Arbeitsplatz

Heikle Ausflüge ins Internet

Von Philipp Grüll

07. August 2007 Es war einmal ein Mitarbeiter der Firma Merck, der hatte ein einsames Herz in der Brust und einen Internetzugang im Büro. Tagein, tagaus ging er konzentriert seiner Arbeit nach. Manchmal aber blickte er auf und dachte: Eigentlich müsste es dort draußen Millionen anderer einsamer Büro-Herzen geben. Eines Tages öffnete er dann ein neues Browserfenster und begab sich auf die Suche. In einem Chatroom fand er sie. Der Kontakt wurde intensiver, blieb nicht virtuell.

Doch irgendwann wollte er nicht mehr so wie sie. Getroffen sann sie nach Rache, griff zum Telefonhörer, rief seinen Abteilungsleiter an und wies diesen darauf hin, dass sein Mitarbeiter während des vergangenen halben Jahres nichts anderes getan habe, als mit ihr zu chatten. Dem Mann mit dem einsamen Herzen trug dies umgehend eine Abmahnung des Arbeitgebers ein. Kein Einzelfall, sogenanntes Fremdsurfen ist ein brisantes Thema in vielen Unternehmen.

Abmahnungen und Kündigungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat vor kurzem rund 600 Betriebs- und Personalräte zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz befragt. Das Ergebnis: In mehr als der Hälfte der Betriebe sprach die Geschäftsleitung schon Ermahnungen oder Abmahnungen wegen Surfens im Netz aus, in acht Prozent der Unternehmen kam es deshalb sogar zu Kündigungen. Dennoch: Knapp 60 Prozent der Firmen dulden private Online-Nutzung in Maßen, solange sie den betrieblichen Ablauf nicht stört – die R+V Versicherung in Wiesbaden zum Beispiel oder Opel in Rüsselsheim.

Und auch Merck. „Das gehört bei uns zur Unternehmenskultur“, sagt ein Betriebsrat. Der Pharmakonzern verstehe sich als fortschrittliche Firma, deren Beschäftigten es möglich sein solle, sich Informationen auf jede mögliche Art und eigenverantwortlich zu beschaffen. Deshalb sei private Internetnutzung bei Merck offiziell erlaubt. „Wir sind damit bisher nicht schlecht gefahren“, sagt der Betriebsrat. Allerdings sei er sich dessen bewusst, dass die Regelung auf wackligen Füßen stehe und kippen könnte, wenn mehr Mitarbeiter während der Dienstzeit im Netz nach amourösen Abenteuern oder gar nach strafrechtlich relevanten Inhalten suchten. „Wir können nur hoffen und beten, dass keiner Mist macht.“

In anderen Firmen – insbesondere in der Rüstungsbranche – will man sich auf Hoffen und Beten nicht verlassen. Bei Carl Zeiss Optronics in Wetzlar zum Beispiel, wo U-Boot-Periskope und Infrarot-Zielsysteme hergestellt werden, ist privates Surfen laut Betriebsrat Dieter Grothe vollständig untersagt. Doch auch bei einem Verbot bleiben viele Fragen offen: Wo beginnt eigentlich private Internetnutzung?

„Die Rechtslage ist konfus“

Bei virtuellen Romanzen während der Arbeitszeit mag die Lage eindeutig sein. Was aber gilt, wenn ein Mitarbeiter mal eben eine Zugverbindung oder die Telefonnummer eines Arztes heraussuchen will? Darf er dies während der Arbeitszeit, muss er bis zur Mittagspause warten, oder riskiert er in jedem Fall eine Abmahnung? Was ist mit einem Betriebsrat, der die Seite seiner Gewerkschaft aufruft? Und wie ist es juristisch zu bewerten, wenn jemand an seine Firmenadresse eine E-Mail mit privatem Inhalt geschickt bekommt und diese nichtsahnend öffnet?

„Die Rechtslage ist konfus“, sagt der Jurist Peter Wedde. Das liege zum einen daran, dass sich die Rechtsprechung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz ständig weiterentwickle. Zum anderen seien dafür unterschiedliche Rechtsquellen relevant: Grundsätzlich gelten im Betrieb nach Angaben des Arbeitsrechtlers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sobald aber eine Firma ihren Beschäftigten die private Internetnutzung erlaube, sei ergänzend das Telekommunikationsgesetz anzuwenden.

