Offene Wlan-Netze

Mein Internet ist dein Internet

Von Hendrik Wieduwilt

Mit entsprechender Hardware kommt man dann ins Internet

Mit entsprechender Hardware kommt man dann ins Internet

29. Juli 2009 

Die Idee ist bestechend: Jeder Kunde lässt Kapazitäten ungenutzt, wenn er einen pauschal bezahlten Internetzugang (Flatrate) nicht unentwegt nutzt. Selbst hartgesottene Surfer sind gelegentlich außer Haus - und in dieser Zeit könnte jemand anders den brachliegenden Anschluss nutzen. „Bandbreite teilen“, heißt das bei der Firma Fon. Dessen Gründer Martin Varsavsky, der sich selbst als Philanthrop und Idealist versteht, machte diese Idee zum Prinzip für eine nach eigenen Angaben inzwischen 700.000 Mitglieder umfassende Internetgemeinde. Das Unternehmen spricht den Idealismus vieler internetaffiner Menschen an. Doch zugleich verschwimmen einmal mehr die Verantwortlichkeiten im Netz.

Technisch funktioniert das Teilen durch einen besonderen Router, der über Funk (W-LAN) Computer mit dem Internet verbindet. Ein Kunde etwa der Deutschen Telekom kauft sich bei Fon dieses Gerät und teilt das Funksignal auf - eines nutzt er selbst, das andere stellt er der Fon-Gemeinde zur Verfügung. Drei Klassen von registrierten „Foneros“ werden unterschieden, deren Namen der Netzwelt entnommen sind: Der „Linus“ bietet sein Funknetz kostenlos an und darf dafür auch den Zugang von anderen Foneros nutzen. Dieses Prinzip des Teilens hat der finnische Programmierer Linus Torvalds für das kostenfrei nutzbare Betriebssystem Linux festgelegt. Der „Bill“ hingegen - offenbar an den von Linux-Fans oft als profitgierig verspotteten Microsoft-Gründer Bill Gates gelehnt - verkauft seinen Anschluss über Tagestickets im Netzwerk Fon. Wer sich nur bei Foneros einkauft, ohne selbst einen Zugang freizugeben, heißt schlicht „Alien“.

Wachstum von 10 Prozent für mobile Datendienste

„Bandbreite teilen”, heißt das bei der Firma Fon

„Bandbreite teilen”, heißt das bei der Firma Fon

Die Nachfrage nach standortunabhängigem Internet gedeiht: Der Branchenverband Bitkom rechnet mit einem Wachstum von 10 Prozent für mobile Datendienste in den Jahren 2009 und 2010. Das liegt nach Angaben des Verbandes auch an modernen Handys, die zum mobilen Surfen einladen. So hat Apple zwischen April und Juni siebenmal so viele iPhones verkauft wie im Vorjahr. Doch wer mit dem Handy viel im Internet unterwegs ist, wird mit der Bandbreite auch heutiger Handynetze nicht zufrieden sein. Videos in hoher Qualität etwa erfordern nach wie vor einen fest installierten Zugang. Öffentliche Funknetze mit Festnetzverbindung können diese Bandbreite aber liefern.

Doch auf dem Markt für diese „Hotspots“ ist es inzwischen „ruhig geworden“, sagt Markus Schaffrin vom Branchenverband Eco. Er schätzt, dass etwa 80 Prozent der Hotspots in Deutschland von der Telekom betrieben werden. Deren Tochtergesellschaft T-Mobile betreibt hier nach eigenen Angaben 8000 Hotspots. Das Teilen von Bandbreite über Funk war früher ein wichtiges Thema für die etablierten Anbieter, berichtet Schaffrin. Allerdings hätte es Probleme technischer Art gegeben: Roaming und Login ins W-LAN verschiedener Betreiber, also die Anmelde- und Abrechnungsvorgänge, seien kompliziert. Hier ist Fon der lachende Dritte: Die Abrechnung der Tagestickets erfolgt unabhängig vom Anbieter nur über die Internetseite von Fon.

