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Kartellamtschef kritisiert Privatfernsehgebühr

04. August 2006 Die geplante Einführung einer monatlichen Zuschauergebühr im Satellitenfernsehen stößt auf den Widerstand des Bundeskartellamts. Kartellamtspräsident Ulf Böge wandte sich in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor allem dagegen, daß der Satellitenkonzern SES Astra die Gebühreneinnahmen mit Fernsehkonzernen wie RTL und Pro Sieben Sat.1 teilen will. „Daß es für die Sender dabei auch um Geld geht, spricht dafür, daß es sich um eine Kartellabsprache handelt“, sagte Böge.

Der Kölner Privatfernsehkonzern RTL hatte am Mittwoch nach monatelangen Verhandlungen mit dem größten europäischen Satellitenbetreiber SES Astra vereinbart, seine Programme von 2007 an digital verschlüsselt auszustrahlen. Dies diene dem Schutz gegen Raubkopierer, argumentiert das Unternehmen. Die Zuschauer sollen für die bisher frei empfangbaren Programme eine monatliche Gebühr von rund 3,50 Euro bezahlen, an der RTL beteiligt wird. Auch der Münchner RTL-Hauptkonkurrent Pro Sieben Sat.1 verhandelt mit Astra über die Verschlüsselung seiner Programme. Das Kartellamt ermittelt deshalb seit einem halben Jahr gegen die drei Marktführer und könnte die Pläne verbieten. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.

Unzulässiges gemeinsames Projekt?

Das Kartellamt hat den Verdacht, daß die beiden führenden deutschen Privatfernsehkonzerne, anders als von den Unternehmen dargestellt, bei der Satellitengebühr eng zusammenarbeiten. „Wir vermuten, daß es sich bei der Verschlüsselung um ein kartellrechtlich unzulässiges gemeinsames Projekt der beiden großen Sendergruppen zusammen mit Astra handelt“, sagte Böge. Astra-Chef Ferdinand Kayser bestreitet dies: „Das ist ein Projekt, das Astra allein verfolgt. Wir bieten die Verschlüsselung diskriminierungsfrei allen Sendern an“, sagte Kayser.

Doch im Kartellamt stößt Astra mit dieser Darstellung auf Mißtrauen. „Unser Verdacht geht auch auf die Vorgeschichte des Projekts zurück“, sagte Böge. Schon vor zwei Jahren hätten Pro Sieben Sat.1 und RTL ein Gemeinschaftsunternehmen für die Programm-Verschlüsselung gründen wollen. Doch habe das Kartellamt damals früh signalisiert, daß dies rechtlich nicht zulässig wäre. „Die Vermutung besteht, daß die Sender über Verträge mit dem Dienstleister Astra weiter dasselbe Ziel verfolgen wie zuvor über ein Gemeinschaftsunternehmen“, sagte Böge.

Pläne müssen den Zuschauern Vorteile bringen

Falls das Kartellamt die Pläne von RTL, Pro Sieben Sat.1 und Astra als Kartellabsprache einstufen sollte, könnte es diese möglicherweise trotzdem genehmigen. „Eine Freistellung ist denkbar, wenn die Unternehmen nachweisen, daß die Zuschauer angemessen an den Gewinnen des Kartells beteiligt werden“, sagte der Wettbewerbshüter. Die Konzerne müßten dafür belegen, daß die Pläne den Zuschauern Vorteile brächten, welche die Nachteile durch die Gebühr überwiegen.

In einem separaten Verfahren prüft das Kartellamt außerdem, ob Astra mit seinen Verschlüsselungsplänen nicht kleinere Konkurrenten wie Eutelsat behindert. Die Empfangsgeräte (Decoder), welche die Zuschauer zur Programmentschlüsselung brauchen, müßten offen für den Zugang durch die Konkurrenz sein, forderte Böge: „Der Nutzer darf durch das Gerät nicht auf Astra als Satellitenbetreiber festgelegt sein.“



Text: theu., F.A.Z., 04.08.2006, Nr. 179 / Seite 12
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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