Das Unternehmen werde dann rechtlich wie ein Online-Provider behandelt, und die Geschäftsleitung müsse gegenüber ihren Mitarbeitern dieselben Datenschutz-Bestimmungen beachten wie T-Online, Arcor oder Freenet gegenüber ihren Kunden. Wedde, der einen Lehrstuhl an der Frankfurter Fachhochschule innehat, fordert vom Gesetzgeber eine eindeutige rechtliche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz. „Unternehmern und Betriebsräten würde das eine Menge Arbeit ersparen“, sagt er. Und beide Seiten bekämen mehr Klarheit: darüber, was sie dürften, was nicht und welche Sanktionen sie zu erwarten hätten.

Programm zur Überwachung aller PC-Aktivitäten

Denn nicht nur Mitarbeiter, auch manche Unternehmer oder Geschäftsführer bewegen sich beim Thema Internetnutzung auf dünnem Eis. „Bei Mittelständlern besonders beliebt“ ist die Software „Orvell Monitoring 2007“, wie Carsten Rau von der Saarbrücker Herstellerfirma Protectcom sagt. Das Programm wurde laut Produktinformation entworfen „zur vollständigen visuellen Überwachung aller PC-Aktivitäten – ausführlich bis zum letzten Tastenanschlag“. Rau zufolge kann der Chef damit auf seinem Monitor mit geringer Zeitverzögerung sehen, was seine Mitarbeiter auf ihrem Bildschirm treiben.

Außerdem zeichne das Programm sämtliche Aktionen eines Arbeitstages auf und gebe diese im Zeitraffer wieder. Der Chef könne sich so ein detailliertes Bild von der jeweiligen Arbeitsleistung verschaffen, ein detailliertes und authentisches Bild. Denn: „Wird der unsichtbare Modus aktiviert, merken die Mitarbeiter davon nichts.“ Rau zufolge beschert die Software seinem Unternehmen seit 2001 jährlich zweistellige Zuwachsraten, auf etwa 100.000 Firmen-Computern in Deutschland sei sie installiert. Er weist zwar darauf hin, dass die Mitarbeiter über den Einsatz des Programms informiert werden müssten, aber gibt zu: „Sie können natürlich nicht überprüfen, ob das gemacht wird.“

„Da tickt eine Bombe“, meint Wedde. Gerade die Geschäftsführer und IT-Abteilungen kleinerer Firmen seien sich oft nicht darüber im Klaren, dass auf den Bruch des Telekommunikationsgeheimnisses bis zu fünf Jahre Gefängnis stünden. Vor Gericht wurde nach seinen Angaben bislang noch kein derartiger Fall verhandelt, doch sei es nur eine Frage der Zeit, bis der erste heimlich schnüffelnde Chef verurteilt werde.

Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen

Und unabhängig davon, ob die Mitarbeiter Bescheid wüssten oder nicht – allein der Einsatz von Kontrollsoftware, die im Verborgenen jede Aktion aufzeichnet, ist nach Weddes Meinung „höchstwahrscheinlich strafrechtlich relevant“. Denn auch bei einem Teil der Kommunikation innerhalb eines Unternehmens greifen nach seinen Angaben der Datenschutz und das Telekommunikationsgeheimnis: etwa bei Mails an Werksarzt, Mobbingbeauftragten oder Betriebsrat.

Auch für die Frankfurter Industrie- und Handelskammer ist die private Internetnutzung „ein schwieriges und vieldiskutiertes Thema“, wie Hans Petermann von der Abteilung Recht und Steuern sagt. „Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen für bezahlte Arbeitszeit keine Leistung bekommt – auch wenn es sich nur um zehn Minuten am Tag handelt.“

Andererseits leide unter Verboten und Kontrollen das Klima im Betrieb. Empfehlungen, wie mit privatem Surfen umzugehen sei, will sein Verband deshalb nicht geben. Das müsse jedes Unternehmen für sich entscheiden, denn letztlich sei dies eine Frage des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter, der Vernunft und des Vertrauens.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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