Medienkonzerne

Springer wird kaum zu bremsen sein

Von Inge Kloepfer

28. August 2005 Das Unbehagen unter den Medienökonomen und -politikern ist groß. Doch sie wissen auch: Dem Axel Springer Verlag wird die geplante Übernahme der privaten Senderkette Pro Sieben Sat.1 weder durch das Bundeskartellamt noch durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (Kek) zu verwehren sein.

„Für den Fall eines cross-medialen Zusammenschlusses ist Deutschland nicht gewappnet“, sagt Professor Gerd Kopper vom Institut für Journalistik der Universität Dortmund. Anders ist es in Großbritannien, das für solche Fälle vorgesorgt hat: Print- und Fernsehmarkt bleiben getrennt. Übernahmen, die diese Grenze überschreiten, sind dort verboten.

Quantitative Kriterien für vermutete Meinungsmacht

In Deutschland hingegen werden Markt- und Meinungsmacht gewogen, das Kartellamt prüft erstere, die Kek begutachtet - grob gesprochen - den zweiten Punkt. Dabei ist vor allem letztere nur schwer zu fassen. Keiner weiß hierzulande, unter welchen Umständen Meinungsmacht entsteht und schon gar nicht, wie sie zu messen ist. Sie kann allenfalls vermutet werden. Und sie wird es auch - im Rundfunkstaatsvertrag. Und zwar genau dann, wenn die Programme eines Unternehmens 25 Prozent und mehr der Zuschauer erreichen, sofern sie noch auf anderen Medienmärkten aktiv sind. Pro Sieben Sat.1 liegt bei 22 Prozent.

„Die Grenze von 25 Prozent ist willkürlich gewählt“, sagt Medienexperte Horst Röper, Geschäftsführer des Formatt-Instituts für Medienforschung und Medienökonomie. „Es könnten auch 17 oder 37,5 Prozent sein.“ Ähnlich sieht es Kopper: Die quantitativen Kriterien für vermutete Meinungsmacht würden so gegriffen, daß sie kein Unternehmen in seinen Wachstumsbestrebungen belästigten, meint er. Das sei in Deutschland schon immer so gewesen, auch damals, als Bertelsmann bei RTL einstieg.

Keine Verschlechterung der Werbemarktsituation

„Die Chancen, die Übernahme über die Kek aufzuhalten, halte ich für äußerst gering“, sagt er denn auch. Der Flensburger Medienökonom Friedrichsen sieht weniger die Meinungsmacht als die Macht am Anzeigenmarkt als heiklen Punkt der heiß diskutierten Springer-Pläne. Trotzdem rechnet auch er mit einer Genehmigung des geplanten Geschäfts.

Der Springer-Verlag selbst ist darum bemüht, zu widerlegen, daß er sich mit der Übernahme der Senderkette in eine markt- und meinungsbeherrschende Stellung hineinmanövriert. Kartellanwalt Eckhard Bremer, Partner der Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue, der für Springer die Hürden der geplanten Fusion nehmen soll, ist zuversichtlich. „Wir sind guten Mutes, daß wir alles, was befürchtet und gemutmaßt wird, entkräften können.“ Seine Argumentation stützt sich dabei auf folgende Punkte: Die Wettbewerbssituation auf dem TV-Werbemarkt, auf dem RTL und Pro Sieben Sat.1 annähernd gleiche Marktanteile halten, werde sich durch die geplante Übernahme keinesfalls verschlechtern.

Redaktionelle Unabhängigkeit belassen

Auf dem Werbemarkt stünden die Medien schon heute im harten Wettbewerb um Werbekunden. Der TV-Markt, sagt Bremer, werde mittelfristig mit Sicherheit nicht so fest gefügt bleiben, wie es heute scheine. Die Zutrittschancen für neue Wettbewerber würden durch die Einführung digitaler Übertragungstechniken rapide steigen. Die Übernahme von Pro Sieben Sat.1 durch Springer eröffne im übrigen keine neuen Möglichkeiten für cross-mediale Kampagnen.

Diese seien schon bisher wenig erfolgreich. Aus einem Nutzer- und Zielgruppenvergleich von „Bild“-Zeitung und Pro-Sieben- Sat.1-Sendern ergebe sich im übrigen, daß sich deren Zuschauer und Leser kaum überschnitten. Deshalb thematisiere die „Bild“-Zeitung sehr viel häufiger Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und von RTL. Im Interesse des eigenen Erfolgs könne es sich keine Zeitung und kein Sender leisten, seine Zielgruppen aus dem Auge zu verlieren. Auch Bertelsmann koordiniere seine Sender und Zeitschriften nicht, sondern belasse diesen ihre redaktionelle Unabhängigkeit. „Und genau das ist die Voraussetzung für kaufmännischen Erfolg“, sagt Bremer.

Zweifel an der Zuständigkeit der Kek

Ein weiterer Punkt der Springerschen Argumentation betrifft die Kek. Aufgabe der Kek, sagt Bremer, sei die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht im Fernsehen, nicht in den Medien insgesamt. Die Übernahme einer Fernsehsendergruppe durch das Zeitungshaus Springer verändere an der vorhandenen Meinungsvielfalt im Fernsehen nichts. Zwar erlaube der Rundfunkstaatsvertrag bei der Beurteilung von Meinungsmacht im Fernsehen auch die Berücksichtigung „medienrelevanter verwandter Märkte“.

Das Zeitungsgeschäft sei jedoch mit Fernsehen nur entfernt verwandt. Von Springer vorgelegte Professorengutachten bestätigten Zweifel an der Zuständigkeit der Kek für den vorliegenden Fall. Die Zuschauermarktanteile von Pro Sieben Sat.1 lägen deutlich unter der gesetzlich festgelegten Schwelle, von der an die Kek einen Zusammenschluß kontrollieren dürfe.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 28.08.2005, Nr. 34 / Seite 34
Bildmaterial: F.A.Z.

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