Microsoft-Prozess

Verbraucherschützer begrüßen das Urteil

Ein Windows-Paket aus dem Jahr 2005: Das “N“ steht für “Not with Media Player“

Ein Windows-Paket aus dem Jahr 2005: Das "N" steht für "Not with Media Player"

17. September 2007 Der europäische Verbraucherschutzverband hat das Urteil im Microsoft-Prozess begrüßt. „Die Entscheidung sollte den Wettbewerb stärken und mehr Anreize für andere Unternehmen wie auch für Microsoft selbst bieten, bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten“, erklärte der Direktor des Europäischen Büros für Verbraucherschutz (BEUC), Jim Murray, am Montag in Brüssel.

Das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg hatte zuvor eine Geldstrafe sowie mehrere wettbewerbsrechtliche Auflagen der EU-Kommission gegen Microsoft bestätigt. Der amerikanische Konzern ist danach unter anderem dazu verpflichtet, sein Betriebssystem Windows auch ohne den Media Player anzubieten. Dadurch soll es Verbrauchern erleichtert werden, sich für alternative Abspielprogramme zu entscheiden. BEUC-Direktor Murray wandte sich gegen das Argument Microsofts, die Verknüpfung der beiden Produkte sei für die Verbraucher die komfortabelste Lösung. „Komfort ohne Wettbewerb kann ein schlechtes Angebot sein“, betonte er.

Auswirkungen für die Verbraucher wenig spektakulär

Doch trotz des Beifalls werden die Auswirkungen des Richterspruchs für die Verbraucher wesentlich weniger spektakulär ausfallen. Die von der EU-Kommission kritisierte Koppelung von Windows Media Player mit dem Betriebssystem Windows ist für „Otto-Normal-Anwender“ schon lange kein Thema mehr. Die von Brüssel erzwungene Windows- Variante ohne eingebauten Media-Player hat sich am Markt als Flop erwiesen. Bei diesem Thema ist die Karawane ohnehin längst weitergezogen. Mit Videoportalen wie YouTube hat sich die „Flash“- Technologie von Microsoft-Konkurrent Adobe als dominierendes Multimedia-Format im Web durchgesetzt, nicht der „Windows Media Player“. Microsoft tritt hier mit seiner neuen Technologie „Silverlight“ als Herausforderer an, allerdings nicht als Marktführer.

Auch den Markt der Download-Portale führt nicht Microsoft mit seinem Windows-Media-System an, sondern Apple mit „iTunes“ und der Kopierschutztechnik „FairPlay“. Aktuell sehen sich sowohl Microsoft als auch Apple mit dem Trend konfrontiert, dass Inhalteanbieter auf einen für die Verbraucher zu komplexen Kopierschutz verzichten und nicht mehr unbedingt auf Plattformen wie „iTunes“ oder „Zune“ angewiesen sind.

Auch im Unternehmensmarkt wird das Urteil der EU-Richter keine Umwälzung auslösen. Unabhängig von dem EU-Verfahren ist bei allen führenden Softwareherstellern die Botschaft angekommen, dass die meisten Kunden keine isolierten Insel-Lösungen mehr wünschen. Microsoft hat in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Vereinbarungen mit Wettbewerbern wie Sun Microsystems oder Novell solche Schnittstellen-Lösungen definiert.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP

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