12. Juli 2006 Der Softwarekonzern Microsoft muß ein Zwangsgeld von 280,5 Millionen Euro zahlen, weil er die gegen ihn im März 2004 von der Europäischen Kommission verhängten Auflagen nicht eingehalten hat. Mit dieser Entscheidung vom Mittwoch versucht die Brüsseler Behörde erstmals in der Geschichte der europäischen Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsauflagen durch ein weiteres Bußgeld zu erzwingen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte in Brüssel, kein Unternehmen stehe über dem Gesetz. Die Verhängung der Auflagen liege nunmehr über zwei Jahre zurück, vor anderthalb Jahren habe das Europäische Gericht Erster Instanz entschieden, daß Microsofts Klage dagegen keine aufschiebende Wirkung habe. Ich bedaure zutiefst, daß Microsoft sein rechtswidriges Verhalten nach so langer Zeit fortsetzt. Es bleibe ihr nichts anderes übrig, als das Zwangsgeld zu verhängen. Das Unternehmen kündigte an, gegen die Entscheidung zu klagen.
1,5 Millionen Euro täglich
Die Kommission hatte gegen Microsoft im März 2004 ein Bußgeld von 497 Millionen Euro verhängt. Der Konzern war außerdem verpflichtet worden, die vollständigen und genauen Schnittstelleninformationen zu seinem Betriebssystem Windows offenzulegen. Diese Auflage sollte konkurrierenden Softwareherstellern die Entwicklung eigener Produkte ermöglichen, die optimal mit Windows in einem Netz zusammenarbeiten können. Sie war laut Kommission bis zum 20. Juni dieses Jahres nicht erfüllt. Ob die weitere Auflage, die Informationen zu angemessenen Konditionen weiterzugeben, also keine überhöhten Lizenzgebühren zu erheben, erfüllt ist, läßt sich nach Kommissionsangaben erst feststellen, wenn die Informationen zur Verfügung stehen. Damit begründet die Kommission, daß sie den im Dezember 2005 angedrohten Rahmen für das Zwangsgeld von 2 Millionen Euro täglich vorerst nicht voll ausschöpft und Microsoft nur 1,5 Millionen Euro täglich auferlegt. Die Summe von 280,5 Millionen ergibt sich aus der Multiplikation mit der Zahl der Kalendertage zwischen dem 15. Dezember 2005 - damals hatte Brüssel die Nichteinhaltung der Auflagen erstmals offiziell festgestellt - und dem 20. Juni 2006.
Microsoft hat sich unterdessen verpflichtet, die notwendigen Informationen bis zum 24. Juli in Brüssel vorzulegen. Die Zahlung des Zwangsgeldes bleibt davon unberührt. Derzeit arbeiteten 300 Fachleute an der Vorbereitung der verlangten Dokumentation, teilte Microsoft-Chefjurist Brad Smith mit. Es sei unverständlich, daß die Kommission das Zwangsgeld in dieser Höhe und zum jetzigen Zeitpunkt verhänge, da das Unternehmen nun vorbildlich mit der Behörde zusammenarbeite. Microsoft führt ins Feld, man habe die Auflagen immer erfüllen wollen, von Brüssel aber lange Zeit nicht klar mitgeteilt bekommen, welche Informationen gebraucht würden. Seitdem dies dem Unternehmen im April genau mitgeteilt worden sei, arbeite Microsoft mit Hochdruck an der Erfüllung der Auflagen. Smith kündigte zugleich an, das Zwangsgeld vor Gericht anzufechten, weil es Präzedenzcharakter habe. Microsofts Klage gegen die Auflagen selbst ist beim Gericht Erster Instanz noch anhängig.
Durchs Zwangsgeld zur Kooperation
Kroes entgegnete, offenbar habe erst ihre Zwangsgelddrohung Microsoft zur Kooperation bewogen. Sie bestätigte aber, daß das Unternehmen in den vergangenen Monaten besser mit den Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und zusätzliche Informationen geliefert habe. Ich hoffe sehr, daß die neuen technischen Unterlagen endlich den Auflagen entsprechen und keine weiteren Zwangsgelder erforderlich sind, sagte Kroes. Falls Microsoft die Auflagen weiterhin nicht erfüllen sollte, soll nach dem Kommissionsbeschluß das Zwangsgeld auf 3 Millionen Euro täglich erhöht werden. Mit der aufwendigen Prüfung der technischen Informationen soll weiterhin eine Gruppe von Fachleuten um den von Brüssel eingesetzten Treuhänder Neil Barrett beauftragt werden. Nach Kommissionsangaben sollen auch Microsoft-Wettbewerber die Möglichkeit bekommen, die Eignung der Informationen zu prüfen. Kroes sagte, die Prüfung werde mehrere Monate dauern. Erst danach werde die Kommission über die mögliche Verhängung eines weiteren Zwangsgelds entscheiden. Sie sei aber sehr optimistisch, daß es dazu nicht kommen und Microsoft die Auflagen vorher erfüllen werde.
Das Unternehmen signalisierte am Mittwoch Kompromißbereitschaft in einem anderen Punkt. Chefjurist Smith teilte mit, man wolle bei der Konfiguration des neuen Betriebssystems Windows Vista, dessen Einführung 2007 vorgesehen ist, den Brüsseler Einwänden Rechnung tragen. Windows Vista werde zu diesem Zweck für den europäischen Markt umkonfiguriert. Details nannte Smith nicht. Kroes hatte Microsoft im März darauf hingewiesen, daß das neue Betriebssystem den Grundsätzen der Kommissionsentscheidung von 2004 gerecht werden müsse.
Text: wmu. / F.A.Z., 13.07.2006, Nr. 160 / Seite 11
Bildmaterial: dpa
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