Fernseh-Razzia

Der lange Atem des Bundeskartellamts

Den Empfang...

Den Empfang...

20. Juni 2007 

Der Besuch kam unangemeldet und in Mannschaftsstärke. Rund 30 Beamte von Bundeskartellamt und Polizei durchsuchten am Dienstag die Büros der beiden Privatfernsehkonzerne RTL in Köln und Pro Sieben Sat.1 in München. Sie beschlagnahmten umfangreiche Unterlagen. Die Fahnder prüften „einen Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei der Vermarktung von Fernsehwerbung“, teilte Pro Sieben Sat.1 am späten Nachmittag per Ad-hoc-Mitteilung eilig mit. Man sei sich aber keines Fehlverhaltens bewusst.

Die beiden Marktführer im Privatfernsehen sind ebenso wie andere deutsche Medienkonzerne Ärger mit der Bonner Behörde gewohnt. Wohl in keiner anderen Branche hat das Kartellamt in den vergangenen fünf Jahren so viele Milliardenübernahmen und Großprojekte torpediert wie im deutschen Fernsehmarkt (siehe Chronik). Bei zahlreichen Spitzenmanagern hat sich die Wut auf die „Alles-Verbieter“ vom Rhein angestaut. Sein Unternehmen werde vom Kartellamt regelrecht „eingemauert“, klagte Springer-Chef Mathias Döpfner schon vor anderthalb Jahren und sprach damit vielen Unternehmenschefs im Mediengeschäft aus der Seele. Kurz darauf verboten ihm die Beamten erwartungsgemäß den Kauf von Pro Sieben Sat.1.

Hängepartie geht wohl weiter

... stört das Kartellamt

... stört das Kartellamt

Derzeit haben die Kartellfahnder mit Pro Sieben Sat.1 und seinem Hauptkonkurrenten RTL nicht nur die beiden Marktführer im frei empfangbaren Privatfernsehen im Visier. Auch die beiden großen deutschen Bezahlsender Premiere und Arena hängen in Bonn fest. Beide versuchen seit Monaten, doch noch das Plazet der Wettbewerbsaufseher für eine weitreichende Kooperation zu bekommen. Bis Samstag wollen sie dem Kartellamt Vorschläge unterbreiten, um dessen Bedenken zu zerstreuen. Doch eine rasche Entscheidung gilt als unwahrscheinlich. Voraussichtlich werde die Behörde erst einmal weitere Prüfungen vornehmen.

Für Premiere und Arena geht die Hängepartie deshalb wohl vorerst weiter. Die beiden stark von der Bundesliga abhängigen Sender hoffen auf eine Entscheidung bis zum Start der neuen Fußballsaison im August. Doch in den Bonner Amtsstuben gehen die Uhren anders: „Wir machen unsere Entscheidung nicht vom Terminplan der Bundesliga abhängig“, ließ eine Behördensprecherin schon vor Wochen wissen.

Werbevermarkter kontrollieren 85 Prozent des Marktes

Dass die Kartellbeamten einen langen Atem haben, beweisen sie auch mit ihrer jüngsten Großrazzia gegen RTL und Pro Sieben Sat.1. Seit fast zwei Jahren sammeln sie Informationen über das Geschäftsgebaren der beiden Branchenriesen im Geschäft mit Fernsehwerbung. Misstrauisch wurde die Behörde schon bei der Prüfung der Übernahmepläne von Springer für Pro Sieben Sat.1 im Herbst 2005. Ihr Verbot des Milliardengeschäfts begründete das Amt später unter anderem damit, dass wegen der Dominanz der beiden Marktführer ohnehin kaum Wettbewerb im Fernsehwerbemarkt herrsche. Ad acta gelegt haben die Beamten das Thema danach nicht. Sie ermittelten weiter. Pro Sieben und RTL gaben sich am Mittwoch zwar überrascht von den Durchsuchungen. Doch in der Werbebranche heißt es, schon vor vielen Monaten habe das Kartellamt Fragebögen an die Sendergruppen und Mediaagenturen verschickt. Die Auskünfte fielen offenbar unbefriedigend aus.