SEK stürmt falsche Wohnung

Fon ist der größte, aber nicht der einzige Betreiber eines solchen offenen W-LAN-Netzes in Deutschland. Der Berliner Freifunk etwa wird von einem gemeinnützigen Verein betrieben. Das gemeinsame Ziel beim „W-LAN-Sharing“: Menschen günstig miteinander und mit dem Internet verbinden. Die Ideale von Freifunk, Opensource-Software, aber auch der Wikipedia und sogar Dateitauschbörsen wie Piratebay klingen ähnlich: freie Nutzung für viele von vielen, wodurch die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt. Und das Recht kann hier wie dort mit der Entwicklung kaum Schritt halten.

Das musste im Dezember vergangenen Jahres ein 38jähriger Mann in Recklinghausen feststellen, als das Spezialeinsatzkommando (SEK) durch seine Haustür stürmte. Die Polizei hatte von einer Amokdrohung erfahren, die von seinem Anschluss aus abgesetzt wurde - doch dahinter steckte sein Nachbar, der das offene Funknetz mitgenutzt hatte.

Ein Freifunker in Ostdeutschland wollte wiederum ländliche Gegenden ans Internet anbinden, berichtet der Kölner Anwalt Christian Solmecke. Der Funker nutzte dazu seinen Telekomanschluss und leitete grob gesagt dessen Funksignal weiter an etwa 20 andere Nutzer. Eines Tages erhielt er ein Anwaltsschreiben wegen illegaler Musikdownloads. Täterin war diesmal die Tochter eines der 20 Nutzer. Zum Verhängnis wurde auch hier, dass alle Nutzer eines W-LAN dieselbe Kennung im Netz hinterlassen. Wer letztlich aber haftet, ist oft eine Frage des Gerichts. Manche Funknetzbetreiber installieren allerdings inzwischen selbst Netzsperren im Sendegerät (Router) - eine in der Internetgemeinde sicher wenig willkommene Regelung.

„Offenes W-LAN ist in Deutschland faktisch verboten“

Tolerant zeigte sich bislang das Oberlandesgericht Frankfurt: Es lässt W-LAN-Betreiber erst haften, wenn diesem konkrete Missbrauchsanzeichen vorliegen. Doch die Richter stützten sich dabei auf ihre eigene Rechtsprechung, die nun allerdings durch den Bundesgerichtshof in der „Halzband“-Entscheidung kassiert wurde: Die Richter ließen nämlich den Inhaber eines Ebay-Kontos für den Rechtsverstoß seiner Ehefrau haften. „Offenes W-LAN ist in Deutschland faktisch verboten“, schließt Solmecke resignierend. Denn Betreiber solcher privater Funknetze könnten Missbrauch nie ausschließen.

Die Zugangsanbieter wie die Telekom selbst hingegen sind als neutrale Dienstleister von der Haftung zunächst freigestellt. Theoretisch könnte dieses Privileg auch für Freifunker greifen - doch dann müssten diese auch denselben Pflichten nachkommen: etwa der kostspieligen Vorratsdatenspeicherung, aber auch datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Die freien Funker pickten sich die Rosinen heraus, lautet daher hinter vorgehaltener Hand der Vorwurf der traditionellen Internetanbieter. Ihnen wird vom Gesetzgeber seit Jahren mehr Verantwortung für Rechtsverstöße im Netz zugeschoben.

Dass kürzlich Richter des Kölner Oberlandesgerichts das Geschäft von Fon „schmarotzend“ nannten, dürfte daher Emotionen einer Branche unter Druck widerspiegeln. Sollte der Bundesgerichtshof die Kölner Ansicht teilen, wären kommerzielle offene Netze nur nach Einigung mit den Betreibern möglich. Von diesem wettbewerbsrechtlichen Urteil sind W-LAN-Idealisten nicht betroffen - jedenfalls, solange sie keine „Bills“ sind. Sie müssen sich allerdings fragen, wie viel Verantwortung sie für Ideale und mobiles Internet übernehmen wollen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: fon, Thomas Nybergh

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