13. September 2006 Verbände, Steuerzahler und Politik haben den Beschluß der ARD kritisiert, für internetfähige Computer eine Rundfunkgebühr von zunächst 5,52 Euro pro Monat zu erheben. Die Gebührenerhebung kann vernünftigerweise nicht über die Geräte erfolgen, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert in Bochum. Vielmehr müsse ein neuer Ansatz gesucht werden, um die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zu sichern.
Wer einen internetfähigen PC besitzt, soll von 2007 an eine GEZ-Gebühr von 5.52 Euro zahlen. Das beschlossen die ARD-Intendanten, das ZDF soll einverstanden sein. Bei der Gebühr handele es sich lediglich um die allgemein übliche Grundgebühr für Hörfunk, betonten die ARD-Intendanten auf ihrer Tagung in Schwerin. Die Gebühr solle wegfallen, wenn bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät im Haushalt oder Unternehmen vorhanden sei.
Scharfe Kritik von allen Seiten
Die Gebühr solle wegfallen, wenn bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät im Haushalt oder Unternehmen vorhanden sei. Auf scharfe Kritik stieß der Beschluß der ARD-Intendanten bei Vertretern von Politik und Wirtschaft.
Es sei nicht zielführend, immer neue Gebühren auf technische Innovationen einzuführen, sagte Lammert. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) kritisierte, die Rundfunkgebühr werde mit künstlichen Argumenten auf immer mehr Geräte ausgeweitet. Freiberufler und Kleinbetriebe werden nun für ihre PCs abkassiert, so Geschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Er rief die Ministerpräsidenten auf, den Plan zu stoppen.
Steuerzahlerbund: Völlig absurd
Auch der Bundesverband der Selbständigen und der Bund der Steuerzahler forderten die Ministerpräsidenten auf, das Vorhaben zu kippen. Steuerzahlerbund-Präsident Karl Heinz Däke nannte die Gebührenpflicht für internetfähige Computer völlig absurd.
Die Verantwortlichen müssen endlich einsehen, dass Unternehmen ihre betrieblich genutzten Computer oder Mobiltelefone nicht zum Radiohören oder Fernsehen anschaffen, sondern um damit zu arbeiten, erklärte er in Berlin.
Für Empfang über PC zunächst keine Gebührenpflicht
Für einen Fernsehempfang über den PC ist zunächst keine Gebührenpflicht vorgesehen. Während über das Internet bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live zu empfangen seien, könne für das mangelhafte Video-Streaming von Fernsehprogrammen gegenwärtig keine Gebühr erhoben werden. Im Internet werde die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall sei, sagten die ARD-Intendanten. Das ZDF trägt diese Position nach Angaben eines Sprechers mit.
Entscheiden über die PC-Gebühr werden die Länder auf der Tagung der Rundfunkkommission am 21. und 22. September. Auf die meisten Privathaushalte, die bereits die Monatspauschale für Fernseher und Radio von 17,03 Euro zahlen, kommen keine weiteren Kosten zu. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder gelten Computer mit Internetanschluss von 2007 an als Rundfunkgeräte und unterliegen damit der Gebührenpflicht. Das wird vor allem von Unternehmen kritisiert, die keine Radios oder Fernseher haben und deshalb bisher keine Gebühr zahlen müssen.
Text: FAZ.NET mit Material von Reuters und AP
Bildmaterial: dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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