Tatsächlich kontrollieren die beiden Großen über ihre Werbevermarkter Sevenone Media (Pro Sieben) und IP Deutschland (RTL) mehr als 85 Prozent des brutto über 8 Milliarden Euro schweren deutschen Fernsehwerbemarkts. „Da haben Sie als Unternehmen, das Werbung schalten will, nicht viele Alternativen“, beklagt Joachim Schütz, Geschäftsführer der Organisation Werbetreibende im Markenverband (OWM). „Dass uns diese Situation nicht gefällt, ist klar.“

„Nicht beliebig Rabatte geben“

Argwöhnisch haben das Kartellamt unter anderem sogenannte Share Deals gemacht, die in der Branche üblich sind. Die Sender geben dabei Rabatte, wenn sich die Mediaagenturen als Großeinkäufer von Werbezeiten verpflichten, einen bestimmten Anteil ihres Budgets im eigenen Programm zu plazieren. Je höher der Anteil, um so größer der Preisnachlass. „Als marktbeherrschendes Unternehmen darf man nicht beliebige Rabatte geben“, sagt eine Kartellamtssprecherin. Ansonsten könnten kleinere Sender im Rennen um die Werbegelder unfair benachteiligt werden. So kündigte erst kürzlich der auf Naturdokumentationen spezialisierte Kleinsender Terranova an, den Sendebetrieb einzustellen. Einer der Gründe dafür sei „das mengen- und rabattgetriebene System der Mediabuchungen“.

Die Marktführer nicht nur im Fernseh-, sondern auch im Kabelnetz- und Satellitenfernsehgeschäft fühlen sich gleichwohl seit Jahren von den Wettbewerbshütern unfair behindert. Kritik kommt auch von Wettbewerbsökonomen. „Die Art und Weise wie das Kartellamt hier in den Wettbewerb eingreift, hat strukturkonservierende Wirkung“, sagt der Kölner Volkswirtschafts-Professor Carl Christian von Weizsäcker. Notwendige Anpassungen der Unternehmen an neue Herausforderungen würden von Amts wegen unterbunden. Der frühere Vorsitzende der Monopolkommission hat vor fünf Jahren selbst für Liberty ein Gutachten geschrieben, in dem er vergeblich für die Pläne der Amerikaner im deutschen Kabelmarkt warb.

Kartellanwälte schütteln auch über eine mitunter wenig stringente Spruchpraxis der Wettbewerbsaufseher den Kopf. So winkten diese vor einem Jahr überraschend die Komplettübernahme des Nachrichtensenders n-tv durch RTL durch und stärkten damit faktisch das kurz zuvor selbst beklagte Oligopol im Fernsehwerbemarkt. In der RTL-Zentrale konnten sie ihr Glück über die unverhoffte Kehrtwende kaum fassen. Manchmal hat das Kartellamt eben selbst für Fernsehmanager schöne Überraschungen parat.

Chronik: Weichenstellungen des Kartellamts im TV-Markt

25. Februar 2002

Verbot der Übernahme von rund der Hälfte des deutschen Fernsehkabelmarktes durch den amerikanischen Konzern Liberty Media.

25. August 2004

Verbot der Übernahme der beiden Kabelgesellschaften Ish und Iesy durch den Marktführer Kabel Deutschland (KDG).

16. Januar 2006

Verbot der Übernahmen von Pro Sieben Sat.1 durch den Axel Springer Verlag.

12. April 2006

Genehmigung der kompletten Übernahme der Nachrichtensenders n-tv durch RTL.

5. Dezember 2006

Nach Widerstand des Kartellamts stoppt Pro Sieben Sat.1 die Pläne zur Einführung einer Programmverschlüsselung im Satellitenfernsehen.

18. April 2007

Auf Druck des Kartellamts legen die Bezahlsender Premiere und Arena ihre Vertriebskooperation auf Eis.

Quelle: F.A.Z.-Archiv

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: DDP, dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2010.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Nutzen Sie den Jobmessenger von FAZjob.NETals persönlichen Suchassistenten und finden Sie den Job der wirklich zu Ihnen passt. Jetzt kostenlos registrieren!

19.03.2010 | 23:04
Name Kurs in %
DAX 5.982,43 −0,50%
TecDAX 818,94 −0,60%
MDAX 7.961,46 −0,32%
SDAX 3.785,76 −0,23%
REX 382,34 −0,03%
Eurostoxx 50 2.897,95 −0,54%
Dow Jones 10.742,00 −0,35%
Nasdaq 100 1.932,43 −0,59%
S&P500 1.159,90 −0,51%
Nikkei225 10.824,70 +0,75%
EUR/USD 1,3531 −0,57%
Rohöl Brent Crude 79,88 $ −1,96%
Gold 1.105,50 $ −1,54%
Bund Future 123,18 € +0,13%
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche