaus nichts bezahlt werden müsse. "Eine Extragebühr für das ZDF auf dem Handy wird es nicht geben", sagte der Sprecher.
Für die Netzbetreiber sind die Programme von ARD und ZDF allerdings wichtig. Beide verfügen über hochattraktive Inhalte. So sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führend bei der Übertragung der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft im frei empfangbaren Fernsehen. Die ARD mischt zudem mit ihrer "Sportschau" auch bei der Übertragung der Fußball-Bundesliga mit. Anders als wohl die Privatsender stellen sie zudem ihre Programme für das Handy-TV kostenlos zur Verfügung: "Unsere Programme gibt es für die Betreiber für lau, aber dafür dürfen sie dann auch kein zusätzliches Geld von den Zuschauern verlangen", heißt es beim ZDF.
Eine zusätzliche Rundfunkgebühr wird für den Handy-TV-Kunden im übrigen nicht fällig: Erst wenn er kein anderes Fernsehgerät hat, muß er für das Handy an die GEZ zahlen.
Text: F.A.Z., 10.04.2006, Nr. 85 / Seite 21
Bildmaterial: AP
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